Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Führungszentrums für Sicherheit und Gefahrenabwehr - Integrierte Leitstelle (ILS)
Im SIMOS-Gebäude an der Mercedesstraße 33/35 im Stadtbezirk Bad Cannstatt sind aktuell neben der Integrierten Leitstelle (ILS) auch die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) und die Überwachungszentrale (ÜZ) untergebracht. Ein weiterer Betrieb der ILS am aktuellen Standort über das Jahr 2029 hinaus nicht mehr möglich. Aufgrund der langwierigen Vorarbeiten und des Probebetriebes vor der Inbetrieb-nahme eines neuen Systems ist ein paralleler Betrieb des alten und neuen Systems unum-gänglich. Ein Neuaufbau dieser komplexen Struktur am bestehenden Standort und im laufenden Betrieb ist mangels vorhandenen Raum- und Reservekapazitäten nicht machbar. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher mit Vorprojektbeschluss des Gemeinderats vom 27.10.2022 (GRDrs 544/2022) die Errichtung einer neuen integrierten Leitstelle (im folgen-den "ILS") auf der Fläche "Q18" im neuen Stadtquartier NeckarPark als eines von zwei eigenständigen Bauprojekten für das neue Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) beschlossen. Die schlüsselfertige Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen einer europaweiten kombinierten Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der Branddirektion eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche die Unterbringung und Funktionalität folgender zwingend notwendiger Funktionseinheiten im Neubau der ILS auf der Fläche des "Q18" vorsieht: - Integrierte Leitstelle Stuttgart (ILS) - Einsatzführungsdienst (EFD) inkl. Fahrzeughalle - Führungsstab (FüS) Der Bebauungsplan weist für das Quartier ein Kerngebiet (MK) aus. Eine 4-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss und ausreichender Geschosshöhe und Geschossfläche ist möglich. Für die Errichtung und den Betrieb der ILS im Sinne der Machbarkeitsstudie sind umfangreiche Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig. Hierzu sind seitens der Landeshauptstadt Stuttgart (Hochbauamt) bereits unverbindliche Vorabstimmungen mit den entsprechenden Ämtern erfolgt, die zum Stand der Machbarkeitsstudie führten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechen in Teilen den Planungsergebnissen der Leistungsphase 1 (HOAI) und liegen dem weiteren Verfahren als "Orientierungsplanung" zugrunde. Die BGF der vorliegenden Planung beträgt ca. 11.000 m², der BRI ca. 49.000 m³. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2.317 m². Seitens der Landeshauptstadt Stuttgart ist gewünscht, dass im Zuge des Ausschreibungsverfahrens funktionale, technische und ggf. terminliche Optimierungspotentiale gefunden und von den Bietern aufgezeigt werden. Die Bieter haben daher anzubieten die ILS auf Grundlage der vorliegenden "Orientierungsplanung" planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und schlüsselfertig zu errichten. Die Planung und Ausführung der Leitstellentechnik ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, sondern erfolgt separat. Vom Auftraggeber werden - soweit bekannt - die für die Leistung des Auftragnehmers relevanten Schnittstellen zur Leitstellentechnik in Form einer nicht abschließenden Aufzählung den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer ist im Sinne des Gesamtprojekterfolgs jedoch stets dazu verpflichtet, die Integration der Leitstellentechnik im Rahmen seiner Koordinierungsaufgabe so in den Planungs- und Bauprozess einzubinden, dass seine abnahmereife Leistung die funktionsfähige Leitstellentechnik beinhaltet. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe erwartet sich die Landeshauptstadt Stuttgart ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Realisierung des Neubaus ein hoher Wert auf die funktionale und technische Qualität einhergehend mit der Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsvorgaben und die hohe energetische Effizienz gelegt wird. Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum: Juni 2025 Beginn Planungsphase Oktober 2025 Einreichung Bauantrag Mai 2026 bis Mai 2028 Ausführungsphase / betriebsbereite schlüsselfertige Fertigstellung (baurechtlich abgenommen sowie im Gebäudezustand "staubfrei" und sicherheitstechnisch abgesichert) Ab Mai 2028 Einbau Leitstellentechnik und Inbetriebnahme der Leitstelle Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind. Die Bewerber haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, dass sämtliche im Rahmen des Ausschreibungsverfahren erworbenen Kenntnisse über den vergabegegenständlichen Neubau streng vertraulich behandelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Führungszentrums für Sicherheit und Gefahrenabwehr - Integrierte Leitstelle (ILS)
Kurze Beschreibung:
Im SIMOS-Gebäude an der Mercedesstraße 33/35 im Stadtbezirk Bad Cannstatt sind aktuell neben der Integrierten Leitstelle (ILS) auch die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) und die Überwachungszentrale (ÜZ) untergebracht. Ein weiterer Betrieb der ILS am aktuellen Standort über das Jahr 2029 hinaus nicht mehr möglich. Aufgrund der langwierigen Vorarbeiten und des Probebetriebes vor der Inbetrieb-nahme eines neuen Systems ist ein paralleler Betrieb des alten und neuen Systems unum-gänglich. Ein Neuaufbau dieser komplexen Struktur am bestehenden Standort und im laufenden Betrieb ist mangels vorhandenen Raum- und Reservekapazitäten nicht machbar. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher mit Vorprojektbeschluss des Gemeinderats vom 27.10.2022 (GRDrs 544/2022) die Errichtung einer neuen integrierten Leitstelle (im folgen-den "ILS") auf der Fläche "Q18" im neuen Stadtquartier NeckarPark als eines von zwei eigenständigen Bauprojekten für das neue Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) beschlossen. Die schlüsselfertige Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen einer europaweiten kombinierten Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der Branddirektion eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche die Unterbringung und Funktionalität folgender zwingend notwendiger Funktionseinheiten im Neubau der ILS auf der Fläche des "Q18" vorsieht: - Integrierte Leitstelle Stuttgart (ILS) - Einsatzführungsdienst (EFD) inkl. Fahrzeughalle - Führungsstab (FüS) Der Bebauungsplan weist für das Quartier ein Kerngebiet (MK) aus. Eine 4-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss und ausreichender Geschosshöhe und Geschossfläche ist möglich. Für die Errichtung und den Betrieb der ILS im Sinne der Machbarkeitsstudie sind umfangreiche Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig. Hierzu sind seitens der Landeshauptstadt Stuttgart (Hochbauamt) bereits unverbindliche Vorabstimmungen mit den entsprechenden Ämtern erfolgt, die zum Stand der Machbarkeitsstudie führten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechen in Teilen den Planungsergebnissen der Leistungsphase 1 (HOAI) und liegen dem weiteren Verfahren als "Orientierungsplanung" zugrunde. Die BGF der vorliegenden Planung beträgt ca. 11.000 m², der BRI ca. 49.000 m³. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2.317 m². Seitens der Landeshauptstadt Stuttgart ist gewünscht, dass im Zuge des Ausschreibungsverfahrens funktionale, technische und ggf. terminliche Optimierungspotentiale gefunden und von den Bietern aufgezeigt werden. Die Bieter haben daher anzubieten die ILS auf Grundlage der vorliegenden "Orientierungsplanung" planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und schlüsselfertig zu errichten. Die Planung und Ausführung der Leitstellentechnik ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, sondern erfolgt separat. Vom Auftraggeber werden - soweit bekannt - die für die Leistung des Auftragnehmers relevanten Schnittstellen zur Leitstellentechnik in Form einer nicht abschließenden Aufzählung den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer ist im Sinne des Gesamtprojekterfolgs jedoch stets dazu verpflichtet, die Integration der Leitstellentechnik im Rahmen seiner Koordinierungsaufgabe so in den Planungs- und Bauprozess einzubinden, dass seine abnahmereife Leistung die funktionsfähige Leitstellentechnik beinhaltet. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe erwartet sich die Landeshauptstadt Stuttgart ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Realisierung des Neubaus ein hoher Wert auf die funktionale und technische Qualität einhergehend mit der Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsvorgaben und die hohe energetische Effizienz gelegt wird. Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum: Juni 2025 Beginn Planungsphase Oktober 2025 Einreichung Bauantrag Mai 2026 bis Mai 2028 Ausführungsphase / betriebsbereite schlüsselfertige Fertigstellung (baurechtlich abgenommen sowie im Gebäudezustand "staubfrei" und sicherheitstechnisch abgesichert) Ab Mai 2028 Einbau Leitstellentechnik und Inbetriebnahme der Leitstelle Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind. Die Bewerber haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, dass sämtliche im Rahmen des Ausschreibungsverfahren erworbenen Kenntnisse über den vergabegegenständlichen Neubau streng vertraulich behandelt werden.
Im SIMOS-Gebäude an der Mercedesstraße 33/35 im Stadtbezirk Bad Cannstatt sind aktuell neben der Integrierten Leitstelle (ILS) auch die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) und die Überwachungszentrale (ÜZ) untergebracht. Ein weiterer Betrieb der ILS am aktuellen Standort über das Jahr 2029 hinaus nicht mehr möglich. Aufgrund der langwierigen Vorarbeiten und des Probebetriebes vor der Inbetrieb-nahme eines neuen Systems ist ein paralleler Betrieb des alten und neuen Systems unum-gänglich. Ein Neuaufbau dieser komplexen Struktur am bestehenden Standort und im laufenden Betrieb ist mangels vorhandenen Raum- und Reservekapazitäten nicht machbar. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher mit Vorprojektbeschluss des Gemeinderats vom 27.10.2022 (GRDrs 544/2022) die Errichtung einer neuen integrierten Leitstelle (im folgen-den "ILS") auf der Fläche "Q18" im neuen Stadtquartier NeckarPark als eines von zwei eigenständigen Bauprojekten für das neue Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) beschlossen. Die schlüsselfertige Realisierung des Projekts erfolgt im Rahmen einer europaweiten kombinierten Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der Branddirektion eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche die Unterbringung und Funktionalität folgender zwingend notwendiger Funktionseinheiten im Neubau der ILS auf der Fläche des "Q18" vorsieht: - Integrierte Leitstelle Stuttgart (ILS) - Einsatzführungsdienst (EFD) inkl. Fahrzeughalle - Führungsstab (FüS) Der Bebauungsplan weist für das Quartier ein Kerngebiet (MK) aus. Eine 4-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss und ausreichender Geschosshöhe und Geschossfläche ist möglich. Für die Errichtung und den Betrieb der ILS im Sinne der Machbarkeitsstudie sind umfangreiche Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig. Hierzu sind seitens der Landeshauptstadt Stuttgart (Hochbauamt) bereits unverbindliche Vorabstimmungen mit den entsprechenden Ämtern erfolgt, die zum Stand der Machbarkeitsstudie führten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechen in Teilen den Planungsergebnissen der Leistungsphase 1 (HOAI) und liegen dem weiteren Verfahren als "Orientierungsplanung" zugrunde. Die BGF der vorliegenden Planung beträgt ca. 11.000 m², der BRI ca. 49.000 m³. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2.317 m². Seitens der Landeshauptstadt Stuttgart ist gewünscht, dass im Zuge des Ausschreibungsverfahrens funktionale, technische und ggf. terminliche Optimierungspotentiale gefunden und von den Bietern aufgezeigt werden. Die Bieter haben daher anzubieten die ILS auf Grundlage der vorliegenden "Orientierungsplanung" planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und schlüsselfertig zu errichten. Die Planung und Ausführung der Leitstellentechnik ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, sondern erfolgt separat. Vom Auftraggeber werden - soweit bekannt - die für die Leistung des Auftragnehmers relevanten Schnittstellen zur Leitstellentechnik in Form einer nicht abschließenden Aufzählung den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer ist im Sinne des Gesamtprojekterfolgs jedoch stets dazu verpflichtet, die Integration der Leitstellentechnik im Rahmen seiner Koordinierungsaufgabe so in den Planungs- und Bauprozess einzubinden, dass seine abnahmereife Leistung die funktionsfähige Leitstellentechnik beinhaltet. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe erwartet sich die Landeshauptstadt Stuttgart ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass bei der Realisierung des Neubaus ein hoher Wert auf die funktionale und technische Qualität einhergehend mit der Erfüllung aller notwendigen Sicherheitsvorgaben und die hohe energetische Effizienz gelegt wird. Beabsichtigt ist folgender Leistungszeitraum: Juni 2025 Beginn Planungsphase Oktober 2025 Einreichung Bauantrag Mai 2026 bis Mai 2028 Ausführungsphase / betriebsbereite schlüsselfertige Fertigstellung (baurechtlich abgenommen sowie im Gebäudezustand "staubfrei" und sicherheitstechnisch abgesichert) Ab Mai 2028 Einbau Leitstellentechnik und Inbetriebnahme der Leitstelle Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind. Die Bewerber haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, dass sämtliche im Rahmen des Ausschreibungsverfahren erworbenen Kenntnisse über den vergabegegenständlichen Neubau streng vertraulich behandelt werden.
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebau / Architektur
Funktionalität inkl. Optimierungsvorschläge der Bieter
Qualität Bau
Qualität TGA / Energieeffizienz, Nachhaltigkeit
Terminplan
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Die Mindestversicherungssummen müssen jeweils zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume" bzw. "TGA".
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Die Mindestversicherungssummen müssen jeweils zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume" bzw. "TGA".
Technische und berufliche Fähigkeiten
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: (1) Referenz "Bauleistung": Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Hochbaus der Honorarzone IV oder V mit Herstellkosten von mindestens EUR 25 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. (2) Referenz "Objektplanung": Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Gebäudes (HOAI) der Honorarzone IV oder V, z.B. Gebäude der kritischen Infrastruktur wie Feuer- und Rettungswachen, BOS-Leitstellen, Labore, Kliniken oder vergleichbare Gebäude, in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Kosten von mindestens EUR 20 Mio. brutto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. (3) Referenz "TGA": Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen "Technische Gebäudeausrüstung für ein Gebäude" der Honorarzone II oder III, z.B. Gebäude der kritischen Infrastruktur wie Feuer- und Rettungswachen, BOS-Leitstellen, Labore, Kliniken oder vergleichbare Gebäude, in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG 400) von mindestens EUR 8 Mio. brutto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können mit einer Referenz (ein Objekt) erfüllt werden oder mit einzelnen Referenzen (mehrere Objekte). Für jede Referenz sind folgende Angaben einzureichen: - Projektbezeichnung, - Bauherr/Auftraggeber - Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise - Leistungsumfang, - Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich) - Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto, - Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen, - Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme Sofern vorhanden: - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern - ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: (1) Referenz "Bauleistung": Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Hochbaus der Honorarzone IV oder V mit Herstellkosten von mindestens EUR 25 Mio. brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. (2) Referenz "Objektplanung": Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Gebäudes (HOAI) der Honorarzone IV oder V, z.B. Gebäude der kritischen Infrastruktur wie Feuer- und Rettungswachen, BOS-Leitstellen, Labore, Kliniken oder vergleichbare Gebäude, in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Kosten von mindestens EUR 20 Mio. brutto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. (3) Referenz "TGA": Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen "Technische Gebäudeausrüstung für ein Gebäude" der Honorarzone II oder III, z.B. Gebäude der kritischen Infrastruktur wie Feuer- und Rettungswachen, BOS-Leitstellen, Labore, Kliniken oder vergleichbare Gebäude, in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG 400) von mindestens EUR 8 Mio. brutto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht. Die Referenzanforderungen können mit einer Referenz (ein Objekt) erfüllt werden oder mit einzelnen Referenzen (mehrere Objekte). Für jede Referenz sind folgende Angaben einzureichen: - Projektbezeichnung, - Bauherr/Auftraggeber - Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise - Leistungsumfang, - Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich) - Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto, - Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen, - Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme Sofern vorhanden: - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern - ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt
Nationale Registrierungsnummer: DE 147793909
Postanschrift: Hauptstätter Straße 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ils@menoldbezler.de📧
Telefon: +49 711 86040660📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHY5D/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHY5D🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHY5D🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHY5D
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 239-752003 (2023-12-11)