Die Stadt Schorndorf plant die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde. Die Gebäudesubstanz bedarf in allen drei baulichen Bereichen (mit Ausnahme der anschließenden Kletterhalle) dringender Teilsanierungen. Hierzu werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Im Sporthallenbereich wird die Hallenfassade ersetzt sowie der Hallenboden und Toranlage der Lagergaragen aufgearbeitet. Im Eingangsbereich müssen die Türen, Wand und Deckenbelege erneuert bzw. ausgebessert werden. Die Sanierung der energetischen und sanitärtechnischen Versorgung, sowie der Beleuchtungstechnik verursachen diverse Folgemaßnahmen an Decken, Wänden und Böden. Der Umkleidebereich bedarf einer Dachsanierung, die auch in den Außentribünenbereich eingreift. Die Umgestaltung und Modernisierung der Dusch- und Umkleidebereiche betrifft neben den technischen Versorgungen auch die Wand-, Decken-, und Bodenbeläge. Die Erweiterung der Nutzung der Lehrer-WC/Dusch-Bereiche zur barrierefreien Nutzung durch Sportler, bedarf diverser Umbauarbeiten. Die Belüftungstechnik wird modernisiert um eine Wärmerückgewinnung. Die Stadtverwaltung Schorndorf beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens die TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde im Schulzentrum Süd in Schorndorf
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schorndorf plant die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde. Die Gebäudesubstanz bedarf in allen drei baulichen Bereichen (mit Ausnahme der anschließenden Kletterhalle) dringender Teilsanierungen. Hierzu werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Im Sporthallenbereich wird die Hallenfassade ersetzt sowie der Hallenboden und Toranlage der Lagergaragen aufgearbeitet. Im Eingangsbereich müssen die Türen, Wand und Deckenbelege erneuert bzw. ausgebessert werden. Die Sanierung der energetischen und sanitärtechnischen Versorgung, sowie der Beleuchtungstechnik verursachen diverse Folgemaßnahmen an Decken, Wänden und Böden. Der Umkleidebereich bedarf einer Dachsanierung, die auch in den Außentribünenbereich eingreift. Die Umgestaltung und Modernisierung der Dusch- und Umkleidebereiche betrifft neben den technischen Versorgungen auch die Wand-, Decken-, und Bodenbeläge. Die Erweiterung der Nutzung der Lehrer-WC/Dusch-Bereiche zur barrierefreien Nutzung durch Sportler, bedarf diverser Umbauarbeiten. Die Belüftungstechnik wird modernisiert um eine Wärmerückgewinnung.
Die Stadtverwaltung Schorndorf beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens die TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde zu vergeben.
Die Stadt Schorndorf plant die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde. Die Gebäudesubstanz bedarf in allen drei baulichen Bereichen (mit Ausnahme der anschließenden Kletterhalle) dringender Teilsanierungen. Hierzu werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Im Sporthallenbereich wird die Hallenfassade ersetzt sowie der Hallenboden und Toranlage der Lagergaragen aufgearbeitet. Im Eingangsbereich müssen die Türen, Wand und Deckenbelege erneuert bzw. ausgebessert werden. Die Sanierung der energetischen und sanitärtechnischen Versorgung, sowie der Beleuchtungstechnik verursachen diverse Folgemaßnahmen an Decken, Wänden und Böden. Der Umkleidebereich bedarf einer Dachsanierung, die auch in den Außentribünenbereich eingreift. Die Umgestaltung und Modernisierung der Dusch- und Umkleidebereiche betrifft neben den technischen Versorgungen auch die Wand-, Decken-, und Bodenbeläge. Die Erweiterung der Nutzung der Lehrer-WC/Dusch-Bereiche zur barrierefreien Nutzung durch Sportler, bedarf diverser Umbauarbeiten. Die Belüftungstechnik wird modernisiert um eine Wärmerückgewinnung.
Die Stadtverwaltung Schorndorf beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens die TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde zu vergeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für die Leistungs-phasen 3 bis 8 für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde in Schorndorf.
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Geplant ist vorerst die Leistungsphase 3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für die Leistungs-phasen 3 bis 8 für die Teilsanierung der Sporthalle Grauhalde in Schorndorf.
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Geplant ist vorerst die Leistungsphase 3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 73614
Stadt: Schorndorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Elektro-Fachplanungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1,0 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Elektro-Fachplanungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1,0 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 3.
(5) Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Eignung zur Berufsausübung: 1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 3.
(5) Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023).
(2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt
(4) Referenzen: Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend beschriebene Planungsleistung in den Anlagegruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) der Technischen Ausrüstung gem. HOAI. Die Herstellkosten gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 440 - 450 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 90.000 EUR brutto. Der Beginn der LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz
als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme vorzulegen ist.
Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPH 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung
- Die anrechenbaren Herstellkosten in den 440 und 450 betragen mindestens 90.000 EUR Brutto
- Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme).
- Mindestens eine Referenz als Sanierungs-, bzw. Umbaumaßnahme.
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %
.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
a) Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.)
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
b) Referenzkriterium K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450:
In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte,
ab 210.000 EUR = 3 Punkte
c) Referenzkriterium K2: Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme, Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Referenz nicht älter als 2019 und Nichtwohngebäude
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440 und 450 betragen mindestens 130.000 EUR,
Neubau-, Sanierung-, Umbau oder Erweiterungsmaßnahme, Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023).
(2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt
(4) Referenzen: Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend beschriebene Planungsleistung in den Anlagegruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) der Technischen Ausrüstung gem. HOAI. Die Herstellkosten gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 440 - 450 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 90.000 EUR brutto. Der Beginn der LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz
als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme vorzulegen ist.
Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPH 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung
- Die anrechenbaren Herstellkosten in den 440 und 450 betragen mindestens 90.000 EUR Brutto
- Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme).
- Mindestens eine Referenz als Sanierungs-, bzw. Umbaumaßnahme.
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %
.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
a) Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.)
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
b) Referenzkriterium K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450:
In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte,
ab 210.000 EUR = 3 Punkte
c) Referenzkriterium K2: Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme, Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Referenz nicht älter als 2019 und Nichtwohngebäude
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440 und 450 betragen mindestens 130.000 EUR,
Neubau-, Sanierung-, Umbau oder Erweiterungsmaßnahme, Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Bürogröße
Referenz 1
Referenz 2
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement
Nationale Registrierungsnummer: DE146615977
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 9
Postleitzahl: 73614
Postort: Schorndorf
Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@schorndorf.de📧
Telefon: +49 71816022633📞
Fax: +49 718160272633 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y44Y1FF0B168/documents🌏
Teilnahme-URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y44Y1FF0B168🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y44Y1FF0B168🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 56
Maximale Verlängerungen: 0
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y1FF0B168
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am
Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Verfahrensleitfaden dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens drei Unternehmen und maximal 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sollten weniger als 3 Bewerbungen eingehen, behält sich die Vergabestelle vor trotzdem das Verfahren weiterzuführen.
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase:
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die Konzepte im Rahmen eines Präsentationstermins vorstellen. Die Vergabestelle behält sich vor, den Präsentationstermin im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen. Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen.
Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix:
Honorar 20%, Konzept zur Herangehensweise (Projektabwicklung) 30%, Qualifikation und Personalkonzept 50%. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen,
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y1FF0B168
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Hierüber werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb:
Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am
Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Verfahrensleitfaden dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens drei Unternehmen und maximal 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sollten weniger als 3 Bewerbungen eingehen, behält sich die Vergabestelle vor trotzdem das Verfahren weiterzuführen.
Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase:
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, sowie die Konzepte im Rahmen eines Präsentationstermins vorstellen. Die Vergabestelle behält sich vor, den Präsentationstermin im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen. Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen.
Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix:
Honorar 20%, Konzept zur Herangehensweise (Projektabwicklung) 30%, Qualifikation und Personalkonzept 50%. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen,
Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44Y1FF0B168
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in der Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Hierüber werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 246-775882 (2023-12-20)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-12) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023).
(2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt
(4) Referenzen: Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend beschriebene Planungsleistung in den Anlagegruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) der Technischen Ausrüstung gem. HOAI. Die Herstellkosten gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 440 - 450 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 90.000 EUR brutto. Der Beginn der LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz
als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes vorzulegen ist.
Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPH 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung
- Die anrechenbaren Herstellkosten in den 440 und 450 betragen mindestens 90.000 EUR Brutto
- Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme).
- Mindestens eine Referenz als Sanierungs-, bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude).
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
1. Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.):
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
2. Referenz 1 (40%)
a) K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude) , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3:Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
3. Referenz 2 (40%)
a) K1: Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude): Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2021, 2022, 2023).
(2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt
(4) Referenzen: Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend beschriebene Planungsleistung in den Anlagegruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) der Technischen Ausrüstung gem. HOAI. Die Herstellkosten gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 440 - 450 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 90.000 EUR brutto. Der Beginn der LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015 und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz
als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme eines Nichtwohngebäudes vorzulegen ist.
Die Vorlage von mehr Referenzen ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPH 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung
- Die anrechenbaren Herstellkosten in den 440 und 450 betragen mindestens 90.000 EUR Brutto
- Zeitpunkt der erbrachten Leistung nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme).
- Mindestens eine Referenz als Sanierungs-, bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude).
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
1. Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.):
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
2. Referenz 1 (40%)
a) K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude) , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3:Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
3. Referenz 2 (40%)
a) K1: Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude): Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Änderung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Auswahl der Bewerber:
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
1. Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.):
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
2. Referenz 1 (40%)
a) K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude) , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3:Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
3. Referenz 2 (40%)
a) K1: Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude): Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Änderung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Auswahl der Bewerber:
(5) Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt folgendermaßen:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von
Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-
gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren
beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 %.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
1. Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.):
Anzahl Beschäftigte 1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte
2. Referenz 1 (40%)
a) K1 : Sanierung-. bzw. Umbaumaßnahme (Nichtwohngebäude) , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3:Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
3. Referenz 2 (40%)
a) K1: Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs-, oder Neubaumaßnahme (Nichtwohngebäude): Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in
den Kostengruppen 440 und 450: In EUR, brutto: ab 90.000 EUR bis unter 130.000 EUR = 1 Punkt, ab 130.000 bis unter 210.000 EUR = 2 Punkte, ab 210.000 EUR = 3 Punkte
b) K2: Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme): vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte, ab 01.01.2021 = 3 Punkte
c) K3: Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität abgestellt. Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276
- Projektbeschreibung
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter
überschritten wird, entscheidet das Los.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-01-12 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 49fcbcc7-47da-4761-93d8-2e15c73fedd3-01
Quelle: OJS 2024/S 010-026108 (2024-01-12)