Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden. Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
Referenznummer: 04513-4/10(2023)
Kurze Beschreibung:
“Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der...”
Kurze Beschreibung
Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden.
Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-4/10(2023)
Beschreibung der Beschaffung:
“Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden.
Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 23:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-22 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-11 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-22 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-05 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten
2. Unternehmensreferenzen
3. Qualifikation(en) der verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter
4....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten
2. Unternehmensreferenzen
3. Qualifikation(en) der verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter
4. Qualifikationsprofil(e) der technischen Fachkräfte: zu 1: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1).
zu 2: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Evaluation von öffentlichen Fördermaßnahmen des Bundes und/oder der Länder und/ oder der EU unter Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialforschung
- Kenntnisse und Erfahrungen mit Programmevaluationen im Bereich der Hochschulbildung und/oder Hochschulforschung
- Kenntnisse der einschlägigen Forschungs- und Förderlandschaft im Bereich der Forschung zur „Digitalen Hochschulbildung“ und/oder zur „Künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung“
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
zu 3: Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.3 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelne der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
- Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Leitung von längerfristig angelegten öffentlichen Forschungs- oder Beratungsprojekten mit mind. zwei Jahren Laufzeit (für mindestens eine/n verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis)
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Führung von Evaluationsteams (für mindestens eine/n verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis)
Zu benennen sind eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als Ansprechperson einschließlich einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters. Diese Ansprechperson darf nur auf Verlangen des Auftragsgebers bzw. mit dessen Zustimmung ausgetauscht werden, sofern nicht zwingende Gründe wie Kündigung oder lang andauernde Krankheit einem weiteren Einsatz entgegenstehen.
zu 4: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VI.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
- Sozialwissenschaftliche quantitative und qualitative Methodenkompetenz (insb. leitfadengestützte qualitative und fragebogengestützte quantitative Erhebungen) (mind. zwei Mitarbeiter/innen)
- Wissensgrundlagen im Bereich „Digitale Hochschulbildung“ (mind. eine/n Mitarbeiter/in)
- Wissensgrundlagen im Bereich „Künstliche Intelligenz“ (mind. eine/n Mitarbeiter/in)
- Kompetenzen in der Datenverarbeitung/ Fachkompetenz IT (mind. eine/n Mitarbeiter/in)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: corruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=560694🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞
Fax: 0228 9499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bmbf.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 239-752072 (2023-12-11)