Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für jedes Los für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in drei Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der maximal vier Bewerber je Los, die die Eignungskriterienam besten erfüllen.
Der Auftraggeber fordert pro Los die 4 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auf, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber je Los die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen und der Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals sowie der Personalressourcen wie folgt bewerten:
Punktevergabe Los 1 und Los 2:
Es werden in den nachfolgenden Kriterien I. bis III. jeweils maximal 100 Punkte vergeben, die entsprechend der benannten Gewichtung ins Verhältnis gesetzt werden. Die Gewichtung stellt die jeweilige Bedeutung der Kriterien untereinander dar. Werden in einem Kriterium die Anforderungen, um 25 Punkte zu erreichen, nicht erfüllt, wird das Angebot in diesem Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
Der Bewerber muss für jedes Kriterium jeweils mindestens 25 Punkte (Mindestpunkte = MP) erreichen. Die Bewertung eines Kriteriums mit 0 Punkten führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt für beide Lose gemäß den folgenden Kriterien:
I. Erfahrung in der Begleitung von öffentlichen Förderprogrammen/-instrumenten, insbesondere des Fonds (EFRE oder ESF), auf den sich der Teilauftrag bezieht
• Für die Bewertung werden die vorgelegten Referenzen herangezogen.
Gewichtung: 40 %
100 Punkte: Der Bewerber arbeitet seit mehr als 10 Jahren im Rahmen öffentlicher Förderprogramme; die Begleitung derartiger Programme stellt den überwiegenden Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar; die Referenzleistungen weisen große Erfahrung im Bereich des einschlägigen Fonds nach.
75 Punkte: Der Bewerber arbeitet seit mehr als 5 Jahren im Rahmen öffentlicher Förderprogramme; die Begleitung derartiger Programme stellt einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar; die Referenzleistungen weisen Erfahrung im Bereich des einschlägigen Fonds nach.
50 Punkte: Der Bewerber arbeitet seit mehr als 3 Jahren im Rahmen öffentlicher Förderprogramme; die Begleitung derartiger Programme stellt keinen Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar, ist aber durch die Referenzleistungen nachgewiesen.
25 Punkte (MP): Der Bewerber arbeitet gelegentlich und ohne Schwerpunktsetzung im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (Benennung von mindestens 1 Referenz, die den Anforderungen gemäß Nr. 5b entspricht).
0 Punkte: Der Bewerber hat keine Erfahrung mit der Arbeit im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (Benennung von 0 Referenzen, die den Anforderungen gemäß Nr. 5b entsprechen).
II. Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens sowie insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen vorgesehenen Mitarbeiter
• Für die Bewertung werden die benannten Qualifikationen des vorgesehenen Personals sowie deren Berufserfahrung herangezogen.
Gewichtung: 40 %
100 Punkte: Bewerber bzw. vorgesehenen Mitarbeiter verfügen ausschließlich über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master, Diplom, vergleichbarer Abschluss); verfügen über mehrjährige (mindestens sechs Jahre) Erfahrung im einschlägigen Fachgebiet.
75 Punkte: Bewerber bzw. vorgesehenen Mitarbeiter überwiegend mit Hochschulabschluss (Master, Diplom, vergleichbarer Abschluss), mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.
50 Punkte: Bewerber bzw. vorgesehenen Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss (Bachelor, FH Diplom) oder vergleichbarer Abschluss, auch ohne einschlägige Berufserfahrung.
25 Punkte (MP): Bewerber bzw. vorgesehenen Mitarbeiter mit (Fach-)Hochschulabschluss (Bachelor, FH Diplom) oder vergleichbarer Abschluss, ohne Berufserfahrung.
0 Punkte: Bewerber bzw. die vorgesehenen Mitarbeiter verfügen über keinen für die Leistungserbringung entsprechenden Abschluss und haben keinerlei berufliche Erfahrung in diesem Fachgebiet
III. Personalressourcen: Kontinuität der Ansprechpartner und Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung im konkreten Teilauftrag vorgesehenen Personals
• Für die Bewertung werden die Angaben des vorgesehenen Personals, insbesondere die Angaben zur Verfügbarkeit sowie der Status und die bisherigen Tätigkeiten im Unternehmen herangezogen.
Gewichtung: 20 %
100 Punkte: Aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter und der Erklärung zur Verfügbarkeit ist anzunehmen, dass ein Verantwortlicher jederzeit zur Erfüllung der Dienstleistung zur Verfügung steht; niedrige Fluktuationsrate der Mitarbeiter; Kontinuität als Ansprechpartner.
75 Punkte: Aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter und der Erklärung zur Verfügbarkeit ist anzunehmen, dass ein Verantwortlicher überwiegend zur Erfüllung der Dienstleistung zur Verfügung steht; niedrige Fluktuationsrate der Mitarbeiter; Kontinuität als Ansprechpartner.
50 Punkte: Ein Verantwortlicher steht zur Erfüllung der Dienstleistung zur Verfügung; Kontinuität als Ansprechpartner eingeschränkt. Es stehen auch mindestens zwei Mitarbeiter zur Verfügung, zu denen eine Führungskraft zählt.)
25 Punkte (MP): Mitarbeiter stehen nur eingeschränkt zur Verfügung; Kontinuität der Ansprechpartner nicht gesichert.
0 Punkte: Personal steht für die Leistungserbringung nicht kontinuierlich und nicht ausreichend zur Verfügung.
Gemäß § 51 VgV werden je Los die am besten geeigneten Bewerber, maximal vier, mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, sofern sie die übrigen Bedingungen für die Teilnahme erfüllen.