Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der 3 bis 5 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt
unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise,
Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand
entscheidet das Los. Die Auswahlkriterien stellen sich wie folgt dar (Punkte=P):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 50 P
Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ und jeweils
mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in den letzten drei Jahren
bis einschließlich 1 Pers.=0P
2 Pers.=10P
3 Pers.=20P
ab 4 Personen=30P
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name,
Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Die
einzelnen Positionen müssen durch unterschiedlichen Personen besetzt sein.
Keine technischen Fachkräfte / unvollständige Angabe=0P
Angabe ein Ingenieur und ein Zeichner=10P
Angabe ein Ingenieur, ein Zeichner und Fachbauleiter=20P
2 Fachliche Eignung, Referenzen, max. 125P
Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen
sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist
geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanf.:
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
Mindesthonorarzone II oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023.
Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI
(KG 400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
gem. § 53 HOAI (KG 400 anteilig, netto)
Unter 675.000 € netto=0P
Ab 675.000 €=3P
Ab 900.000 €=6P
Ab 1,10 Mio €=9P
Ab 1,30 Mio €=12P
Ab 1,50 Mio €=15P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 9 J.=0P
Innerh. der letzten 9J.=3P
Innerh. der letzten 6J.=9P
Innerh. der letzten 3J.=15P
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanf.:
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
Mindesthonorarzone II oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023.
Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI
(KG 400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
gem. § 53 HOAI (KG 400 anteilig, netto)
Unter 675.000 €=0P
Ab 675.000 €=3P
Ab 900.000 €=6P
Ab 1,10 Mio €=9P
Ab 1,30 Mio €=12P
Ab 1,50 Mio €=15P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 9 J.=0P
Innerh. der letzten 9J.=3P
Innerh. der letzten 6J.=9P
Innerh. der letzten 3J.=15P
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)
Energetische Sanierung von Anlagentechnik im Bestand
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2014,
vor 01.03.2023, bei welchem die energetische Sanierung der Anlagentechnik im
Bestand für die Anlagengruppen 2, 3 und 8 gem. § 53 HOAI durchgeführt wurde.