"Der wesentliche Umfang der gesamten Baumaßnahme unterteilt in 2 Bauabschnitte besteht aus den folgenden Leistungen: -Rückbau temporärer Witterungsschutz, inkl. Entsorgung, ca. 200 m² (nur 1.BA) -Alu-Fenster-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Dreh-Kipp-Flügeln und Festfeldern, verschiedene Größen, ca. 36 m² (1.BA), ca. 44 m² (2.BA) -Insektenschutzgitter mit schwarzem Fasernetz, ca. 4 m² (nur 2.BA) -Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Drehtüren als Außentüren, bodentiefen Dreh-Kipp-Flügeln, Festfeldern und Brüstungsscheiben, verschiedene Größen, ca. 126 m² (1.BA), ca. 55 m² (2.BA) -F30-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA) -F90-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA) -Alu-Tür-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, 1-flg. bzw. 2-flg. und Festfeldern, verschiedene Größen, ca.19 m² (nur 2.BA) -Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 1-flg, 1,135x2,40m, 8 Stk. (nur 1. BA), -Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 2-flg, 1,51 bis 1,76x2,40m, 1 Stk. (1. BA), 3 Stk. (2. BA) -F90-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 1 Stk. ca. 1,9 m² (nur 1.BA) -F30-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 7 Stk. ca. 15,6 m² (1.BA), 3 Stk. ca. 11 m² (2. BA) -RR-Türen T90-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 1 Stk. (nur 2.BA) -RR-Türen T30-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 5 Stk. (1.BA) -RR-Türen T30-2, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (nur 2.BA) -RR-Türen 1-flg., ohne Brandschutzanforderungen, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (1.BA), 1 Stk. (2.BA) -außenliegender Sonnenschutz, Alu-Raffstores, motorisch betrieben, Breite max. 4.000mm, verschiedene Größen, ca. 66 m² (1.BA), ca. 35 m² (2.BA)"
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterarbeiten u. Leichtmetallglasfassaden
Referenznummer: 32300301OV
Kurze Beschreibung:
"Der wesentliche Umfang der gesamten Baumaßnahme unterteilt in 2 Bauabschnitte besteht aus den folgenden Leistungen:
-Rückbau temporärer Witterungsschutz, inkl. Entsorgung, ca. 200 m² (nur 1.BA)
-Alu-Fenster-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Dreh-Kipp-Flügeln und Festfeldern, verschiedene Größen, ca. 36 m² (1.BA), ca. 44 m² (2.BA)
-Insektenschutzgitter mit schwarzem Fasernetz, ca. 4 m² (nur 2.BA)
-Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Drehtüren als Außentüren, bodentiefen Dreh-Kipp-Flügeln, Festfeldern und Brüstungsscheiben, verschiedene Größen, ca. 126 m² (1.BA), ca. 55 m² (2.BA)
-F30-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA)
-F90-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA)
-Alu-Tür-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, 1-flg. bzw. 2-flg. und Festfeldern, verschiedene Größen, ca.19 m² (nur 2.BA)
-Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 1-flg, 1,135x2,40m, 8 Stk. (nur 1. BA),
-Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 2-flg, 1,51 bis 1,76x2,40m, 1 Stk. (1. BA), 3 Stk. (2. BA)
-F90-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 1 Stk. ca. 1,9 m² (nur 1.BA)
-F30-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 7 Stk. ca. 15,6 m² (1.BA), 3 Stk. ca. 11 m² (2. BA)
-RR-Türen T90-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 1 Stk. (nur 2.BA)
-RR-Türen T30-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 5 Stk. (1.BA)
-RR-Türen T30-2, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (nur 2.BA)
-RR-Türen 1-flg., ohne Brandschutzanforderungen, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (1.BA), 1 Stk. (2.BA)
-außenliegender Sonnenschutz, Alu-Raffstores, motorisch betrieben, Breite max. 4.000mm, verschiedene Größen, ca. 66 m² (1.BA), ca. 35 m² (2.BA)"
"Der wesentliche Umfang der gesamten Baumaßnahme unterteilt in 2 Bauabschnitte besteht aus den folgenden Leistungen:
-Rückbau temporärer Witterungsschutz, inkl. Entsorgung, ca. 200 m² (nur 1.BA)
-Alu-Fenster-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Dreh-Kipp-Flügeln und Festfeldern, verschiedene Größen, ca. 36 m² (1.BA), ca. 44 m² (2.BA)
-Insektenschutzgitter mit schwarzem Fasernetz, ca. 4 m² (nur 2.BA)
-Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, mit Drehtüren als Außentüren, bodentiefen Dreh-Kipp-Flügeln, Festfeldern und Brüstungsscheiben, verschiedene Größen, ca. 126 m² (1.BA), ca. 55 m² (2.BA)
-F30-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA)
-F90-Festverglasung als Fenster, außen 1 Stk. ca. 1,8 m² (1.BA)
-Alu-Tür-Elemente, 3-fach Sonnenschutz-Verglasung, 1-flg. bzw. 2-flg. und Festfeldern, verschiedene Größen, ca.19 m² (nur 2.BA)
-Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 1-flg, 1,135x2,40m, 8 Stk. (nur 1. BA),
-Alu-Türen, außen mit geschlossenem Türblatt, 2-flg, 1,51 bis 1,76x2,40m, 1 Stk. (1. BA), 3 Stk. (2. BA)
-F90-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 1 Stk. ca. 1,9 m² (nur 1.BA)
-F30-Festverglasung, bodentief, absturzsicher, innen, 7 Stk. ca. 15,6 m² (1.BA), 3 Stk. ca. 11 m² (2. BA)
-RR-Türen T90-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 1 Stk. (nur 2.BA)
-RR-Türen T30-1, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 5 Stk. (1.BA)
-RR-Türen T30-2, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (nur 2.BA)
-RR-Türen 1-flg., ohne Brandschutzanforderungen, mit Glasfüllung und Festfeld, h=2,40m, 2 Stk. (1.BA), 1 Stk. (2.BA)
-außenliegender Sonnenschutz, Alu-Raffstores, motorisch betrieben, Breite max. 4.000mm, verschiedene Größen, ca. 66 m² (1.BA), ca. 35 m² (2.BA)"
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Beschreibung
Interne Kennung: 32300301OV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fensterrahmen📦
Postleitzahl: 23795
Stadt: Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 08:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-11 08:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter der VOB-Submissionsstelle oder des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-11 08:45:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter der VOB-Submissionsstelle oder des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-05 08:45:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Alle Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise), deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme fehlender Preisangaben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignung zur Berufsausübung und technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignung zur Berufsausübung und technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf"
Eignung zur Berufsausübung: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf"
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
"
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: "Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Link zur Vergabe
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Betrug oder Subventionsbetrug
Bildung krimineller Vereinigungen
Bildung terroristischer Vereinigungen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Insolvenz
Interessenkonflikt
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Rein nationale Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Hinweis zu 5.1.12 elektronische Rechnungsstellung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist entgegen der Angabe unter 5.1.12 nicht zulässig
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an vergaben-vob-sh@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht.
Für die Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
"
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an vergaben-vob-sh@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht.
Für die Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 216-679533 (2023-11-08)