Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(1) Angaben über mindestens drei eigene Aufträge zu abgeschlossenen Finanzierungen für Schienenfahrzeuge in den Jahren 2020 bis 2022 innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder Großbritanniens. Nicht als abgeschlossen gelten Finanzierungen, die unter Gremien- oder Dokumentationsvorbehalt stehen. Die Aufträge müssen in Summe ein Finanzierungsvolumen von mehr als 200 Mio. Euro und jeweils ein Finanzierungsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro aufweisen.
Hierbei ist für jede Referenz anzugeben:
- Anzahl, Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge,
- Finanzierungsvolumen,
- Leistungszeitraum und
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Falls der Bewerber beabsichtigt, im Verfahren auch ein Angebot auf Übernahme des optionalen operativen Leistungspaketes abzugeben, sind weitere Nachweise erforderlich. Angebote für das optionale Leistungspaket werden nur von Bewerbern berücksichtigt, die die folgenden Nachweise zusätzlich vorgelegt haben:
(2) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich Schienenfahrzeuge mit einem Finanzierungsvolumen von mindestens 20 Mio. Euro. Das Referenzprojekt muss die Begleitung (incl. Bauüberwachung u. technische Abnahmen) der Herstellung und Zulassung von Fahrzeugen (Zulassung in den Jahren 2020 bis 2022) zum Gegenstand haben.
Hierbei sind für jede Referenz folgenden Angaben zu machen:
- Finanzierungsvolumen (Anschaffungswert bzw. Herstellungskosten);
- Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge;
- Leistungszeitraum (Zeitraum für die Beschaffung der Fahrzeuge bis zur Auslieferung oder Zeitraum für den Herstellungs- und Zulassungsprozess bis zur Zulassung);
- Kurzbeschreibung zu Inhalt und Umfang der eigenen Leistungen sowie
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten (für den Fall der Beschaffung von Neufahrzeugen: Hersteller; für den Fall der Zulassung und Herstellung von Fahrzeugen: Auftraggeber).
(3) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt aus den Jahren 2020 bis 2022 zur langfristigen Projektbegleitung (bspw. Instandhaltungscontrolling) im Bereich Schienenfahrzeuge mit einem Finanzierungsvolumen von mindestens 20 Mio. Euro.
Hierbei sind für jede Referenz folgende Angaben zu machen:
- Finanzierungsvolumen,
- Anzahl, Hersteller, Baureihe/Modell und Einsatzgebiet der Schienenfahrzeuge,
- Leistungszeitraum;
- Kurzbeschreibung zu Inhalt und Umfang der eigenen Leistungen sowie
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Der Auftraggeber wird für die Nachweise gemäß Ziffer (1), (2) und (3) auch Referenzen über Aufträge ab dem Jahr 2013 berücksichtigen.
Die Anzahl der Referenzen unter (1), (2) und (3) ist durch den Bewerber auf jeweils maximal zehn Angaben zu begrenzen.