Fliesen für: Teilabbruch, Modernisierung und Aufstockung Kinder- und Jugendhaus Hallschlag, Stuttgart

Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt einen Teilabbruch, eine Modernisierung mit Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses mit Kita im Stuttgarter Stadtteil Hallschlag mit ca. 3.000 m² Nettoraumfläche.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt einen Teilabbruch, eine Modernisierung mit Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses mit Kita im Stuttgarter...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Boden- und Fliesenarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Postanschrift: Kegelenstraße 21
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.jugendhaus.net/ 🌏
E-Mail: pj-80946_jhh@obermeyer-pm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E14591544 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E14591544 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 035-103390
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 186-480429
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen

“Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine”
Quelle: OJS 2023/S 035-103390 (2023-02-13)