Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fliesenarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schu?tzenstraße erschlossen. An der Su?dseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik. Die Fliesenarbeiten beinhalten die Verlegung der Bodenbeläge in den Fluren und der Boden- und Wandbeläge in den Naßräumen. Umfang der Leistung: Wandfliesen: ca. 425m2, Bodenfliesen: ca. 620m2, Sauberlaufmatten: ca. 32m2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Referenznummer: 3-1-mw-23-019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fliesenarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schu?tzenstraße erschlossen. An der Su?dseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik. Die Fliesenarbeiten beinhalten die Verlegung der Bodenbeläge in den Fluren und der Boden- und Wandbeläge in den Naßräumen.
Umfang der Leistung: Wandfliesen: ca. 425m2, Bodenfliesen: ca. 620m2, Sauberlaufmatten: ca. 32m2
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fliesenarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schu?tzenstraße erschlossen. An der Su?dseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik. Die Fliesenarbeiten beinhalten die Verlegung der Bodenbeläge in den Fluren und der Boden- und Wandbeläge in den Naßräumen.
Umfang der Leistung: Wandfliesen: ca. 425m2, Bodenfliesen: ca. 620m2, Sauberlaufmatten: ca. 32m2
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-06 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 046-136046
ABl. S-Ausgabe: 46
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fliesenarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schu?tzenstraße erschlossen. An der Su?dseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik. Die Fliesenarbeiten beinhalten die Verlegung der Bodenbeläge in den Fluren und der Boden- und Wandbeläge in den Naßräumen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fliesenarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schu?tzenstraße erschlossen. An der Su?dseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik. Die Fliesenarbeiten beinhalten die Verlegung der Bodenbeläge in den Fluren und der Boden- und Wandbeläge in den Naßräumen.
Umfang der Leistung: Wandfliesen: ca. 425m2, Bodenfliesen: ca. 620m2, Sauberlaufmatten: ca. 32m2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Aschau im Chiemgau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
Mindeststandards:
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3000000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300000 €
zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr 200000 €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mindeststandards:
zu III. 1.3.1) Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale): Fliesenarbeiten und Mindestauftragswert netto: € 100000 €
zu III. 1.3.2) Mindestbeschäftigtenzahl: 3
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/21762411📞
Fax: +49 89/21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Telefon: +49 8041/792690📞
Fax: +49 8041/7926999 📠
Quelle: OJS 2023/S 046-136046 (2023-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 257 377 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-05 📅
Name: LETA Bau GmbH
Postort: Markkleeberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 275 365 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2023/S 092-280524 (2023-05-08)