Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg. Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein. Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen. Vergeben werden sollen im vorliegenden Verfahren "Fliesenarbeiten" für den Neubau des Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg. Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen: - Untergrundvorbereitung & Zubehör - Betonwerksteinarbeiten - Fliesenarbeiten - Stundenlohnarbeiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fliesenarbeiten - Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St.Peter + Paul in Marburg
Referenznummer: 21
Kurze Beschreibung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein. Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Vergeben werden sollen im vorliegenden Verfahren "Fliesenarbeiten" für den Neubau des Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die
katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg.
Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen:
- Untergrundvorbereitung & Zubehör
- Betonwerksteinarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Stundenlohnarbeiten
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein. Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Vergeben werden sollen im vorliegenden Verfahren "Fliesenarbeiten" für den Neubau des Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die
katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg.
Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen:
- Untergrundvorbereitung & Zubehör
- Betonwerksteinarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Stundenlohnarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦 Beschreibung
Interne Kennung: 21
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Postanschrift: Biegenstraße 18
Postleitzahl: 35037
Stadt: Marburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-15 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-08 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Der Umfang liegt im Ermessen des Auftraggebers.
Begründung der Verfahrenswahl: Die Angebote sind per Mail an vergabe@schoebener.de zu senden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
siehe folgende Beschreibung: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe so-wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Angaben, dass kein wirksames Berufsverbot oder keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegen
- Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124).
Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
siehe folgende Beschreibung: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe so-wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Angaben, dass kein wirksames Berufsverbot oder keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegen
- Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124).
Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
siehe nachfolgende Beschreibung.: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe so-wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Angaben, dass kein wirksames Berufsverbot oder keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegen
- Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124). Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 2.500.000,00 EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch Übersendung von Kopien oder durch Vorlage der aktuellen Policen und der Versicherungsbescheinigungen vor Baubeginn.
Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
siehe nachfolgende Beschreibung.: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe so-wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Angaben, dass kein wirksames Berufsverbot oder keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegen
- Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124). Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 2.500.000,00 EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch Übersendung von Kopien oder durch Vorlage der aktuellen Policen und der Versicherungsbescheinigungen vor Baubeginn.
Die genauen Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist mittels Formular 214 nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe insbesondere jene gem. §§ 213 und 214 GWB vorliegen. Detailliertere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Marburg
Nationale Registrierungsnummer: 020 251 05308
Postanschrift: Biegenstraße 30
Postleitzahl: 35037
Postort: Marburg
Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@schoebener.de📧
Telefon: +49 64668977623📞
URL: https://www.peterundpaul-marburg.de/marburgpeterpaul/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://gofile.me/6T28v/dNyBA3qWY🌏
Teilnahme-URL: https://www.schoebener.de🌏
Name: per Mail an vergabe@schoebener.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl die zuständige Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes als auch die Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A für Bauaufträge unterhalb der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 HVTG, wenn die Baustelle sich im Regierungsbezirk Gießen der fünf Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg befindet.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB- Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl die zuständige Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes als auch die Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A für Bauaufträge unterhalb der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 HVTG, wenn die Baustelle sich im Regierungsbezirk Gießen der fünf Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg befindet.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB- Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-673139 (2023-11-02)