Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus
- Landschaftsarchitekten*innen
- Verkehrsplaner*innen
Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.
Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
Aus Gleichbehandlungsgründen - insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben - ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplatt-form Vergabemarktplatz NRW im Bereich "Teilnahmeantrag". Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);
- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;
- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;
- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;
- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;
- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;
- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" (Kammernachweis);
- für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);
- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.
Auswahlverfahren der Teilnehmer*innen:
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nach-weise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.