Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind in der unter "Zusätzliche Informationen" (siehe zuvor) genannten Form einzureichen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind
die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen
gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. zwei Referenzen nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal drei Referenzen in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenen mit folgenden
Angaben:
- Bezeichnung der Referenz
- Kurzbeschreibung der Referenz (Nutzung, Art der Maßnahme, Gebäudetyp, Besonderheiten des Ablaufs);
- Projektgröße, durch Angabe der Bruttogrundfläche (BGF), Nutzfläche NF 1 - 7, Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 - 600 brutto);
- Projektzeit (Leistungszeitraum des Bewerbers und Bauzeit);
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
- Schwierigkeit der Leistung (z. B. gemäß HOAI: Honorarzone)
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers;
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine
elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 2 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1)
- Mindestanforderung an die Gesamtzahl der Beschäftigten: 3;
- Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure: 2.
zu 3)
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Nicht älter als 8 Jahre (Beginn des Leistungszeitraums des Bewerbers nicht vor 2015)
Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte abgedeckt werden:
- Mind. ein Referenzprojekt mit LPH 2-8 abgeschlossen;
- Mind. ein Referenzprojekt mit Energetischer Sanierung/ Brandschutzsanierung;
- Mind. zwei Referenzprojekte mit Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Wertungsmatrix (743 EU).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen