Gebäudereinigung für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam sowie für Außenstellen des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ

Nutzergemeinschaft des Wissenschaftspark "Albert Einstein" c/o Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von insgesamt 20 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.200.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 1.450 Quadratmetern sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 14.600 Quadratmetern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-08 Auftragsbekanntmachung
2023-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von insgesamt 20 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.200.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 1.450 Quadratmetern sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 14.600 Quadratmetern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nutzergemeinschaft des Wissenschaftspark "Albert Einstein" c/o Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Postanschrift: Telegrafenberg
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.gfz-potsdam.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gfz-potsdam.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43268478 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E43268478 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 051-151110
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigung auf dem Gelände des Wissenschaftsparks "Albert Einstein"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
12 Verwaltungs- und Laborgebäude, mit rund 320.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 600 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigung für GFZ Außenstellen in Potsdam und Niemegk
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
8 Verwaltungs- und Werkstattgebäude sowie Gästezimmer mit rund 850.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 850 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zum Leistungsauftrag gehören auch drei Gästewohnungen, die sich auf dem Gelände (Kleistvilla) und in angrenzender Nähe (Helmholtzstraße 3) befinden. Hierbei handelt es sich einmal um 2 Räume mit dazu gehörenden Einheiten wie Flur, sanitäre Anlagen und Küche/Teeküche in der Kleistvilla (ca. 90 m²), 1 Raum mit Diele, Küche und Bad (42,45 m²) und 3 Räumen mit ebenfalls Diele, Bad und Küche (75,23 m²). Diese Gästewohnungen befinden sich in einem Mehrparteienhaus in der Helmholtzstraße 3 in Potsdam.
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Dauer: 8 Monate
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung von 45 Gebäuden mit rund 14.600 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Potsdam
Potsdam und Niemegk

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis, dass der Bieter kein Unternehmen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist. Hierzu ist die "Eigenerklärung Russlandsanktionen“ mit dem Angebot einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden für die Unterhalts- sowie die Glasreinigung jeweils drei bestehende oder abgeschlossene Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang (Mind. 80% der Jahresreinigungsfläche des größten Loses, für welches ein Angebot abgegeben wird) gefordert. Die Referenzen müssen von der Niederlassung sein, die den Auftrag erfüllt und dürfen maximal drei Jahre alt sein.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungszeit eine/n verantwortliche/n und weisungsberechtigte/n Hauptansprechpartner*in (Vorarbeiter*in). Diese/r ist für die Einweisung und Überwachung der von Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte und für den Erfolg der zu erbringenden Reinigungsleistungen verantwortlich. Die Aufsichtsperson hat über eine einschlägige Qualifikation (Facharbeiter*in oder vergleichbares) sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung und fachliche Kompetenz hinsichtlich verschiedensten Böden und Materialien zu verfügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang Reinigungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Qualitätskriterium (Bezeichnung): elektronisches Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Implementierungs- und Umweltkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/Einkauf
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43268478 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir empfehlen dringend, das Angebot bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig einzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT oder mit dem Support zu lösen.
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu evtl. auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
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Daher wird empfohlen, sich auch noch nach Erhalt der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu registrieren.
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56Abs. 4 VgV).
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Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
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Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
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Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 051-151110 (2023-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 64965.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-339751
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 051-151110
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-22 📅
Name: Gegenbauer Services GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 64965.48 EUR 💰
Name: 2M Gruppe GmbH
Postort: Potsdam
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 212333.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
4
Quelle: OJS 2023/S 108-339751 (2023-06-02)