Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen.
Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend
beschrieben.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 24. März 2023, 10.00 Uhr (MEZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und
rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote
unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem
Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter
einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene
Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für
die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten
Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit
seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der
Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf
hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter
den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die
Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform
https://www.subreport.de/E75769249 einzureichen.