Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "Planung Gebäude und Innenräume" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" mit einem Projektvolumen (KG 200 - 700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 8,0 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
- Vorlage von mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" im Bereich Wohnungsbau (mind. Leistungsphase 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 200 - 500 nach DIN 276) von mind. EUR
8,0 Mio. brutto. Das Referenzobjekt muss baulich fertiggestellt sein. Die Fertigstellung (Abschluss LPH 8) darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und "Planung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" mit maximal 14 Punkten wie folgt bewertet:
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme vor dem 01.01.2019 - 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2019 bis 31.12.2020 - 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 01.01.2021 - 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen"
Unter EUR 9 Mio. brutto (KG 200 ? 500 nach DIN 276) Bauvolumen - 1 Punkt
EUR 9 bis EUR 10 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach
DIN 276) - 2 Punkte
Über EUR 10 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 3 Punkte
Kriterium "Gebäudeart"
Ungebundener Wohnungsbau - 1 Punkt
Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) - 2 Punkte
Gebundener Wohnungsbau (sozial gefördert) - 3 Punkte
Kriterium "Holzbau"
Konventionelle Bauweise - 1 Punkt
Holz-Hybrid-Bauweise - 2 Punkte
Holzbau - 3 Punkte
Kriterium "Zertifizierungen"
Kfw 40 oder vergleichbar - 1 Punkt
DGNB-Gold oder besser - 1 Punkt
Weiterhin werden die Referenzen "Planung Gebäude und Innenräume" mit maximal 6 Punkten wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Unter EUR 9 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 1 Punkt
EUR 9 bis EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach
DIN 276) - 2 Punkte
Über EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 500 nach DIN 276) - 3 Punkte
Kriterium "Gebäudeart"
Ungebundener Wohnungsbau - 1 Punkt
Wohnungsbau mit Wohnheimcharakter (z.B. Studentenwohnheim) - 2 Punkte
Gebundener Wohnungsbau (sozial gefördert) - 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.