Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und ggf. Auswahlreferenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Bereich "Verkehrsanlage" und "Ingenieurbauwerk" im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgen-de Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 und 23) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Neben den Mindestreferenzen im Bereich "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerk" nach Ziffer 4.2.2 wird im Rahmen der Auswahlentscheidung noch eine weitere Referenz (sog. Auswahlreferenz) bewertet. Diese muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Leistungen der Bauüberwachung und Bauoberleitung für eine Überdachung in Stahlkonstruktion. Bei dem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Auswahlreferenz ist keine Mindestreferenz, die bei Nichtvorlage mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahrensausschluss führt. Sie kann jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung bei Vorlage zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden. Die Auswahlreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1. Mindestreferenz "Verkehrsanlage"
Bewertet wird die Art der Anlage des Straßenverkehrs nach folgender Maßgabe:
Bauüberwachung und Bauoberleitung
für eine Anlage des Straßenverkehrs: 0 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung
für eine Anlage des Straßenverkehrs
mit einem Anteil einer Fahrbahn in Betonbauweise: 3 Punkte
Bewertet werden die anrechenbaren Herstellkosten nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. netto bis 3,0 Mio. netto: 1 Punkt
> 3,0 Mio. netto: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
2. Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk"
Bewertet wird, die Art des Ingenieurbauwerk nach folgender Maßgabe:
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung eines Ingenieurbauwerks
in Stahlbetonbauweise: 0 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung einer Unterführung
in Stahlbetonbauweise: 1 Punkte
Bauüberwachung und Bauoberleitung für
die Errichtung einer Unterführung
in Stahlbetonbauweise unter Gleisbett: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
3. Auswahlreferenz "Überdachung"
Bewertet wird, ob der Bewerber eine entsprechende Auswahlreferenz mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt hat, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Liegt eine zulässige Auswahlreferenz vor, erhält der Bewerber zusätzlich 3 Punkte.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 18 Punkte (max. 9 Punkte bei der Mindestreferenz "Verkehrsanlagen"; max. 6 Punkte bei der Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk"; max. 3 Punkte bei der Auswahlreferenz " Überdachung") erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.