Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Gemeinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht. Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz. Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und realisiert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungsverlauf abgestimmt und verfeinert werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden: - Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes: - Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nutzung als Kunsträume - Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa - Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt: - Neubau Mensa brutto 3.360.000 Euro - Umbau Kunsträume brutto 950.000 Euro - Sanierung Klassentrakt Ost brutto 8.100.000 Euro Die Kosten für Technische Ausrüstung HLS werden wie folgt geschätzt: - Neubau Mensa brutto 630.000 Euro - Umbau Kunsträume brutto 140.000 Euro - Sanierung Klassentrakt Ost brutto 1.150.000 Euro Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 617-23
Kurze Beschreibung:
Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Gemeinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht. Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz. Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und realisiert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungsverlauf abgestimmt und verfeinert werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes:
- Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nutzung als Kunsträume
- Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa
- Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle
Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 3.360.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 950.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 8.100.000 Euro
Die Kosten für Technische Ausrüstung HLS werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 630.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 140.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 1.150.000 Euro
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Gemeinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht. Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz. Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und realisiert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungsverlauf abgestimmt und verfeinert werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes:
- Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nutzung als Kunsträume
- Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa
- Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle
Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 3.360.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 950.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 8.100.000 Euro
Die Kosten für Technische Ausrüstung HLS werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 630.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 140.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 1.150.000 Euro
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6NNR
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6NNR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Gemeinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht. Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz. Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und realisiert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungsverlauf abgestimmt und verfeinert werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Gemeinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht. Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz. Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und realisiert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Einzelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungsverlauf abgestimmt und verfeinert werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes:
- Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nutzung als Kunsträume
- Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa
- Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle
Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 3.360.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 950.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 8.100.000 Euro
Die Kosten für Technische Ausrüstung HLS werden wie folgt geschätzt:
- Neubau Mensa brutto 630.000 Euro
- Umbau Kunsträume brutto 140.000 Euro
- Sanierung Klassentrakt Ost brutto 1.150.000 Euro
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen)
- Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen)
- Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
- Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie aktuell (2023) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
b) Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
c) Technische Zeichner/innen
d) Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei den mindestens die Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3,8 (HLS) erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei den mindestens die Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3,8 (HLS) erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen/Anlagengruppen)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6NNR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 058-172553 (2023-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 426001.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge