Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbahn-Maßnahme erbracht.
d) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbau-Maßnahme erbracht.
e) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Verkehrsanlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 5,0 Mio € netto.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 2)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbahn-Maßnahme erbracht.
d) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbau-Maßnahme erbracht.
e) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Verkehrsanlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 5,0 Mio € netto.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 3)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbahn-Maßnahme erbracht.
d) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbau-Maßnahme erbracht.
e) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Verkehrsanlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 5,0 Mio € netto.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für die Sanierung eines Ingenieubauwerkes für Verkehrsanlagen erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,0 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für die Sanierung eines Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,0 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für die Sanierung eines Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,0 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 7)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Freianlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,2 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 8)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Freianlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,2 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 9)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Freianlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,2 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.