Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt. Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers. Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen. Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2023000829
Kurze Beschreibung:
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers.
Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen.
Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers.
Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen.
Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers.
Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen.
Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen.
Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen.
Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Generalplanungsleistungen nach HOAI 2021 benötigt.
Objektplanung Verkehrsanlagen:
•Titel 1.1. Verkehrsanlage Straße
•Titel 1.2. Verkehrsanlage Schiene
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
•Titel 2.1 Instandsetzung und statische Ertüchtigung U-Bahnbauwerk
•Titel 2.2 Änderungen / Anpassungen am U-Bahnbauwerk
•Titel 2.3 Schilderbrücken
Fachplanung Tragwerksplanung:
•Titel 3.1 Instandsetzung und statische Ertüchtigung U-Bahnbauwerk
•Titel 3.2 Änderungen / Anpassungen am U-Bahnbauwerk
•Titel 6.1 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen – Straßen und Platzbeleuchtung
•Titel 6.2 Anlagengruppe 4 – Lichtsignalanlagen
•Titel 6.3 Fahrleitungsanlagen
Leistungsphasen und besonderen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1:LPH 1-4
Stufe 2:LPH 5-7
Stufe 3:LPH 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Generalplanungsleistungen nach HOAI 2021 benötigt. Leistungsbilder, Leistungsphasen und besonderen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe 1:LPH 1-4
Stufe 2:LPH 5-7
Stufe 3:LPH 8-9
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III.2.1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2.Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3.Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019/2020/2021)
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
— Eigenerklärung zu Russlandsanktionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle…
… gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
… für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2)
— Deckungssumme je Schaden mind. 4,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3)
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 1.300 000 EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Verkehrsanlagen.
Planungsleistungen für Straßenbahn- und Straßenbau-Maßnahmen; Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
2.Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Verkehrsanlagen.
Planungsleistungen für Straßenbahn- und Straßenbau-Maßnahmen; Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
3. Eignungskriterium: Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Verkehrsanlagen .
Planungsleistungen für Straßenbahn- und Straßenbau-Maßnahmen; Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
4.Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Planungsleistungen für die Sanierung eines Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
5.Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Planungsleistungen für die Sanierung eines Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
6.Eignungskriterium: Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Planungsleistungen für die Sanierung eines Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
7.Eignungskriterium: Referenz 7 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Freianlagen.
Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung; Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
8.Eignungskriterium: Referenz 8 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Freianlagen.
Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung; Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
9.Eignungskriterium: Referenz 9 des Bewerbers (Unternehmens),Objektplanung Freianlagen.
Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung; Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbahn-Maßnahme erbracht.
d) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine innerstädtische Straßenbau-Maßnahme erbracht.
e) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Verkehrsanlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 5,0 Mio € netto.
f) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für die Sanierung eines Ingenieubauwerkes für Verkehrsanlagen erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 2,0 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für die Sanierung eines Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen erbracht.
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanung Ingenierbauwerke gem. § 47 und Anlage 13, HOAI, in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
Zu 7)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in den Leistungsphasen 2 – 4.
c) Die erbrachte Planungsleistung wurden für eine öffentliche, innerstädtische Maßnahme im Sinne einer Platzgestaltung erbracht.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung Freianlagen der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,2 Mio € netto.
Zu 8)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in den Leistungsphasen 5 – 7.
Zu 9)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Freianlagen gem. § 39 und Anlage 1, HOAI, in der Leistungsphase 8.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, welche die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Architektur,
Bauingenieurwesen, oder vergleichbar führen dürfen und uneingeschränkt Bauvorlageberechtigt sind, oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein
Berufsangehöriger nach a) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet
ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils
für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte
Betrachtung ist nicht zulässig).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 045-130691 (2023-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5367671.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge