Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Generalplanungsleistungen zur Modernisierung des Zentral-OP im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100) zu vergeben. Einzelne Teilleistungen gemäß den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen, die sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 orientieren, aber im Einzelnen konkret beschrieben sind. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen, die u.a. an strenge, insbesondere zeitliche Vorgaben zur Umsetzung gebunden sind. Die Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme muss spätestens im Jahr 2026 erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Modernisierung im laufenden Klinikbetrieb. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanungsleistungen betreffend Modernisierung Zentral-OP im 1. Bauabschnitt
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Generalplanungsleistungen zur Modernisierung des...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Generalplanungsleistungen zur Modernisierung des Zentral-OP im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100) zu vergeben. Einzelne Teilleistungen gemäß den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen, die sich grob an den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 orientieren, aber im Einzelnen konkret beschrieben sind. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen, die u.a. an strenge, insbesondere zeitliche Vorgaben zur Umsetzung gebunden sind. Die Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme muss spätestens im Jahr 2026 erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Modernisierung im laufenden Klinikbetrieb. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.
Projektübersicht (Auszug aus der Leistungsbeschreibung): Modernisierung des Zentral-OP mit Erweiterung wesentlicher Funktionsbereiche mit Einbau eines MRT 2.1. Bauliche Maßnahmen Der Umbaubereich befindet sich insgesamt im 1. Bauabschnitt (BA) des Universitätsklinikums Marburg auf den Lahnbergen. Der 1. BA ist eine Stahlbetonkonstruktion (Inbetriebnahme 1984). Der vorhandene ZOP A befindet sich ebenso wie die vorgesehene Erweiterungsfläche für Technik, drei neue OP-Säle sowie für den neuen Aufwachraum und die Holdingarea in Ebene -2 im 1. BA. Das Baufeld in Ebene -2 umfasst inklusive angrenzender Flure ca. 5.948m² BGF. Hinzu kommen noch benötigte Technikflächen in Ebene -3 und auf dem Dach. Ebene -2 hat eine Gesamtgeschosshöhe von ca. 5,44 m. Eine Fläche von ca. 1.680 m² wurde bereits entkernt und steht für die Sanierung zur Verfügung. Im 1. BA befindet sich eine begehbare Zwischendecke, mittels derer eine Technik-Zwischenebene abgetrennt ist. Die Zwischendecke wird laut Brandschutzkonzept zu vorangegangenen Planungen für den Bereich über den Hauptmagistralen mit F90, im übrigen Bereich mit F30 bewertet, ohne dass ein Nachweis vorliegt. Die Grundstruktur des OP-Bereichs bleibt in großen Teilen erhalten. Aber durch die Schaffung eines zweiten Aufwachraums, einer Holding Area, drei neuer zeitgemäßer OP-Säle, durch die Einbindung eines MRT und die Optimierung des Ein- und Ausleitens sowie durch die Schaffung von Reserveflächen erfährt der Zentral-OP eine wesentliche funktionale Aufwertung. Für die neue zentrale Technik wird die Fläche des überbauten Lichthofs und der angrenzenden Bereiche genutzt. Des Weiteren werden für die Technik auch Flächen in Ebene -3 und teilweise als weitere Technikflächen die Ebene -2 genutzt. So bleibt der wertvolle, freigeräumte Bereich der ehemaligen ZNA als Hauptnutzfläche verfügbar. Hier werden drei neue, dem aktuellen Standard entsprechende OP-Säle errichtet. Außerdem soll hier ein zweiter Aufwachraum und eine Holding Area vorgesehen werden. Damit wird auch dem vermehrten Bedarf für "same day surgery" Rechnung getragen. Während der Modernisierung der Bestands-OPs steht der gesamte neue Bereich einschließlich Aufwachraum als Ersatz zur Verfügung. Damit können während der Bauzeit die betrieblichen Einschränkungen minimiert werden. Im Zuge der Modernisierung der OPs 2-4 wird die Ein- und Ausleitung baulich neu organisiert. Die modernisierten OPs 9 und 10 werden an die neue zentrale Technik angeschlossen. Die OPs 11 und 12 werden zu einem auch von außerhalb des sterilen OP-Bereichs erreichbaren MRT mit Nebenräumen umfunktioniert. Im benachbarten OP 13 wird ein neurochirurgischer OP mit Direktzugang zum neuen MRT etabliert. Nach Beendigung aller Modernisierung - und Umbaumaßnahmen werden die OPs 5-8 stillgelegt (zurück gebaut) und stehen als künftige Reservefläche zur Verfügung. Bei der Auslegung der neuen zentralen Technik wird diese Fläche allerdings als Reservekapazität mitberücksichtigt. 2.2. Technische Maßnahmen Die zentrale Technik der Zentral-OP OP 2 bis 13 in Ebene -2 des Bestandsklinikums stammt zu beträchtlichem Teil aus der Errichtungszeit (80er Jahre), insofern besteht erheblicher Modernisierungsstau und Handlungsbedarf. Der erhebliche Modernisierungsstau an den Technischen Anlagen der OP-Räume soll durch die komplette Neuinstallation der Anlagen beseitigt werden. 2.3. Bauablauf Es ist vorgesehen, die Modernisierungsmaßnahme in 3 Teilbauabschnitten (TBA) durchzuführen: 2.3.1. Vorlauf Planung / Genehmigung Dauer: 15 Monate 2.3.2. 1. TBA Schaffung von 3 zusätzlichen OPs mit Holdingarea und Aufwachbereich im entkernten Bereich und Aufbau der zentralen Infrastruktur zur Versorgung der zusätzlichen OPs und der zu modernisierenden OPs im 2. TBA in der Ebene -2 und auf dem Dach. Dauer: 11 Monate 2.3.3. 2. TBA Modernisierung der bestehenden OPs 2 - 8, Aufbau der notwendigen neuen Zentralen in der Ebene -3 und Anbindung an die neuen Zentralen des 1. und 2. TBA. Dauer: 9 Monate 2.3.4. 3. TBA Modernisierung und Umgestaltung der bestehenden OPs 9 - 13 mit Erneuerung der hierfür notwendigen Zentralen. Dauer: 10 Monate 2.3.5. Stilllegung OPs 5-8 Dauer: 3 Monate
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 4
Maximale Anzahl: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Qualität: Projektorganisation und -umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Vordruck 03, alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Umsatz: Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Umsatz: Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Netto EUR 5 Mio. durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Versicherungsschutz: Erklärung über eine bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder alternativ die Erklärung des Bewerbers, dass im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2) Versicherungsschutz: Erklärung über eine bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder alternativ die Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrecht erhalten wird. Für Bewerbergemeinschaften gelten dieselben Anforderungen, wobei die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen muss. Eine Erklärung und Versicherung allein für das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nicht. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Mindestbedingungen: Der bestehende Versicherungsschutz muss mindestens folgende Kriterien und Mindestdeckungssummen erfüllen: - Personenschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften: Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften: Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.) zur entsprechenden Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Durchschnittlich 40 Personen (als Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung: Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2) Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung: Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Bauvorlageberechtigung in Hessen (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - 1 persönliche Referenz (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen) aus den letzten 5 Jahren. Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden. - 5 Jahre Erfahrung (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) (Büro-) Referenzen: Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) (Büro-) Referenzen: Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum und einer Referenzerläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei größer oder gleich 60,00 Mio. EUR - Die Leistungsphasen 3 - 7 wurden vollständig erbracht - Das Bauwerk ist innerhalb der letzten 5 Jahre vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in Betrieb gegangen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung. Die Beschreibung soll dem Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung. Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Es werden Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung durchgeführt und es ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Es werden weitere Aktivitäten zur Qualitätssicherung durchgeführt und ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Eine für den Auftrag hinreichende technische Büro-Ausrüstung (mit Erläuterung der eingesetzten Hard- und Software) ist verfügbar
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) - verkürzt - a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) - verkürzt - a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a (Einzelbieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder Nachunternehmer). b) Eigenerklärung über sanktionsrelevanten Russland-Bezug i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gemäß Vordruck 04b. c) Der Vertragsschluss setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4D60H5HR
Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4D60H5HR
Ziff. 19 Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe) a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen den Teilnehmer/Bieter wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Ziff. 22 b) Bewerbungsbedingungen (Verhandlungsverfahren): Nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich der Verifizierung der Angebote dienen. Es ist vorgesehen, dass die Projektleiter und Stellvertreter die Angebote und ggf. das Unternehmen des Bieters darstellen und etwaige Fragen des Auftraggebers beantworten. Jeder Präsentationstermin hat eine Dauer von voraussichtlich maximal 1,5 Stunden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: Telefonnummer der Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126-603📞
Fax: +49 611327648-534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 249-791643 (2023-12-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-13) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) (Büro-) Referenzen: Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) (Büro-) Referenzen: Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum und einer Referenzerläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei größer oder gleich 60,00 Mio. EUR - Die Leistungsphasen 3 - 7 wurden vollständig erbracht - Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die richtigen Mindestbedingungen an die Büroreferenzen (Ziff. 20 c) Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen; Ziff. 5.1.9 der europaweiten Bekanntmachung) lauten wie...”
Text
Die richtigen Mindestbedingungen an die Büroreferenzen (Ziff. 20 c) Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen; Ziff. 5.1.9 der europaweiten Bekanntmachung) lauten wie folgt: "2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei größer oder gleich 60,00 Mio. EUR - Die Leistungsphasen 3 - 7 wurden vollständig erbracht - Die Referenzen müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen sein oder sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 oder vergleichbar befinden." Die Korrekturen sind auch in den Bewerbungsbedingungen sowie dem Vordruck 03 umgesetzt.
“Aufgrund eines Übertragungsfehlers sind die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei den (Büro-) Referenzen...”
Aufgrund eines Übertragungsfehlers sind die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei den (Büro-) Referenzen unzutreffend angegeben (Ziff. 20 c) Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen; Ziff. 5.1.9 der europaweiten Bekanntmachung).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 011-030345 (2024-01-13)