Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen benannten Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Fachplaners Rohrleitungsbau ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Planers Hochwasserschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners Straßenbau ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners ELT/Straßenbeleuchtung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners Geologie/Umweltschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Bauüberwachers Straßen- und Leitungsbau ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
k) Die Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerkplanung Ingenieurbauwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Planungsleistung (Hochwasserschutz und Straßenbau, Rohrleitungs- und Tiefbau) in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022)
Angabe mindestens einer Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Generalplanungsleistungen bei vergleichbaren Planungsleistungen in den vergangenen 10 Jahren (2013-2022)
Angabe von mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022)
Die Referenzen der drei Kategorien müssen innerhalb der vergangenen 10 Jahre begonnen oder abgeschlossen sein und es müssen jedenfalls die LPH 1-8 vom Auftrag- bzw. Leistungsumfang erfasst sein.
Referenzen können bei den vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind vollständig im Teilnahmeantrag abzugeben und im Übrigen sind zusätzliche Angaben auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 12 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 8 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
- 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Rohrleitungsbau
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Planer Hochwasserschutz
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Straßenbau
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner ELT/Straßenbeleuchtung
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Fachingenieur Geologie/Umweltschutz
- 5 Jahre Berufserfahrung für den Bauüberwacher Straßen- und Leitungsbau
- 5 Jahre Berufserfahrung für Tragwerkplanung Ingenieurbauwerke
- 2 Referenzen für vergleichbare Planungsleistung (Hochwasserschutz und Straßenbau, Rohrleitungs- und Tiefbau) in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022).
- 1 Referenz Generalplanungsleistungen bei vergleichbare Planungsleistungen in den vergangenen 10 Jahren (2013-2022)
- 2 Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022)
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter
www.eVergabe.de zur Verfügung;
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen.