Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) plant die Umstellung der beiden U-Bahnlinien U5 und U8 auf das CBTC-System (Communication Based Train Control) und somit auf das hochfrequente fahrerlose Fahren. Dadurch wird eine Kapazitätssteigerung der beiden Linien von 50% erwartet. Für die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe für dieses System soll mit dieser Ausschreibung ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanungsleistungen umfassen die HOAI-Leistungbilder der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI, die Tragwerksplanung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI und die Fachplanung der Technische Ausrüstung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanungsleistungen für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur auf den U-Bahnlinien U5 und U8 für den CBTC-Ausbau in den Bahnhöfen
Kurze Beschreibung:
“Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) plant die Umstellung der beiden U-Bahnlinien U5 und U8 auf das CBTC-System...”
Kurze Beschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) plant die Umstellung der beiden U-Bahnlinien U5 und U8 auf das CBTC-System (Communication Based Train Control) und somit auf das hochfrequente fahrerlose Fahren. Dadurch wird eine Kapazitätssteigerung der beiden Linien von 50% erwartet. Für die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe für dieses System soll mit dieser Ausschreibung ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanungsleistungen umfassen die HOAI-Leistungbilder der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI, die Tragwerksplanung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI und die Fachplanung der Technische Ausrüstung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI.
Das Vorhaben "Stellwerkserneuerung auf den U-Bahnlinien U5 und U8 mittels CBTC (Communication BasedTrainControl)" beinhaltet zwei Teilprojekte: - Das erste Teilprojekt ist die Dienst- und Lieferleistung des CBTC-Systems - nicht Gegenstand der hiesigen Ausschreibung - Das zweite Teilprojekt ist der infrastrukturelle Ausbau der Bahnhöfe und der Strecken für dieses System. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe Für die Planung und Überwachung des infrastrukturellen Ausbaus der Bahnhöfe für dieses System soll mit dieser Ausschreibung ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanungsleistungen umfassen die HOAI-Leistungbilder der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI, die Tragwerksplanung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI und die Fachplanung der Technische Ausrüstung, Grundleistungen inkl. Besondere Leistungen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI. Der jeweilige Inbetriebnahmetermin ist für die U5 zum Q4/2028 und für die U8 zum Q4/2031 geplant.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Das Projekt wird mit Zuwendungen aus dem Berliner Haushalt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Das Projekt wird mit Zuwendungen aus dem Berliner Haushalt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziert.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die Eignung zur Berufsausübung nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die Eignung zur Berufsausübung nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 1. Nachweis der Berufserlaubnis / Kammereintrag / Bauvorlageberechtigung für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung TA Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" vollständig auszufüllen. Zudem hat der Bewerber entsprechende Belege (Zertifikate, Urkunden, Bestätigungen, etc.) einzureichen. Von Bewerbergemeinschaften sind die vorgeannten Eigenerklärungen und Nachweise von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterzeichnen (Texform, § 126b BGB) und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. 1....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. 1. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" auszufüllen und entsprechende Belege (Versicherungsnachweis oder gleichwertig) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Weitere Eigenerklärungen: Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Nichtvorliegen bestimmter Ausschlussgründe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weitere Eigenerklärungen: Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Nichtvorliegen bestimmter Ausschlussgründe nachzuweisen. 1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 123 Abs. 4 GWB 3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG 4. Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung für die Ziffern 1 bis 4 das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" und "RUS-Sanktionsverordnung_Einhaltung restriktiver Maßnahmen" zu verwenden. Von Bewerbergemeinschaften sind die vorgeannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterzeichnen (Texform, § 126b BGB) und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fachkunde: Zum Nachweis der Eignung, muss der Bewerber im Bereich "Fachkunde" eine Mindestpunktzahl von 65 erreichen. Insgesamt sind im Bereich "Fachkunde"...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fachkunde: Zum Nachweis der Eignung, muss der Bewerber im Bereich "Fachkunde" eine Mindestpunktzahl von 65 erreichen. Insgesamt sind im Bereich "Fachkunde" 100 Punkte erreichbar. Die Fachkunde wird anhand ausgewählter objektiver Kriterien bewertet und nach einer festen Bewertungsmatrix bepunktet. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der im Informationsmemorandum transparent gemachten Matrix. Die Bewerber haben zum Nachweis der ihrer Fachkunde in den Formblättern "Nachweis Eignung und Fachkunde" und "Nachweis Referenzen" Angaben zu den nachfolgenden Kriterien mitzuteilen und entsprechende Belege/Nachweise/sonstige Bescheinigungen einzureichen: - Zertifikat "Sachverständiger Brandschutz" (TÜV) - max. 10 Pkt. - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellVO (SIGEKO) - max. 5 Pkt. - Sachkunde nach TRGS 519 (Asbestsanierung) - max. 5 Pkt. - Zertifikat des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 - max. 5 Pkt. - Zertifikat des VFIB zur Bauwerksprüfung nach DIN 1076 - max. 5 Pkt. - Referenz 1: maximal 5 Seiten DINA4 - max. 35 Pkt. - Referenz 2: maximal 5 Seiten DINA4 - max. 35 Pkt. Hinsichtlichd der Wertung der einzelnen Kriterien wird auf die zur Verfügung gestellte Unterlage "Nachweis Eignung und Fachkunde" verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber mindestens für eine der zwei einzureichenden Referenzen vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Eine vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber mindestens für eine der zwei einzureichenden Referenzen vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Eine vergleichbare Referenz ist nachgewiesen, wenn das Referenzprojekt folgende Mindestanforderungen erfüllt: Generalplanungsleistungen, d.h. Planungsleistungen bestehend aus mind. HOAI-Leistungsbild Objektplanung, mind. Leistungsphasen 2-8, und HOAI-Leistungsbild Tragwerksplanung, mind. Leistungsphasen 2-6.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner zu stellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Generalplanungsvertrag” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Berufsqualifikation: Architekt oder Ingenieur - Der Auftragnehmer muss...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Berufsqualifikation: Architekt oder Ingenieur - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) und der VwVBU sind einzuhalten Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben in den Vertrag aufgenommen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVH658
1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVH658
1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Die BVG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 3. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform zur Verfügung und sind ausschließlich zu verwenden. 4. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zuvor angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor. 7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: UST-ID DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 238-749840 (2023-12-08)