Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/63fc8707-a43d-4641-a76e-5ac87e6d6443/suitabilitycriteria
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.