Gesamtprojekt Geothermie Neuruppin

Stadtwerke Neuruppin GmbH

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden. Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden. Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtprojekt Geothermie Neuruppin
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden. Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden. Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Meißel 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Geothermie Neuruppin - Bohrtechnik
Titel: Los 14: Meißel
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 14 beinhaltet die Lieferung sämtlicher Primär- und Sekundärmeißel, sowie die Lieferung und den Service von Unterschneidern für das Geothermieprojekt Neuruppin.
Zusätzliche Informationen:
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Preisblatt, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote; 5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Los 14: Meißel“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. Dezember 2023 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlieferung Material - je schneller die Lieferung erfolgt, desto mehr Punkte werden vergeben. Mindestanforderung: Die Anlieferung muss spätestens am 05. April 2024 erfolgen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2023-12-20 12:01:00 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland; 5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird; — alle Mitglieder aufgeführt sind; — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist; — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: 3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG); 4. Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR, b) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Tabellarische Referenzaufstellung der fertiggestellten Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; 2. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 3
Postleitzahl: 16816
Postort: Neuruppin
Region: Ostprignitz-Ruppin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Artur Dzasokhov
E-Mail: dzasokhov@swn.aov.de 📧
Telefon: +49 3391 511320 📞
Fax: +49 3391 51180 📠
URL: https://www.swn.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Strom
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16156124 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E16156124 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Brandenburg
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331 8661719 📞
Fax: +49 331 8661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 234-738112 (2023-12-04)