Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum
Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- Jahresmittel ≥ 80.000 EUR/a (5 Punkte);
- Jahresmittel < 80.000 EUR/a und ≤ 65.000 EUR/a (4 Punkte);
- Jahresmittel < 65.000 EUR/a und ≤ 55.000 EUR/a (3 Punkte);
- Jahresmittel < 55.000 EUR/a und ≤ 45.000 EUR/a (2 Punkte);
- Jahresmittel < 45.000 EUR/a und ≤ 35.000 EUR/a (2 Punkte);
- Jahresmittel < 35.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- durchschnittlich ≥ 2 technische Mitarbeitende (5 Punkte);
- durchschnittlich < 2 technische Mitarbeitende (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren ab 01. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte die vor 01. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme als auch um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Kinderbetreuungseinrichtung (z. B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagespflege o. Ä.) (5 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 1,2 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300+400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.