Gestalterischer und technischer Relaunch des Internetportals der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in Gummersbach

Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 10 Hauptamt

Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises plant im Rahmen einer
stufenweisen Optimierung ihres Internetauftritts www.obk.de verschiedene gestalterische und technologische Maßnahmen umzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises plant im Rahmen einer stufenweisen Optimierung ihres Internetauftritts www.obk.de verschiedene gestalterische und technologische Maßnahmen umzusetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 10 Hauptamt
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postleitzahl: 51643
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.obk.de 🌏
E-Mail: alke.kaminetzki@obk.de 📧
Telefon: +49 2261/88-1008 📞
Fax: +49 2261/88-9721008 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66671155 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E66671155 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 047-139920
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Rechnungsstellungen erfolgen auf Basis der im Vorfeld schriftlich durch den AG freigegebenen Leistungsnachweise (LN). Ein LN ist als rechnungsbegründende Anlage einer jeweiligen Rechnung beizufügen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwaltung des Oberbergischen Kreises plant im Rahmen einer
stufenweisen Optimierung ihres Internetauftritts www.obk.de verschiedene gestalterische und technologische Maßnahmen umzusetzen.
Dieses Projektvorhaben stellt primär einen inhaltlichen und technologischen Relaunch des heutigen Internetauftritts der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises dar und soll in den nächsten Jahren stufenweise als ein wichtiger Bestandteil der laufenden Verwaltungsmodernisierung die internen und externen Verwaltungsgeschäftsprozesse nachhaltig optimieren.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung und Vergabeentscheidung sollen bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Nach erfolgter Vergabeentscheidung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien des Oberbergischen Kreises sollen die Projektarbeiten im ersten Halbjahr 2024 beginnen. Das Gesamtvorhaben ist zurzeit bis Dezember 2027 projektiert und wird im Rahmen des Projektfortschritts nach Bedarf situativ aktualisiert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Mindestumsatz von je 500.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren (Zeitraum 2020 bis 2022)
- Es sind mindestens drei verschiedene Referenzen im Zeitraum 2020 bis einschließlich 2022 über die Implementierung und Begleitung von Relaunch-Projekten für eine Organisation zwischen 500 und 1.500 Beschäftigten (schriftlich unter Angabe von Kunde, Leistungsumfang, Rolle des Anbieters, methodische und strategische Vorgehensweise) nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Unterzeichnung der beiliegenden Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Anlage 2)
- Schriftlicher Nachweis von mindestens fünf personellen Ressourcen (fünf Vollzeitäquivalenten) in der Organisation des Anbieters mit mehrjährigen Erfahrungen in gestalterischen und technischen Internetrelaunch-Projekten

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Designentwurf Startseite (max. 172,5 GP)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplan und Konzepte (max. 172,5 GP)
Erfüllung Aufgabenbeschreibung (max. 460 GP)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66671155 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 047-139920 (2023-03-02)