Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt aus der Objektplanung Freianlagen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre Netto-Jahresumsätze von mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 600.000,00 = 1 Punkt; mehr als netto EUR 600.000,00 bis maximal netto EUR 700.000,00 = 2 Punkte; mehr als netto EUR 700.000,00 = 3 Punkte
Da das Kriterium mit 1 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 3 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Der Bewerber erzielt aus der Objektplanung Verkehrsanlagen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre Netto-Jahresumsätze von mehr als netto EUR 200.000,00 bis maximal netto EUR 300.000,00 = 1 Punkt; mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 = 2 Punkte; mehr als netto EUR 400.000,00 = 3 Punkte
Da das Kriterium mit 1 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 3 Wertungspunkte erzielt werden.
(b)Referenzbewertung Freianlagen
Maßgebend für die Referenzbewertung der wertungsfähigen Referenzen sind die Projektmerkmale wie folgt: (aa) Objekt
Die Referenzleistung hat aus der Objektliste Freianlagen gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021 zum Gegenstand: Sonstige geplante Freianlagen außerhalb der Kategorie "Stadt- und Ortslagen" mit Honorarzone III oder höher = 1 Punkt; Sonstige geplante Freianlagen in der Kategorie "Stadt- und Ortslagen" mit Honorarzone III oder höher
= 2 Punkte; Sonstige Freianlage in Gestalt von "Fußgängerbereichen und Stellplätzen mit hoher und sehr hoher Ausstattungsintensität mit Honorarzone III oder höher = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal "Objekt" mit 6 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 18 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang (Bereich LPH 1-9)
die Referenzleistung erfasst mindestens 5 HOAI-Leistungsphasen = 1 Punkt; die Referenzleistung erfasst mindestens 6 HOAI-Leistungsphasen = 2 Punkte; die Referenzleistung erfasst 8 HOAI-Leistungsphasen und mehr = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 3 gewichtet wird, können insgesamt 9 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Anrechenbare Kosten (KG 500)
die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 1,0 Mio. bis maximal netto EUR 1,2 Mio. zum Gegenstand = 1 Punkt; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR EUR 1,2 Mio. bis maximal netto EUR 1,4 Mio. zum Gegenstand = 2 Punkte; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 1,4 Mio. zum Gegenstand = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können bei dem Kriterium insgesamt 6 Wertungspunkte erzielt werden.
(dd) Bürgerbeteiligung
Die Referenzleistung beinhaltet auch die Teilnahme an einer Bürgerbeteiligung ja = 3 Punkte; nein = 0 Punkte Da das Projektmerkmal mit 5 gewichtet wird, können insgesamt 15 Wertungspunkte erzielt werden.
(c)Referenzbewertung Verkehrsanlagen
Maßgebend für die Referenzbewertung der wertungsfähigen Referenzen sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Objekt
Die Referenzleistung hat aus der Objektliste Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.2 HOAI 2021 zum Gegenstand:
Anlagen des Straßenverkehrs außerhalb der Kategorie "Innerörtliche Straßen und Plätze" mit Honorarzone III oder höher = 1 Punkt; Anlagen des Straßenverkehrs innerhalb der Kategorie "Innerörtliche Straßen und Plätze" mit Honorarzone III oder höher ausgenommen "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation" = 2 Punkte; Anlagen des Straßenverkehrs in Gestalt von "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)" mit Honorarzone III oder höher = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal "Objekt" mit 5 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 15 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang (Bereich LPH 1-9)
Die Referenzleistung erfasst mindestens 5 HOAI-Leistungsphasen = 1 Punkt; Die Referenzleistung erfasst mindestens 6 HOAI-Leistungsphasen = 2 Punkte; Die Referenzleistung erfasst 8 HOAI-Leistungsphasen und mehr = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 3 gewichtet wird, können insgesamt 9 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Anrechenbare Kosten (KG 200 bis 400)
die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 zum Gegenstand = 1 Punkt; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 400.000,00 bis maximal netto EUR 450.000,00 zum Gegenstand = 2 Punkte; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 450.000,00 zum Gegenstand = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können bei dem Kriterium insgesamt 6 Wertungspunkte erzielt werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorgenannten Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der Referenzen ermittelt. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen der Kriterien lit (b) und (c) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit (a) bis (c) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl
überschritten, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen oder aufheben.