Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Verkehrsanlagenplanung und/oder der Planung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen von
- mehr als netto EUR 750.000,00 bis maximal netto EUR 999.999,99 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 999.999,99 bis maximal netto EUR 1.499.999,99 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 1.500.000,00 = 3 Punkte
(bb) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Verkehrsanlagenplanung und/oder Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 5 Mitarbeiter bis maximal 9 Mitarbeiter = 1 Punkt
- mehr als 9 Mitarbeiter bis maximal 14 Mitarbeiter = 2 Punkte
- mehr als 15 Mitarbeiter = 3 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Gegenstand
Die Referenzleistung hatte zusätzlich zu den bekanntgemachten Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3 Ziffer 2 der Auftragsbekanntmachung
- eine Strecke mit einer Verkehrsbelastung > 45.000 Fahrzeuge
pro Tag zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch mindestens einen Knotenpunkt zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch mindestens eine ÖPNV-Anlage zum Gegenstand = 2 Punkte
- auch eine Radverkehrsanlage zum Gegenstand = 2 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Gegenstand erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang
- Die Referenzleistung erfasste 4 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 1 Punkt
- Die Referenzleistung erfasste 5 bis 6 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung Straßenverkehr (LPH 1 bis 9) = 2 Punkte
- Die Referenzleistung erfasste mehr als 6 Leistungsphasen
der Verkehrsanlagenplanung (Bereich LPH 1 bis 9) = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können maximal 6 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Besondere Leistungen
Zur Referenzleistung gehörte als Besondere Leistung
- das Erstellen einer mikroskopischen Verkehrsfluss-Simulation
und signaltechnische Berechnung (Straßenverkehrsanlage)
für eine Strecke oder einen Knotenpunkt mit einer Verkehrs-
belastung > 30.000 Fahrzeugen pro Tag = 4 Punkte
- die örtliche Bauüberwachung = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 16 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Besondere Leistungen erreicht werden.
(dd) Integrierte Gesamtplanung
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrsanlagenplanung
für Anlagen des Straßenverkehrs auch die Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen = 2 Punkte
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrs-
anlagenplanung Straßenverkehr und der Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen auch die
Objektplanung Freianlagen = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal Integrierte Gesamtplanung mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte erreicht werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhö-hen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.