Gegenstand der Vergabe ist Glas- und Rahmenreinigung im StMWi 2 x jährlich jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigung im StMWi
Referenznummer: 2023KHI000014
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist Glas- und Rahmenreinigung im StMWi 2 x jährlich jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
Detaillierte Angaben zum...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist Glas- und Rahmenreinigung im StMWi 2 x jährlich jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist Glas- und Rahmenreinigung im StMWi 2 x jährlich jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
Detaillierte Angaben zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist Glas- und Rahmenreinigung im StMWi 2 x jährlich jeweils einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦 Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46a86761-5c63-46b2-9aa1-7b869a725df8/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46a86761-5c63-46b2-9aa1-7b869a725df8/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46a86761-5c63-46b2-9aa1-7b869a725df8/suitabilitycriteria”
“A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter...”
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 16.01.2024, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Ortsbesichtigung
Um sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort bzgl. der zu erbringenden Leistungen zu machen, müssen die Bieter vor Angebotsabgabe zwingend an einer Ortbesichtigung im StMWi teilnehmen. Die Ortsbesichtigung findet voraussichtlich im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 12.01.2024 jeweils um 10 Uhr, 13 Uhr und 15:30 Uhr statt (Dauer max. 1 Stunde). Die Terminabstimmung erfolgt elektronisch über die Bieterkommunikation der eVergabe. Der Bieter hat sich dazu über die Bieterkommunikation in der eVergabe anzumelden und seinen Wunschtermin sowie einen Alternativtermin mitzuteilen.
E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 239-752644 (2023-12-11)