Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Vergleichbare Objekte (Jahresleistung m²)
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss immer getragen werden, sofern die allgemeinen Regeln der BG Bau dies erfordern. Bei der PSAgA muss ein gültiger Prüfstempel und ein Prüfzertifikat mit geführt werden.
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Hubarbeitsbühnen dürfen nur von fachkundigem Personal, mit Hubarbeitsbühnenschein nach DGUV 308-008, bedient werden.
-Versicherungsnachweise: Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.