Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen werden außerhalb des Gebäudes neue Regen- und Schmutzwasserleitungen verlegt. Für den zweiten Bauabschnitt werden die Leitungen entlang des Nord- und Osttrakts verlegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Erd- und Kanalbauarbeiten BA 2”
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Abwasserleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen werden außerhalb des Gebäudes neue Regen- und Schmutzwasserleitungen verlegt. Für den zweiten...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen werden außerhalb des Gebäudes neue Regen- und Schmutzwasserleitungen verlegt. Für den zweiten Bauabschnitt werden die Leitungen entlang des Nord- und Osttrakts verlegt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 129053.55 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Abwasserleitungen📦
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bräuanger 1, 84424 Isen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert. Anstelle der Flachdächer mit innenliegender Entwässerung werden Satteldächer mit Regenrinnen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert. Anstelle der Flachdächer mit innenliegender Entwässerung werden Satteldächer mit Regenrinnen und Regenfallrohren gebaut. Für die Abführung des Regenwassers werden im 2. Bauabschnitt entlang des Nord- und Osttrakts neue Leitungen mit Durchmesser 300 mm im Boden verlegt. Die Verlegetiefe beträgt bis zu einem Meter, die Länge der zu erstellenden Leitungen ca. 120 Meter. Parallel zu den Regenwasserleitungen wird eine neue Schmutzwasserleitung verlegt, Durchmesser 150 mm. Die Gräben müssen wieder verfüllt werden, eine Oberflächenbefestigung findet in einem späteren Bauabschnitt statt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 129053.55 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-06-12 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 058-172168 (2023-03-17)