Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als vier geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen.
Es können und sollen jedoch weitere optionale Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen und damit zusätzlich zu den Mindestreferenzen gewertet werden.
Es werden maximal fünf Referenzen gewertet, um auch Newcomern eine Chance zu geben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 75 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei bis zu fünf eingereichte (vergleichbare) Referenzen bewertet werden; eine Höchstanzahl von einzureichenden Referenzen wird damit nicht begründet. Die Bieter sollen die Referenzen in der Reihenfolge einreichen, wie sie in die Wertung eingehen sollen. Bei abweichender Einschätzung wertet der AG ggf. die besten fünf vergleichbaren Referenzen.
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Projektvolumen (Brutto KG 300 und 400)
über 9.0 Mio. = 5 Punkte
über 8.0 Mio. = 4 Punkte
über 7.0 Mio. = 3 Punkte
über 6.0 Mio. = 2 Punkte
über 5.0 Mio. = 1 Punkt
unter 5.0 Mio. = nicht vergleichbar
2. Nutzungsart
Feuerwehrnutzung = 10 Punkte
Nutzung als Bauhof oder vgl. = 5 Punkte
sonstige Nutzung = 0 Punkte
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die dort geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als vier Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem vierten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. vierten Rang drei oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.