Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, den Ausbildungsbetrieb im Fachbereich Elektrotechnik weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Liefer- und Dienstleistungen (Geräte, Ausstattungsgegenstände etc.) für die Modernisierung der Ausstattung im Bildungs- und Technologiezentrum Berlin, Fachbereich Elektrotechnik aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte bzw. Ausstattungsgegenstände bzw. die Dienstleistung: - Los 1: Datennetzverkabelung - Los 2: Netzwerkinfrastruktur - Los 3: Multitouch Displays, Monitore und Dokumentenkameras - Los 4: PCs, Monitore und Zubehör sowie Tablets und Laserdrucker - Los 5: PV- Anlage - Los 6: Smart Gateway - Los 7: Geräte und Maschinen - Los 8: Schülertische
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Handwerkskammer Berlin: Lieferleistungen für die Digitalisierung der Ausstattung im BTZ Berlin, Fachbereich Elektrotechnik
Kurze Beschreibung:
Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, den Ausbildungsbetrieb im Fachbereich Elektrotechnik weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Liefer- und Dienstleistungen (Geräte, Ausstattungsgegenstände etc.) für die Modernisierung der Ausstattung im Bildungs- und Technologiezentrum Berlin, Fachbereich Elektrotechnik aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte bzw. Ausstattungsgegenstände bzw. die Dienstleistung: - Los 1: Datennetzverkabelung - Los 2: Netzwerkinfrastruktur - Los 3: Multitouch Displays, Monitore und Dokumentenkameras - Los 4: PCs, Monitore und Zubehör sowie Tablets und Laserdrucker - Los 5: PV- Anlage - Los 6: Smart Gateway - Los 7: Geräte und Maschinen - Los 8: Schülertische
Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, den Ausbildungsbetrieb im Fachbereich Elektrotechnik weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Liefer- und Dienstleistungen (Geräte, Ausstattungsgegenstände etc.) für die Modernisierung der Ausstattung im Bildungs- und Technologiezentrum Berlin, Fachbereich Elektrotechnik aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte bzw. Ausstattungsgegenstände bzw. die Dienstleistung: - Los 1: Datennetzverkabelung - Los 2: Netzwerkinfrastruktur - Los 3: Multitouch Displays, Monitore und Dokumentenkameras - Los 4: PCs, Monitore und Zubehör sowie Tablets und Laserdrucker - Los 5: PV- Anlage - Los 6: Smart Gateway - Los 7: Geräte und Maschinen - Los 8: Schülertische
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Datennetzverkabelung
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferumfang / Leistungsumfang: - 1 Wandverteiler-Basis - 1 Datenverteiler Raum 601 - 1 Datenverteiler Raum 301 - 1 Leitung 80m - 2 Glasfaser-Verteilerfeld - 2 LWL-Kabel - 2 Einrichten LWL - Konfektionsplatz - 12 Spleißen - 6 LWL OTDR Messung des Links - 1 Datenkabel S/FTP Cat.7A 10.000 m - 16 Patchpanel für bis zu 24xRJ-45 Port 1 HE - 640 Jacks Cat.6A - 160 Datendose - 10 AP-Gehäuse - 150 Geräteeinbaubecher - 320 Beschriften der Datendosen - 320 Messen der Datenkabel - 1 Kabelkanal 40x60 20 m - 1 Kabelkanal 60x110 40 m - 1 Brüstungskanal 70x130 40m - 2 Deckensäule als freistehende Leitungsführung - 200 OBO BETT. Grip-Sammelhalterung - 10 Brandschottung S90 fachgerecht schließen - 1 Baustelle einrichten und beräumen - 1 Kleinst- und Befestigungsmaterial - 140 Arbeitsstunden für einen Techniker - 40 Arbeitsstunden für einen LWL-Techniker - 1 Dokumentation
Lieferumfang / Leistungsumfang: - 1 Wandverteiler-Basis - 1 Datenverteiler Raum 601 - 1 Datenverteiler Raum 301 - 1 Leitung 80m - 2 Glasfaser-Verteilerfeld - 2 LWL-Kabel - 2 Einrichten LWL - Konfektionsplatz - 12 Spleißen - 6 LWL OTDR Messung des Links - 1 Datenkabel S/FTP Cat.7A 10.000 m - 16 Patchpanel für bis zu 24xRJ-45 Port 1 HE - 640 Jacks Cat.6A - 160 Datendose - 10 AP-Gehäuse - 150 Geräteeinbaubecher - 320 Beschriften der Datendosen - 320 Messen der Datenkabel - 1 Kabelkanal 40x60 20 m - 1 Kabelkanal 60x110 40 m - 1 Brüstungskanal 70x130 40m - 2 Deckensäule als freistehende Leitungsführung - 200 OBO BETT. Grip-Sammelhalterung - 10 Brandschottung S90 fachgerecht schließen - 1 Baustelle einrichten und beräumen - 1 Kleinst- und Befestigungsmaterial - 140 Arbeitsstunden für einen Techniker - 40 Arbeitsstunden für einen LWL-Techniker - 1 Dokumentation
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragungskabel📦
Postanschrift: Handwerkskammer Berlin
Mehringdamm 14
Postleitzahl: 10961
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Netzwerkinfrastruktur
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferumfang / Leistungsumfang: - 4 Aruba 6200F 48G Cl4 PoE 4SFP +370W Switch - 4 Aruba 10G SFP+ to SFP+ 1m DAC - 4 Aruba 1G SFP LC SX 500m MMF - 4 Aruba 6200F 48G Cl4 PoE 4SFP +370W Switch - 3 Aruba 10G SFP+ to SFP+ 1m DAC - 1 Aruba 10G SFP+ to SFP+ 3m DAC - 2 Aruba 10G SFP+ LC SR 300m MMF - 3 Aruba AirWave 1 Device Lic E-LTU - 3 Aruba 5Y FC 24x7 Airwave 1 Dev ELTU - 8 Aruba NetEdit Single Node 3yr Sub ESTU - 1 Projektmanagement und Inbetriebnahme Oder gleichwertig und kompatibel mit der genannten Anlage.
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Schülertische
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferumfang / Leistungsumfang: - 36 Doppel-Schülertisch als TFT-Versenktisch (12 x Raum 302, 12 x Raum 303, 12 x Raum 403) - 12 Doppel-Schülertisch als TFT-Versenktisch (12 x Raum 602)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-15 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-15 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: (5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, (6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, (7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, (8) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: (5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, (6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, (7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, (8) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose: (1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020-2022, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung. (2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: (3) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und (4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020-2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose: (1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020-2022, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung. (2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: (3) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und (4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020-2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose: (1) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über mit dem Ausschreibungsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbare Lieferleistungen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: (2) Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose: (1) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über mit dem Ausschreibungsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbare Lieferleistungen Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen: (2) Benennen der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und des Auftragswertes) Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssummen pro Schadensfall. (2) Der Auftragnehmer hat - soweit zutreffend - die Anforderungen der Abschnitte 3 bis 4 des BerlAVG zu beachten.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssummen pro Schadensfall. (2) Der Auftragnehmer hat - soweit zutreffend - die Anforderungen der Abschnitte 3 bis 4 des BerlAVG zu beachten.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJH6FE
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 030 90138316📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 236-742010 (2023-12-05)