Die Hansestadt Anklam sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Wohngebiet Südstadt“ im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Anklam sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Wohngebiet Südstadt“ im Rahmen des...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Anklam sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Wohngebiet Südstadt“ im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17389 Anklam
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen 1 und 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen:
- Vorbereitung und Begleitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sowie der Einzelmaßnahmen und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulicher Planungen
- Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB
- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB
- Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte
- Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektkonzept 1.1. besondere Anforderungen an das Maßnahmengebiet 40% 1.2. Sicherstellung der Förderfähigkeit der Maßnahme 35 % 1.3 Umsetzung Gesamtmaßnahme 25 %”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektkonzept 1.1. besondere Anforderungen an das Maßnahmengebiet 40% 1.2. Sicherstellung der Förderfähigkeit der Maßnahme 35 % 1.3 Umsetzung Gesamtmaßnahme 25 %
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 101
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit ist auf die Dauer der Gesamtmaßnahme begrenzt. Sie endet frühestens zum 31.12.2031, jedoch nicht vor Abschluss der Gesamtabrechnung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit ist auf die Dauer der Gesamtmaßnahme begrenzt. Sie endet frühestens zum 31.12.2031, jedoch nicht vor Abschluss der Gesamtabrechnung (förderrechtlich und haushalterisch).
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es wird anhand der geeigneten Referenzen eine Rangfolge der Teilnahmeanträge erstellt. Die (mindestens drei, maximal fünf) Bewerber mit der höchsten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es wird anhand der geeigneten Referenzen eine Rangfolge der Teilnahmeanträge erstellt. Die (mindestens drei, maximal fünf) Bewerber mit der höchsten Punktzahl (insgesamt max. 9 Punkte) werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu verwenden.
- Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er vor Abgabe einer Bewerbung unverzüglich und ausschließlich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen und Aufklärung zu erbitten.
- Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Beabsichtigen mehrere Bewerber sich als Bewerbergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Erklärung der beteiligten Bewerber zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizulegen.
- Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen eines Büros werden nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-27
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-10 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385-5885164📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385-5884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gern. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gern. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 063-187765 (2023-03-24)