HBF München - VE2300HU - Bauzeitlicher Zugang U4/U5

DB Netz AG (Bukr 16)

Bohrpfahlwand ca. 975 m³, Abbruchmassen Bauteile Bunker (Bodenplatte, Wände, Decke) ca. 2.100 m³, Rohbaumassen umbauter Raum (Bruttovolumen Neubau Zugang U4/U5) ca. 3.100 m³

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-21 Auftragsbekanntmachung
2026-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HBF München - VE2300HU - Bauzeitlicher Zugang U4/U5
Referenznummer: 23FEI66703
Kurze Beschreibung:
Bohrpfahlwand ca. 975 m³, Abbruchmassen Bauteile Bunker (Bodenplatte, Wände, Decke) ca. 2.100 m³, Rohbaumassen umbauter Raum (Bruttovolumen Neubau Zugang U4/U5) ca. 3.100 m³
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0cf9a96f-327c-41e5-a72c-048a7a9df957
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2025-06-20 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nein
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nein
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 630484-2023
Quelle: OJS 2023/S 225-710845 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023927819
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: fde21e6b-07d3-4d6e-a38a-435acca85369
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Postleitzahl: 94575
Postort: Windorf
Region: Passau, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: steffen.s.thieme@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872583 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 024: Durch den AN ist temporär ein Baustromaggregat einzusetzen, um die Bauausführung fortzusetzen, bis der alternative Baustromanschlusspunkt bereitsteht und genutzt werden kann.//
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A 024: Gemäß Bauvertrag ist vom AG eine Baustrom-Anschlussleistung von 250 kW in einem Umkreis von maximal ca. 50 m zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Baustelleneinrichtung hat sich jedoch herausgestellt, dass der vorgesehene Anschlusspunkt nicht nutzbar ist und weiter entfernt liegt, als in der Ausschreibung vorgesehen. Es muss daher ein anderer Anschlusspunkt bereitgestellt werden. Um die Bauausführung fortsetzen zu können, muss durch den AN temporär ein Baustromaggregat bereitgestellt werden, bis der geänderte Anschlusspunkt zur Verfügung steht.//
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Quelle: OJS 2026/S 079-278065 (2026-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 008: Die Änderung wird zum einen gemäß RiL 813.0202 vorgegeben, hier ist in der Mitte der Treppenanlage ein weiteres Geländer anzubringen, zum anderen halten sowohl der IBV als auch das Bahnhofsmanagement es als Orientierungshilfe für Sehbehinderte für unbedingt erforderlich.// A 034:Beide AN müssen im Vorfeld zwingend Prüfpflichten z. B. durch eine Sachkundigenprüfung erfüllen, sollte die Kranbedienung einer anderen Firma überlassen werden. Vor der Ubergabe an eine andere Firma muss eine Ubergabeprüfung stattfinden, um den Zustand des Krans zu dokumentieren (z. B. Mängel für eine spätere Haftung). Diese notwendigen Maßnahmen stellen wiederum auch zusätzliche erforderliche Leistungen dar, die ebenfalls Mehrkosten auslösen würden. Des Weiteren kann der Kran des AN aufgrund Haftungs- und Versicherungsrisiken sowie auch Arbeitsschutzverantwortung nicht durch Personal der anderen Firma bedient werden.//
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A 008: Der Auftragnehmer ist gem. des vertraglichen Leistungsverzichnisses mit der Herstellung der Treppenanlage im Ergeschoss des Randbaus Süd (RBS) beauftragt, die für die Umlenkung des Passagierstroms benötigt wird. Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören auch die Lieferung und Montage von zwei Füllstabgeländern mit Handläufen. Nach den Ausschreibungsplänen waren je ein Geländer an der rechten und der linken Außenkante der Treppenanlage vorgesehen. Bei der Begehung mit dem Inbetriebnahmeverantwortlichen (IBV) am 01.07.2025 im Hinblick auf die Inbetriebnahme des Durchgangs am RBS EG wurde festgelegt, dass gem. RiL 813.0202 in der Mitte der Treppenanlage ein weiteres Geländer anzubringen ist.// A 034: Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. In unmittelbarer Nachbarschaft neben dem Bereich, in dem am bauzeitlichen Zugang zur U4/U5 gearbeitet wird, mussten Arbeiten am MAN-Dach von einem anderen AN ausgeführt werden. Beide Baustellen werden mit jeweils einem eigenen Hochbaukran bedient, der "windfrei" gestellt wird, wenn nicht gearbeitet wird (z. B. in der Nacht). Das bedeutet, dass der Ausleger nicht festgesetzt ist, sondern sich wie eine Wetterfahne frei im Wnd drehen kann. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme für die sogenannte Feierabendstellung, um die Standsicherheit des Krans bei Sturm zu gewährleisten. Die beiden benachbarten Kräne können also aufgrund der höhengestaffelten Aufstellung der Ausleger im "windfreien" Zustand nicht kollidieren. Da dem AN mitgeteilt wurde, dass auf der Baustelle MAN-Dach an einigen Tagen auch nachts Arbeiten ausgeführt werden müssen, muss der AN auch seinen Kran in dieser Zeit mit Personal besetzen, um mögliche Uberschneidungen und Kollisionen zu vermeiden. Somit entstehen durch die zusätzlichen Personalkosten aufgrund der Nacht-Arbeitszeiten Mehrkosten, die im bisherigen Bauvertrag nicht vorgehen sind.//
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Quelle: OJS 2026/S 083-291968 (2026-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 035: Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind.//
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A 035:Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den südlichen Bauzaun demontieren zu können und gleichzeitig den Verkehrsfluss in westliche Richtung auf der Bayerstraße führen zu können. Dabei wurde der Verkehr über den zukünftigen Aufzugsschacht gelenkt, sodass dieser mit Stahl- und Holzträgern geschützt werden musste. Da die Ebene der Fahrbahn höher lag als das Baufeld, war ein Schutz durch Betonlegosteine notwendig. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaligen Zeitpunkt von einer Vollsperrung ausgegangen ist, die jedoch nicht genehmigt wurde.//
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Quelle: OJS 2026/S 087-308801 (2026-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
73 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. 81 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine selbstverdichtende Hinterfüllung der Hohlräume notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. 99 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. 61 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers, da der AN bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt ist. Die zusätzlich erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und der erforderlichen zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Der notwendige Abgleich von Schal- und Bewehrungsplänen erfordert einen kontinuierlichen Datenfluss, der bei zwei getrennten Auftragnehmern zu hohen Fehlerquoten 102 - Da die Gerüstbrücke inkl. das Einheben und die Montage unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke inkl. Einheben und Montage erst nach Abschluss der VE2300HU möglich gewesen wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte. 104 - Da die Gerüstbrücke inkl. der Geländer unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke inkl. Geländer erst nach Abschluss der VE2300HU möglich wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
73 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den Verkehrsfluss in der Bayerstraße aufrecht zu erhalten. Die Ampelsteuerung und Sicherung des Straßenverkehrs muss in diesem Bereich durch zusätzlich notwendige Sicherheitsposten gewährleistet werden. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaliqen Zeitpunkt von einer Vollsperrunq ausqeqanqen ist, die iedoch nicht qenehmiqt wurde. 81 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Hinterfüllung des Hohlraums zwischen Bohrpfahlwand und Bauwerk ist bautechnisch erforderlich, um den notwendigen Kraftschluss zwischen Bohrpfahlwand (BPW) und Bauwerk zu gewährleisten (Lastabtragung der Verkehrslasten der Bayerstraße). Da der Arbeitsraum baubedingt schwer zugänglich ist und deshalb eine mechanische Verdichtung ausscheidet, muss ein selbstverdichtendes Kies-Material eingesetzt werden. Diese Leistung war im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, da die Lastabtragung ursprünglich über eine Verankerunq erfolqen sollte, die iedoch nicht qenehmiqt wurde. 99 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der vertragliche Leistungsumfang sieht ursprünglich die Ausführung von Markierungen mittels Markierungsfolie vor. Diese Leistung wird nun auf eine hochwertige Farbmarkierung umgestellt. Im Vergleich zur temporären Folie besitzt die Farbmarkierung eine deutlich höhere Verschleißfestigkeit und Langlebigkeit. Da diese Ausführung nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten ist, handelt es sich um eine erforderliche zusätzliche Leistung. 61 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Dieser Auftrag umfasst auch die Ausführungsplanung für den Rohbau. Die hierfür zwingend erforderliche geprüfte Statik ist nicht im vertraglichen Leistungsumfang enthalten. 102 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) wird dahingehend erweitert, dass dieser die Brücke nicht nur liefert, sondern auch das Einheben sowie die vollständige Montage übernimmt. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke lastet sich auf den BZZ U4/U5 ab und muss mit Projektende Rohbau BZZ U4/U5 hergestellt sein. 104 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Zudem sind aus Sicherheitsgründen Geländer mit Handläufen zwischen dem bestehenden Hauptbahnhof und dem geplanten Personenübergang zu errichten. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke lastet sich auf den BZZ U4/U5 ab und muss mit Pro•ektende Rohbau BZZ U4/U5 her estellt sein.
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Quelle: OJS 2026/S 101-364151 (2026-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
85 - Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. 83 - Das Umsetzen der Containeranlage betrifft hauptvertraglich geschuldete Leistungen des Auftragnehmers und können daher nicht losgelöst von den hauptvertraglichen Leistungen erbracht werden. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da sich diese nicht von den hauptvertraglichen Leistungen des Auftragnehmers trennen lassen. 84 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Herstellung von Trag- und Deckschichten bereits enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst der Asphalteinbau dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. 92 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Schadstoffsanierung und Unterstützung des Bunkers enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. 94 - Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen liegen unmittelbar im Baufeld des AN. Die Zusatzleistungen liegen unmittelbar im abgeschlossenen Baufeld des AN. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus logistischen und baubetrieblichen Gründen ausgeschlossen, da die mangelnde Zugänglichkeit für Dritte sowie der begrenzte Platz für eine weitere Baustelleneinrichtung (BE) eine wirtschaftliche Ausführung durch Fremdfirmen verhindern. 68 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist der Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 bereits enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Abbrucharbeiten dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 wäre jedoch nicht wirtschaftlich. 76 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzlich erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Auftragnehmerwechsel birgt erhebliche Terminrisiken durch gegenseitige Behinderungen sowie logistische Konflikte aufgrund begrenzter Flächen für weitere Baustelleneinrichtungen. Zudem entstünde ein extrem hoher Koordinationsaufwand des Bauablaufs zwischen dem AN, der Verkehrsphasenplanung und einem neuen AN. 79 - Da die Gerüstbrücke unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke erst nach Abschluss der VE2300HU möglich gewesen wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
85 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist u. a. auch die Schadstoffsanierung des Bunkers enthalten. Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass im bestehenden südlichen Bunker Feuchtigkeit eintritt, was zu Schimmelbefall an Wänden und Decken führt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und zum gesundheitlichen Schutz des Personals ist eine Entfernung des Schimmels zwingend erforderlich, um den ordnungsgemäßen Fortgang der weiteren notwendigen Arbeiten im Bunker (Schadstoffsanierung, Bunkerunterstützung, Stromanschlüsse im Bunker für Rampenheizung, Beleuchtung, Poller etc.) zu ermöglichen. 83 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im Zusammenhang insbesondere mit dem Rückbau der Bunkeranlage kam es zu geänderten und zusätzlichen Leistungen, welche Gegenstand diverser Nachträge gewesen sind. Die zeitlichen Auswirkungen der angeordneten und geänderten Leistungen haben zu einer Bauzeitverlängerung geführt, welche auch zeitliche Auswirkungen auf das Folgeprojekt ZHM 05 "Interimsbahnhof" haben. Um weitere zeitliche Verzögerungen im Bauablauf IBF zu vermeiden, muss das westliche Baufeld, auf dem die Baustelleneinrichtung des AN steht, zeitnah an das Folgeprojekt ZHM 05 "Interimsbahnhof" übergeben werden. Da die vertraglichen Leistungen des AN noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist ein Umsetzen der Containeranlage (Ab- und wieder Aufbau) vom südlichen Vorfeld in den südlichen Ladehof erforderlich. Da diese Maßnahme nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten war, stellt sie eine zusätzliche Leistung dar. 84 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der vertragliche Leistungsumfang umfasst auch die Herstellung der Trag- und Deckschichten, deren Einbau ursprünglich für Mai 2025 vorgesehen war. Infolge von Terminverschiebungen aus der Sphäre des Auftraggebers (verzögerte Bunkersanierung, Änderung des Abbruchkonzepts, etc.) konnte die Asphaltierung erst im Februar 2026 erfolgen. Die hiermit verbundenen Erschwernisse durch winterliche Witterungsverhältnisse sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung dar. 92 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Schadstoffsanierung und Unterstützung des Bunkers enthalten. Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass im bestehenden südlichen Bunker Feuchtigkeit eintritt, was zu Schimmelbefall an Wänden und Decken führt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und zum gesundheitlichen Schutz des Personals ist eine Entfernung des Schimmels zwingend erforderlich, um die weitere Bunkerunterstützung zu ermöglichen. Durch Bauverzögerungen aus der Sphäre des AG kann die im ursprünglichen Leistungsbild des AN enthaltenen Leistungen im Bunker nur noch kleinteilig ausgeführt werden, da keine Öffnung in der Bunkerdecke mehr vorhanden ist und das Ein- und Ausbringen aus dem Bunker nur über die Treppenhäuser oder evtl. über den neu erstellten Zugang erfolgen kann. Weiter können keine großen Geräte mehr in den Bunker gebracht werden, mit denen das Material verfahren werden könnte. 94 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang sind auch die Entwässerungsrinnen in den Freianlagen (z.B. in der Rampe, Steg zum Aufzug) enthalten. Ohne die Anschlussleitungen an die Rinnen und an den Kanal drohen stehendes Wasser im BZZ U4/U5 sowie dauerhafte Verschmutzungen der Sichtbetonflächen durch ablaufendes Oberflächenwasser. 68 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist der Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 bei dem zukünftigen Rüsselbauwerk enthalten. Im Zuge der Arbeiten zur Vorbereitung für den Anschluss an das Rüsselbauwerk wurde festgestellt, dass die Außenwand des Rüssels abweichend zu den bisherigen Annahmen ausgeführt ist, zwischen Bestand und Neubau wurde ein Höhenunterschied vorgefunden. Um nunmehr die geplante Geometrie des Bauwerks herstellen zu können, muss zu den ausgeschriebenen Leistungen (HLV Titel 03.03) die vorhandene Aufdickung am Bestandsbauwerk zurückgestemmt und abgebrochen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Leistungen durch Betonschneide- und Betonstemmarbeiten sowie die Wederherstellung der Betonoberfläche. 76 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den südlichen Bauzaun demontieren zu können und gleichzeitig den Verkehrsfluss in westliche Richtung auf der Bayerstraße führen zu können. Weiter beinhaltet der Verkehrsphasenplan 260 die Herstellung einer neuen Bushaltestelle sowie zusätzliche Pflaster- und Asphaltarbeiten. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaligen Zeitpunkt von einer Vollsperrung ausgegangen ist, die jedoch nicht genehmigt wurde. Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke l
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Quelle: OJS 2026/S 101-364539 (2026-05-27)