HBF München - VE2300HU - Bauzeitlicher Zugang U4/U5
DB Netz AG (Bukr 16)
Bohrpfahlwand ca. 975 m³, Abbruchmassen Bauteile Bunker (Bodenplatte, Wände, Decke) ca. 2.100 m³, Rohbaumassen umbauter Raum (Bruttovolumen Neubau Zugang U4/U5) ca. 3.100 m³
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung › Abbrucharbeiten
- • Betonarbeiten › Stahlbetonarbeiten
- • Darmstadt › Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-04-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-04-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-09-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-09-18 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HBF München - VE2300HU - Bauzeitlicher Zugang U4/U5
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2025-06-20 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nein
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nein
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 630484-2023
Quelle: OJS 2023/S 225-710845 (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HBF München - VE2300HU - Bauzeitlicher Zugang U4/U5
Referenznummer:
23FEI66703
Kurze Beschreibung:
Bohrpfahlwand ca. 975 m³, Abbruchmassen Bauteile Bunker (Bodenplatte, Wände, Decke) ca. 2.100 m³, Rohbaumassen umbauter Raum (Bruttovolumen Neubau Zugang U4/U5) ca. 3.100 m³
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
0cf9a96f-327c-41e5-a72c-048a7a9df957
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2025-06-20 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nein
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nein
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 31 Abs. 2 UVgO und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/599ae367-b408-487b-97ef-de68ceff027b 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 630484-2023
Quelle: OJS 2023/S 225-710845 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Postleitzahl: 94575
Postort: Windorf
Region: Passau, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: steffen.s.thieme@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872583 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-22+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 079-278065 (2026-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001 - Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
2023927819
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
fde21e6b-07d3-4d6e-a38a-435acca85369
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Postleitzahl: 94575
Postort: Windorf
Region: Passau, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: steffen.s.thieme@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872583 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-22+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 024: Durch den AN ist temporär ein Baustromaggregat einzusetzen, um die Bauausführung fortzusetzen, bis der alternative Baustromanschlusspunkt bereitsteht und genutzt werden kann.//
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A 024: Gemäß Bauvertrag ist vom AG eine Baustrom-Anschlussleistung von 250 kW in einem Umkreis von maximal ca. 50 m zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Baustelleneinrichtung hat sich jedoch herausgestellt, dass der vorgesehene Anschlusspunkt nicht nutzbar ist und weiter entfernt liegt, als in der Ausschreibung vorgesehen. Es muss daher ein anderer Anschlusspunkt bereitgestellt werden. Um die Bauausführung fortsetzen zu können, muss durch den AN temporär ein Baustromaggregat bereitgestellt werden, bis der geänderte Anschlusspunkt zur Verfügung steht.//
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 083-291968 (2026-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 008: Die Änderung wird zum einen gemäß RiL 813.0202 vorgegeben, hier ist in der Mitte der Treppenanlage ein weiteres Geländer anzubringen, zum anderen halten sowohl der IBV als auch das Bahnhofsmanagement es als Orientierungshilfe für Sehbehinderte für unbedingt erforderlich.//
A 034:Beide AN müssen im Vorfeld zwingend Prüfpflichten z. B. durch eine Sachkundigenprüfung erfüllen, sollte die Kranbedienung einer anderen Firma überlassen werden. Vor der Ubergabe an eine andere Firma muss eine Ubergabeprüfung stattfinden, um den Zustand des Krans zu dokumentieren (z. B. Mängel für eine spätere Haftung). Diese notwendigen Maßnahmen stellen wiederum auch zusätzliche erforderliche Leistungen dar, die ebenfalls Mehrkosten auslösen würden. Des Weiteren kann der Kran des AN aufgrund Haftungs- und Versicherungsrisiken sowie auch Arbeitsschutzverantwortung nicht durch Personal der anderen Firma bedient werden.//
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Neuer Wert
Text:
A 008: Der Auftragnehmer ist gem. des vertraglichen Leistungsverzichnisses mit der Herstellung der Treppenanlage im Ergeschoss des Randbaus Süd (RBS) beauftragt, die für die Umlenkung des Passagierstroms benötigt wird. Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören auch die Lieferung und Montage von zwei Füllstabgeländern mit Handläufen. Nach den Ausschreibungsplänen waren je ein Geländer an der rechten und der linken Außenkante der Treppenanlage vorgesehen. Bei der Begehung mit dem Inbetriebnahmeverantwortlichen (IBV) am 01.07.2025 im Hinblick auf die Inbetriebnahme des Durchgangs am RBS EG wurde festgelegt, dass gem. RiL 813.0202 in der Mitte der Treppenanlage ein weiteres Geländer anzubringen ist.//
A 034: Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. In unmittelbarer Nachbarschaft neben dem Bereich, in dem am bauzeitlichen Zugang zur U4/U5 gearbeitet wird, mussten Arbeiten am MAN-Dach von einem anderen AN ausgeführt werden. Beide Baustellen werden mit jeweils einem eigenen Hochbaukran bedient, der "windfrei" gestellt wird, wenn nicht gearbeitet wird (z. B. in der Nacht). Das bedeutet, dass der Ausleger nicht festgesetzt ist, sondern sich wie eine Wetterfahne frei im Wnd drehen kann. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme für die sogenannte Feierabendstellung, um die Standsicherheit des Krans bei Sturm zu gewährleisten. Die beiden benachbarten Kräne können also aufgrund der höhengestaffelten Aufstellung der Ausleger im "windfreien" Zustand nicht kollidieren. Da dem AN mitgeteilt wurde, dass auf der Baustelle MAN-Dach an einigen Tagen auch nachts Arbeiten ausgeführt werden müssen, muss der AN auch seinen Kran in dieser Zeit mit Personal besetzen, um mögliche Uberschneidungen und Kollisionen zu vermeiden. Somit entstehen durch die zusätzlichen Personalkosten aufgrund der Nacht-Arbeitszeiten Mehrkosten, die im bisherigen Bauvertrag nicht vorgehen sind.//
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 087-308801 (2026-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A 035: Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind.//
Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
A 035:Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den südlichen Bauzaun demontieren zu können und gleichzeitig den Verkehrsfluss in westliche Richtung auf der Bayerstraße führen zu können. Dabei wurde der Verkehr über den zukünftigen Aufzugsschacht gelenkt, sodass dieser mit Stahl- und Holzträgern geschützt werden musste. Da die Ebene der Fahrbahn höher lag als das Baufeld, war ein Schutz durch Betonlegosteine notwendig. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaligen Zeitpunkt von einer Vollsperrung ausgegangen ist, die jedoch nicht genehmigt wurde.//
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 101-364151 (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
73 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind.
81 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine selbstverdichtende Hinterfüllung der Hohlräume notwendig. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich.
99 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich.
61 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers, da der AN bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt ist. Die zusätzlich erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und der erforderlichen zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Der notwendige Abgleich von Schal- und Bewehrungsplänen erfordert einen kontinuierlichen Datenfluss, der bei zwei getrennten Auftragnehmern zu hohen Fehlerquoten
102 - Da die Gerüstbrücke inkl. das Einheben und die Montage unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke inkl. Einheben und Montage erst nach Abschluss der VE2300HU möglich gewesen wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte.
104 - Da die Gerüstbrücke inkl. der Geländer unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke inkl. Geländer erst nach Abschluss der VE2300HU möglich wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte.
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Neuer Wert
Text:
73 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den Verkehrsfluss in der Bayerstraße aufrecht zu erhalten. Die Ampelsteuerung und Sicherung des Straßenverkehrs muss in diesem Bereich durch zusätzlich notwendige Sicherheitsposten gewährleistet werden. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaliqen Zeitpunkt von einer Vollsperrunq ausqeqanqen ist, die iedoch nicht qenehmiqt wurde.
81 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Hinterfüllung des Hohlraums zwischen Bohrpfahlwand und Bauwerk ist bautechnisch erforderlich, um den notwendigen Kraftschluss zwischen Bohrpfahlwand (BPW) und Bauwerk zu gewährleisten (Lastabtragung der Verkehrslasten der Bayerstraße). Da der Arbeitsraum baubedingt schwer zugänglich ist und deshalb eine mechanische Verdichtung ausscheidet, muss ein selbstverdichtendes Kies-Material eingesetzt werden. Diese Leistung war im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen, da die Lastabtragung ursprünglich über eine Verankerunq erfolqen sollte, die iedoch nicht qenehmiqt wurde.
99 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der vertragliche Leistungsumfang sieht ursprünglich die Ausführung von Markierungen mittels Markierungsfolie vor. Diese Leistung wird nun auf eine hochwertige Farbmarkierung umgestellt. Im Vergleich zur temporären Folie besitzt die Farbmarkierung eine deutlich höhere Verschleißfestigkeit und Langlebigkeit. Da diese Ausführung nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten ist, handelt es sich um eine erforderliche zusätzliche Leistung.
61 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Dieser Auftrag umfasst auch die Ausführungsplanung für den Rohbau. Die hierfür zwingend erforderliche geprüfte Statik ist nicht im vertraglichen Leistungsumfang enthalten.
102 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) wird dahingehend erweitert, dass dieser die Brücke nicht nur liefert, sondern auch das Einheben sowie die vollständige Montage übernimmt. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke lastet sich auf den BZZ U4/U5 ab und muss mit Projektende Rohbau BZZ U4/U5 hergestellt sein.
104 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Zudem sind aus Sicherheitsgründen Geländer mit Handläufen zwischen dem bestehenden Hauptbahnhof und dem geplanten Personenübergang zu errichten. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke lastet sich auf den BZZ U4/U5 ab und muss mit Pro•ektende Rohbau BZZ U4/U5 her estellt sein.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-27)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 101-364539 (2026-05-27)
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85 - Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind.
83 - Das Umsetzen der Containeranlage betrifft hauptvertraglich geschuldete Leistungen des Auftragnehmers und können daher nicht losgelöst von den hauptvertraglichen Leistungen erbracht werden. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da sich diese nicht von den hauptvertraglichen Leistungen des Auftragnehmers trennen lassen.
84 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Herstellung von Trag- und Deckschichten bereits enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst der Asphalteinbau dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich.
92 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Schadstoffsanierung und Unterstützung des Bunkers enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind. Weiter kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Vertragsleistung dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich.
94 - Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen liegen unmittelbar im Baufeld des AN. Die Zusatzleistungen liegen unmittelbar im abgeschlossenen Baufeld des AN. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus logistischen und baubetrieblichen Gründen ausgeschlossen, da die mangelnde Zugänglichkeit für Dritte sowie der begrenzte Platz für eine weitere Baustelleneinrichtung (BE) eine wirtschaftliche Ausführung durch Fremdfirmen verhindern.
68 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Im vertraglichen Leistungsumfang ist der Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 bereits enthalten. Die zusätzliche erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die Abbrucharbeiten dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 wäre jedoch nicht wirtschaftlich.
76 - Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Entgegen der Annahme in der Ausschreibung war eine zusätzliche Verkehrsphase notwendig. Die zusätzlich erforderliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlich erforderlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, die eine Erbringung gesonderter Leistung ausschließen. Ein Auftragnehmerwechsel birgt erhebliche Terminrisiken durch gegenseitige Behinderungen sowie logistische Konflikte aufgrund begrenzter Flächen für weitere Baustelleneinrichtungen. Zudem entstünde ein extrem hoher Koordinationsaufwand des Bauablaufs zwischen dem AN, der Verkehrsphasenplanung und einem neuen AN.
79 - Da die Gerüstbrücke unmittelbar auf den neu errichteten Rohbau ablastet, ist eine enge Abstimmung mit der Statik sowie den weiteren Projektbeteiligten zwingend erforderlich. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen der ursprünglichen und der zusätzlichen Leistung kann die Ausführung durch einen Dritten nicht erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus logistischen Gründen ausgeschlossen, da für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung (BE) keine Flächen zur Verfügung stehen. Zudem müsste ein Drittunternehmer innerhalb des Baufeldes des aktuellen Auftragnehmers agieren. Dies hätte zur Folge, dass eine Erstellung der Gerüstbrücke erst nach Abschluss der VE2300HU möglich gewesen wäre, was zu unzumutbaren Verzögerungen im Gesamtterminplan des Auftraggebers geführt hätte.
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85 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist u. a. auch die Schadstoffsanierung des Bunkers enthalten. Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass im bestehenden südlichen Bunker Feuchtigkeit eintritt, was zu Schimmelbefall an Wänden und Decken führt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und zum gesundheitlichen Schutz des Personals ist eine Entfernung des Schimmels zwingend erforderlich, um den ordnungsgemäßen Fortgang der weiteren notwendigen Arbeiten im Bunker (Schadstoffsanierung, Bunkerunterstützung, Stromanschlüsse im Bunker für Rampenheizung, Beleuchtung, Poller etc.) zu ermöglichen.
83 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im Zusammenhang insbesondere mit dem Rückbau der Bunkeranlage kam es zu geänderten und zusätzlichen Leistungen, welche Gegenstand diverser Nachträge gewesen sind. Die zeitlichen Auswirkungen der angeordneten und geänderten Leistungen haben zu einer Bauzeitverlängerung geführt, welche auch zeitliche Auswirkungen auf das Folgeprojekt ZHM 05 "Interimsbahnhof" haben. Um weitere zeitliche Verzögerungen im Bauablauf IBF zu vermeiden, muss das westliche Baufeld, auf dem die Baustelleneinrichtung des AN steht, zeitnah an das Folgeprojekt ZHM 05 "Interimsbahnhof" übergeben werden. Da die vertraglichen Leistungen des AN noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist ein Umsetzen der Containeranlage (Ab- und wieder Aufbau) vom südlichen Vorfeld in den südlichen Ladehof erforderlich. Da diese Maßnahme nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten war, stellt sie eine zusätzliche Leistung dar.
84 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der vertragliche Leistungsumfang umfasst auch die Herstellung der Trag- und Deckschichten, deren Einbau ursprünglich für Mai 2025 vorgesehen war. Infolge von Terminverschiebungen aus der Sphäre des Auftraggebers (verzögerte Bunkersanierung, Änderung des Abbruchkonzepts, etc.) konnte die Asphaltierung erst im Februar 2026 erfolgen. Die hiermit verbundenen Erschwernisse durch winterliche Witterungsverhältnisse sind nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung dar.
92 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist die Schadstoffsanierung und Unterstützung des Bunkers enthalten. Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass im bestehenden südlichen Bunker Feuchtigkeit eintritt, was zu Schimmelbefall an Wänden und Decken führt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und zum gesundheitlichen Schutz des Personals ist eine Entfernung des Schimmels zwingend erforderlich, um die weitere Bunkerunterstützung zu ermöglichen. Durch Bauverzögerungen aus der Sphäre des AG kann die im ursprünglichen Leistungsbild des AN enthaltenen Leistungen im Bunker nur noch kleinteilig ausgeführt werden, da keine Öffnung in der Bunkerdecke mehr vorhanden ist und das Ein- und Ausbringen aus dem Bunker nur über die Treppenhäuser oder evtl. über den neu erstellten Zugang erfolgen kann. Weiter können keine großen Geräte mehr in den Bunker gebracht werden, mit denen das Material verfahren werden könnte.
94 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang sind auch die Entwässerungsrinnen in den Freianlagen (z.B. in der Rampe, Steg zum Aufzug) enthalten. Ohne die Anschlussleitungen an die Rinnen und an den Kanal drohen stehendes Wasser im BZZ U4/U5 sowie dauerhafte Verschmutzungen der Sichtbetonflächen durch ablaufendes Oberflächenwasser.
68 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im vertraglichen Leistungsumfang ist der Abbruch des bestehenden Zugangsbauwerk U4/U5 bei dem zukünftigen Rüsselbauwerk enthalten. Im Zuge der Arbeiten zur Vorbereitung für den Anschluss an das Rüsselbauwerk wurde festgestellt, dass die Außenwand des Rüssels abweichend zu den bisherigen Annahmen ausgeführt ist, zwischen Bestand und Neubau wurde ein Höhenunterschied vorgefunden. Um nunmehr die geplante Geometrie des Bauwerks herstellen zu können, muss zu den ausgeschriebenen Leistungen (HLV Titel 03.03) die vorhandene Aufdickung am Bestandsbauwerk zurückgestemmt und abgebrochen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Leistungen durch Betonschneide- und Betonstemmarbeiten sowie die Wederherstellung der Betonoberfläche.
76 - Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der AN ist auch mit den zur Baustellen- und Verkehrssicherung notwendigen Einrichtungen beauftragt. Die Verkehrsphase 260 (BP 260) wurde erforderlich, um den südlichen Bauzaun demontieren zu können und gleichzeitig den Verkehrsfluss in westliche Richtung auf der Bayerstraße führen zu können. Weiter beinhaltet der Verkehrsphasenplan 260 die Herstellung einer neuen Bushaltestelle sowie zusätzliche Pflaster- und Asphaltarbeiten. Es handelt sich hierbei um eine erforderliche zusätzliche Leistung, da zum Zeitpunkt der Vergabe der Bauleistung die BP 260 nicht vorgesehen war, da man zum damaligen Zeitpunkt von einer Vollsperrung ausgegangen ist, die jedoch nicht genehmigt wurde.
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Anforderung eines zusätzlichen Personenübergangs kommt aus der Fluchtwegsbetrachtung, die nicht Bestandteil der VE2300HU ist. Da die Fluchtwege gesamthaft betrachtet werden müssen, unterliegen sie den ständigen Änderungen im Bauablauf am Hbf München. Da die Fluchtwegsbreiten insgesamt zu wenig sind, werden zusätzliche Fluchtwege benötigt. So auch der zusätzliche Personenübergang über dem BZZ 04/05. Der Übergang wird in Form einer Peri-Gerüstbrücke hergestellt. Der Bauphasenwechsel/Projektwechsel AN BZZ U4/U5 zu AN IBF ist nur möglich, wenn die Fluchtwegsbreiten aufrechterhalten werden. Die Gerüstbrücke l
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-16)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 180-641543 (2026-09-16)
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A 054
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Das Leistungsbild umfasst dabei die Herstellung eines Erdungssystems. Die Änderung des Vertrags liegt allein in einer Modifiktaion der zu erbringenden Leistung. Folglich ist der Auftragnehmer bereits mit der Leistung beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da die zusätzliche Leistung über die Herstellung des Erdungssystems bereits in die bestehenden Arbeiten integriert ist und damit keine selbständigen, abtrennbaren Leistungen zu erbringen sind.
A 056
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertragliche geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Aktuell ist das Baufeld durch die Fa. Rädlinger besetzt. Um die vertraglich vereinbarten Leistungen weiter erbringen zu können, ist ein Rückbau schädlicher Baustoffe erforderlich. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da die zusätzlichen Leistung über die Abbrucharbeiten bereits in die bestehenden Arbeiten integriert ist und damit keine selbständigen, abtrennbaren Leistungen zu erbringen sind.
A 058
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Die zusätzlichen Leistungen bauen auf den bereits ausgeführten Leistungen und auf baubegleitende Abstimmungen zu den Außenanlagen auf. Insbesondere die Leitungsführung und Kernbohrungen sind stark von den bestehenden Einbausituationen und Schnittstellen abhängig, die nur durch den hiesigen Auftragnehemer vollständig bekannt und koordiniert sind.
A 059
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Die zusätzlichen Leistungen bauen auf den bereits ausgeführten Leistungen und auf baubegleitende Abstimmungen zu den Außenanlagen auf. Insbesondere die Leitungsführung und Kernbohrungen sind stark von den bestehenden Einbausituationen und Schnittstellen abhängig, die nur durch den hiesigen Auftragnehmer vollständig bekannt und koordiniert sind und entsprechend in die Planung übernommen werden können.
A 061
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Die zusätzlichen Leistungen bauen auf den bereits ausgeführten Leistungen und auf baubegleitenden Abstimmungen zu den Erdungssystemen auf. So ist die angepasste Planung besonders von den bereits verbauten Erdungssystemen abhängig, die nur durch den hiesigen Auftragnehmer vollständig bekannt und koordiniert sind.
A 063
Die zusätzliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldete Leistungen des Auftragnehmers. Um die hauptvertraglich geschuldeten Leistungen erbringen zu können, ist eine Durchführung der Kampfmittelsondierung durch den Auftragnehmer erforderlich. Insbesondere zur Gewährleistung der hier bereits beauftragten Verkehrssicherungspflicht ist eine Durchführung der Kampfmittelsondierung erforderlich. Damit stellt die Leistung eine zusätzlich erforderliche Teilleistung zu bereits beauftragten Leistungen dar. Es liegt folglich keine selbständige und abtrennbare Leistung vor.
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A 054
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Für den Neubau des bauzeitlichen Zugangs ist ein autarkes Erdungskonzept erforderlich. Im inneren Erdungssystem erfolgt dabei alle 2 m eine Hochführung. Ursprünglich war vorgesehen, die Erdungseisen im Abstand von ca. 1 m mit statisch konstruktiver Bewehrung zu verrödeln (Zusammenbinden mit Draht).
Um die Einwirkungen aus dem angrenzenden Verkehrsbereich und den damit einhergehenden Bealstungen / Erschütterungen aufnehmen zu können, müssen die Erdungsleitungen nunmehr in bestimmten Abständen mit der im Bauteil vorhandenen Bewehrung verschweißt werden (feste Verbindung). Des Weiteren werden die Erdungsfestpunkte für die Übergänge zwischen Ring- und Fundamenterder mit einer integrierten Wassersperre ausgeführt, um ein Eindringen von Wasser in der Bauteil zu verhindern.
A 056
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Planung basierte auf den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Bestandsinformationen. Besondere Maßnahmen zur Schadstoffsanierung, die Einrichtung eines Schwarzbereiches oder der Einbau einer brandschutztechnisch qualifizierten Zugangstür waren im vertraglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen.
Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass die betroffene Rüsselbauwerkswand asbesthaltige Baustoffe enthält. Aufgrund dieses Schadstoffbefundes musste das ursprünglich vorgesehene Ausführungskonzept angepasst werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Schadstoffsanierung war die Einrichtung eines abgeschotteten Schwarzbereiches erforderlich. In diesem Zusammenhang musste zusätzlich eine T30RS-Zugangstür eingebaut werden. Die Tür erfüllt dabei einerseits die brandschutztechnischen Anforderungen an die Abtrennung des Sanierungsbereiches und gewährleistet andererseits den erforderlichen Zugang für die Durchführung der Arbeiten.
A 058
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung der Abbrucharbeiten, der Spezialtiefbauarbeiten sowie der Rohbauarbeiten. Darüber hinaus umfasst der Auftrag Leistungen in den Außenanlagen, insbesondere die Herstellung verschiedener Zugangsrampen einschließlich der hierfür erforderlichen baulichen Anlagen. Aufgrund städtischer Sicherheitsanforderungen wurde die Errichtung von Pollern erforderlich, die dem Schutz von Passanten dienen und im Bedarfsfall für die Einfahrt von Rettungsfahrzeugen abgesenkt werden können. Hierfür ist die Verlegung zusätzlicher Kabelleerrohre einschließlich der erforderlichen Futterrohre sowie die Herstellung der notwendigen Kernbohrungen erforderlich. Darüber hinaus wurden die Errichtung mehrerer Beleuchtungsmasten einschließlich der zugehörigen Leuchten, die Herstellung der erforderlichen Strom- und Steuerleitungen sowie die Errichtung eines Steuerschranks notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Polleranlage und der zugehörigen Infrastruktur sicherzustellen.
A 059
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung der Abbrucharbeiten, der Spezialtiefbauarbeiten sowie der Rohbauarbeiten. Darüber hinaus umfasst der Auftrag Leistungen in den Außenanlagen, insbesondere die Herstellung verschiedener Zugangsrampen einschließlich der hierfür erforderlichen baulichen Anlagen. Aufgrund städtischer Sicherheitsanforderungen wurde die Errichtung von Pollern erforderlich, die dem Schutz von Passanten dienen und im Bedarfsfall für die Einfahrt von Rettungsfahrzeugen abgesenkt werden können. Hier sind Anpassungen in der Ausführungsplanung notwendig, so muss die Polleranlage sowie die zugehörige technische Infrastruktur in die bestehende Planung integriert werden. Zur technischen Infrastruktur gehören insbesondere zusätzliche Kabelleerrohre einschließlich der erforderlichen Futterrohre sowie notwendige Kernbohrungen zur Leitungsführung. Darüber hinaus wurden die Planung mehrerer Beleuchtungsmasten einschließlich der zugehörigen Leuchten, die Planung der erforderlichen Strom- und Steuerleitungen sowie die Planung eines Steuerschranks erforderlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Polleranlage einschließlich ihrer Energieversorgung und Steuerung sicherzustellen.
A 061
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. In dem Zuge ist auch die Erdung für den Neubau herzustellen. Bisher war eine standardmäßige Verbindung zwischen Ring- und Fundamenterder vorgesehen.
Bei dem Neubau handelt es sich um ein EBO-Bauwerk, welches vom U4/U5-BoStrab-Bauwerk der Stadtwerke erdungstechnisch getrennt sein muss. Aufgrund neuer Anforderungen haben die Einführungen für den Ringerder mittels Dichtpackungen in das Gebäude zu erfolgen. Die geänderte Ausführung erfolgt auf Basis technischer Anforderungen zur Vermeidung von Streustromkollision. Dies dient wiederum dem Schutz der metallischen Bauwerke vor korrosionsbedingten Schäden.
A 063
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die Durchführung einer Kampfmitteltiefensondierung einschließlich der Herstellung einer Kampfmittelfreiheit für die Baufelder war im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Um die Leistungen sicher durchzuführen, war es erforderlich, in Baufeldern des AN und für Folgegewerke eine Kampfmitteltiefensondierung durchzuführen und die entsprechende Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Hierdurch ergab sich eine Erweiterung des ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-17)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-17+02:00 📅
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 181-644876 (2026-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
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Auftragsvergabe
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A 005
Der Auftragnehmer haftet für ein gesamthaft funktionierendes BE- und Baulogistikkonzept. Die o.g. zusätzlichen Leistungen können daher nicht getrennt werden vom Hauptvertrag, da für den AG ansonsten keine Haftungs- und Mängelzuscheidung mehr möglich wäre. Das wirtschaftliche und technische Risiko der zusätzlichen Schnittstellen ist auch Sicht des Bedarfsträgers nicht tragbar, da es sich hierbei um eine evident wichtige Sicherheitsmaßnahme handelt.
A 050
Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung ist bereits im Auftrag des AN enthalten. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung lässt sich nicht technisch sinnvoll von der Herstellung der Abdichtungsebene an die Ablaufgrundkörper trennen. Der Auftragnehmer schuldet die mangelfreie Herstellung der Bauteile. Eine selbständige und abtrennbare Leistung liegt nicht vor, mithin kann die Leistung nicht an einen anderen Auftragnehmer übertragen werden.
A 051
Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung und die damit verbundenen Rohbauarbeiten sind bereits im Auftrag des AN enthalten. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung lässt sich nicht technisch sinnvoll von der Herstellung der Abdichtungsebene an die Ablaufgrundkörper trennen. Eine selbständige und abtrennbare Leistung liegt nicht vor, mithin kann die Leistung nicht an einen anderen Auftragnehmer übertragen werden.
A 052
Das Erfordernis ergibt sich sowohl aus baubetrieblichen als auch aus brandschutztechnischen Vorgaben. Aus baubetrieblicher Sicht kann das schwere Mauerwerk nach Abschluss der Rohbauarbeiten durch den Auftragnehmer nicht mehr ohne erhebliche zusätzliche Maßnahmen und wesentliche Eingriffe eingebracht werden. Die brandschutztechnischen Anforderungen haben sich erst im weiteren Planungs- bzw. Ausführungsverlauf ergeben. Diese können nur durch die vorgesehene massive Bauweise erfüllt werden. Eine nachträgliche Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt führt zu erheblichen baulichen Eingriffen sowie zu zusätzlichen Behinderungen im weiteren Bauablauf. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da sie untrennbar mit dem bereits errichtetem Rohbau verbunden ist. Es handelt sich dabei nicht um eine selbstständige, von den Hauptleistungen abtrennbare Leistung.
MKA 069
Der zusätzliche Zugang ist aus Gründen der Barrierefreiheit mit Handläufen zu versehen. Der Zugang wurde zur Sicherstellung eines geordneten Personenstroms und zur Vermeidung gefährlicher Personenansammlungen an Engstellen notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und projektbezogenen Gründen nicht möglich, da die Ausführung auf bereits beauftragte Leistungen und baubegleitende Abstimmungen aufbaut. Es liegen keine selbständigen, abtrennbaren Leistungen vor.
A 070
Im Zuge der Verzögerung des Bauablaufs und der weiteren Konkretisierung der Planung wurde die Ausführung eines Gitterrosts auf Ebene 0 erforderlich. Der Gitterrost dient der sicheren Führung des Personenverkehrs sowie der Oberflächenentwässerung. Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da sie untrennbar mit den bereits erbrachten Leistungen verbunden ist. Es handelt sich dabei nicht um eine selbstständige, von den Hauptleistungen abtrennbare Leistung.
A 073
Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Der Oberflächenschutz ist aus baubetrieblichen Gründen durch den Auftragnehmer herzustellen. Die Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da sie untrennbar mit den bereits erbrachten Leistungen verbunden ist. Es handelt sich dabei nicht um eine selbstständige, von den Hauptleistungen abtrennbare Leistung.
A 053
Die Änderung dient neben der Abdichtung des Bauwerks auch der Vermeidung einer direkten Verbindung zur Bohrpfahlwand und damit der Reduzierung der Übertragung von Schwingungen, welche durch die zukünftige U9 erzeugt werden. Die zusätzlich erforderliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer auf Grundlage des Hauptvertrags bereits ausgeführten Leistungen und kann nicht unabhängig hiervon erbracht werden. Sie knüpft unmittelbar an die bereits hergestellte Bohrpfahlwand an und ist konstruktiv mit dieser verbunden. Eine getrennte Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer ist daher technisch nicht sachgerecht. Es handelt sich dabei nicht um eine selbstständige, von den Hauptleistungen abtrennbare Leistung.
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A 005
Ausführung einer schweren Sichtschutzwand mittels Betonblocksteinen, da eine normale Sichtschutzwand während der Fußball Europameisterschaft nicht ausreichend sicher ist für das erhöhte Personenaufkommen im Bereich des Hauptbahnhofes.
A 050
Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung ist bereits im Auftrag des AN enthalten. Die Herstellung der Oberflächenentwässerung lässt sich nicht technisch sinnvoll von der Herstellung der Abdichtungsebene an die Ablaufgrundkörper trennen. Der Auftragnehmer schuldet die mangelfreie Herstellung der Bauteile. Eine selbständige und abtrennbare Leistung liegt nicht vor, mithin kann die Leistung nicht an einen anderen Auftragnehmer übertragen werden.
A 051
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören unter anderem die Herstellung der Oberflächenentwässerung einschließlich des Anschlusses an das Kanalnetz und die damit verbundenen Rohbauarbeiten.
Während der Ausführung der Bauleistungen wurde parallel durch die Stadtwerke eine Entwässerungsplanung erstellt. Aus dieser ergibt sich die Notwendigkeit, die Grundkörper der Entwässerungsabläufe einzubauen. Darüber hinaus war die herzustellende Abdichtungsebene an die Ablaufgrundkörper fachgerecht anzuschließen. Damit verbunden wird der Einbau von Rückbiegeanschlüsse in den Wänden im E0 erforderlich.
Der Einbau der Rückbiegeanschlüssse dient der fachgerechten Herstellung der erforderlichen Ablaufgrundkörper. Diese widerum sind für die Oberflächenentwässerung erforderlich. Sie vehindern, dass Schmelz- und Niederschlagswasser unkontrolliert in die angrenzenden bzw. darunterliegenden Bauwerksbereiche eindringt.
A 052
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst neben den hierfür erforderlichen Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen auch die erforderlichen Rohbauarbeiten zur Herstellung der Außen- und Innenwände einschließlich der Treppenanlagen sowie des Aufzugsschachts.
Aufgrund neuer baubetrieblicher Randbedingungen sowie zusätzlich zu berücksichtigender brandschutztechnischer Anforderungen ist das Kalksandstein-Mauerwerk bereits während der Rohbauarbeiten herzustellen.
MKA 069
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Ein zusätzlicher Zugang östlich dieses bauzeitlichen Zugangs war in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Stattdessen war die Erschließung des Bahnhofsgebäudes allein über eine Rampe westlich des bauzeitlichen Zugangs geplant.
Östlich des bauzeitlichen Zugangs ist ein zusätzlicher Zugang für Personen zur Bahnhofshalle erforderlich. Dafür sind Handläufe vorzusehen.
A 070
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang umfasst die Rohbauarbeiten für die Treppenanlage, die Fahrtreppen sowie die Rampen. Die Lieferung und der Einbau eines Gitterrosts sind in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen. Um eine ebene Fläche auf der Ebene E0 herzustellen, ist der Einbau eines Gitterrosts notwendig.
A 073
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Dies umfasst im Wesentlichen die Rohbauarbeiten, in dessen Rahmen auch Sichtbetonoberflächen hergestellt werden sollen. Es soll ein Oberflächenschutz an den Sichtbetonoberflächen hergestellt werden. Dazu wird eine Lasur inkl. Grafitischutz und Hydrophobierung aufgetragen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde die Ausführung eines Oberflächenschutzsystems erforderlich. Die Lasur mit Graffitischutz dient dem Schutz der Sichtbetonoberflächen vor Vandalismusschäden und erleichtert die Entfernung von Graffiti. Die Hydrophobierung reduziert die Wasseraufnahme des Betons und trägt dazu bei, das Eindringen von Feuchtigkeit und Schadstoffen zu vermeiden. Dadurch wird die Karbonatisierung des Betons und der Korrosionsschutz der Bewehrung langfristig verbessert.
A 053
Im Rahmen des Projekts 2. SBSS sind Vorhaltemaßnahmen in Form der Errichtung und des Vorhaltens eines Baukörpers für die zukünftige U9 erforderlich. Für die Herstellung des Rohbaukörpers des künftigen Haltepunkts U9 ist zunächst im Bereich des südlichen Bahnhofsvorplatzes ein bauzeitlicher Ersatzzugang als Ersatz für den bestehenden Zugang zur U4/U5 herzustellen. Mit der Ausführung dieses bauzeitlichen Zugangs wurde der Auftragnehmer beauftragt. Dies umfasst auch die Herstellung der an den Baukörper der U9 angrenzenden Bohrpfahlwand. Das Bauwerk des bauzeitlichen Zugangs ist von der angrenzenden Bohrpfahlwand zu entkoppeln. Hierzu ist eine zusätzliche Abdichtungsebene zwischen Bauwerk und Bohrpfahlwand herzustellen. Zur Ausbildung der Abdichtungsebene sowie des erforderlichen Zwischenraums zwischen Bauwerk und Bohrpfahlwand sind Pecafil und HWP-Platten als verlorene Schalung einzubauen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-18)
Objekt
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Auftragsvergabe
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-18+02:00 📅
Änderungen
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 182-646806 (2026-09-18)
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A 057
Der Auftragnehmer ist mit dem Rohbau und der Abdichtung der dabei entstehenden Arbeitsfugen beauftragt. Die außenliegenden Arbeitsfugenbänder müssen während der Schalungs-, Bewehrungs- und Betonagearbeiten exakt positioniert und kraftschlüssig eingebunden werden. Die dauerhafte Wasserdichtheit der Arbeitsfugen setzt eine durchgängie und abgestimmte Ausführung aus einer Hand voraus. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da die zusätzliche Leistung des Herstellens der außenliegenden Arbeitsfugenbänder in die bestehenden Abdichtungsarbeiten zu integrieren sind und damit keine selbständigen, abtrennbaren Leistungen zu erbringen sind.
A 060
Die Integration der zusätzlichen Leuchten ist erforderlich, um brandschutztechnische Vorgaben zu erfüllen und der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden. Aus diesem Erfordernis ergibt sich auch eine notwendige Anpassung der Ausführungsplanung. Die zusätzliche erforderliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers und baut auf bereits ausgeführten Leistungen und auf baubegleitenden Abstimmungen auf. Insbesondere die Leitungsführung und Lage der Kabeltrassen sind stark von den bestehenden Planungen und Schnittstellen abhängig, die nur durch den hiesigen Auftragnehemer vollständig bekannt und koordiniert sind.
A 064
Es sind die Auflagen aus dem Erschütterungsgutachten und dem Schallgutachten verbindlich zu beachten und deren Grenzwerte entsprechend einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, ist ein Erschütterungsmonitoring über die gesamte Bauzeit erforderlich, mithin auch für die Zeit, die die ursprünglich geplante Bauzeit überschreitet. Die zusätzlich erforderliche Leistung der Vorhaltung des Erschütterungsmonitorings steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers. Das Erschütterungsmonitoring ist bereits eingerichtet, in Betrieb genommen und die Messpunkte wurden in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt. Ein Wechsel des Auftragnehmers erfordert eine erneute Systemeinrichtung und würde zu einer aus sicherheitstechnischen Gründen unzulässigen Unterbrechung der Messungen führen.
A 067
Die ursprgl. geplante Auführung wurde den bauphyiskalischen und konstruktiven Anforderungen nicht in ausreichendem Maße gerecht. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und projektbezogenen Gründen nicht möglich, da die Leistungen untrennbarer Bestandteil der bereits beauftragten Herstellung der Treppen sind. Der zusätzliche Einbau von Elastomerauflager sowie von Brandschutzschnüren stellen keine eigenständigen Bauteile dar, die nachträglich unabhängig von der Treppenkonstruktion eingebaut werden können, eine eigenständige, abgrenzbare Leistung liegt mithin nicht vor.
A 068
Die Änderung ist erforderlich, um die notwendige Beleuchtung des Vorhofes einschl. der zugehörigen Elektroverkabelung technisch umzusetzen. Die Integration der Leitungsführungen und Anschlüsse in die bestehenden Freianlagen ist notwendig, um eine fachgerechte und dauerhaft funktionierende Installation sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und projektbezogenen Gründen nicht möglich, da die Leistungen untrennbarer Bestandteil der bereits beauftragten Herstellung der Außenanlagen sind. Die zusätzliche Montage einer Beleuchtung sowie die Verkabelung stellen keine eigenständigen Bauteile dar, die nachträglich unabhängig von der eingebaut werden können, eine eigenständige, abgrenzbare Leistung liegt mithin nicht vor.
A 071
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten sind während der gesamten Bauzeit Lager- und Arbeitsflächen in Form von Containeranlagen auf der Baustelle erforderlich. Dieses Erfordernis besteht auch für den Zeitraum, um den sich die Bauzeit gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Bauzeit verlängert. Die zusätzlich erforderliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer bereits auf Grundlage des Hauptvertrags erbrachten Leistungen. Die Containeranlagen sind bereits eingerichtet und befinden sich im laufenden Betrieb als Lager- und Arbeitsflächen. Ein Auftragnehmerwechsel würde die erneute Einrichtung der Containeranlagen erforderlich machen und eine unzulässige Unterbrechung der Bauausführung nach sich ziehen.
A 066
Die Leistungen sind aufgrund neuer Anforderungen erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und projektbezogenen Gründen nicht möglich, da die Ausführung Bestandteil des bestehenden Auftrags des bisherigen Auftragnehmers ist. Die Zwischenlagerung baut auf der bereits beauftragten Entsorgung des Materials auf. Die geänderte Ausführung stellt keine eigenständige, abgrenzbare Leistung dar.
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A 057
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im Zuge der Rohbauarbeiten sind die Arbeitsfugen dauerhaft wasserdicht auszubilden. Hierfür ist grundsätzlich eine Abdichtung mittels Injektionsschläuchen mit Nachverpressmöglichkeit vorzusehen. Alternativ können elastomere Arbeitsfugenbänder mit integrierter Nachverpressmöglichkeit eingesetzt werden. Zusätzlich zur Abdichtung mittels Injektionsschläuchen werden außenliegende Arbeitsfugenbänder ausgeführt. Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Betriebssicherheit ist eine zweite Abdichtungsebene erforderlich. Hierbei erfüllen die außenliegenden Arbeitsfugenbänder eine präventive Aufgabe zur Verhinderung des Wassereintritts in das Bauwerk.
A 060
Der Auftragnehmer ist mit der Herstellung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung der Abbruch-, Spezialtiefbau- und Rohbauarbeiten sowie die Erbringung von Planungsleistungen für die Außenanlagen. Die vertraglich geschuldete Ausführungsplanung für die Außenanlagen wurde bereits durch den Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber übergeben. Aufgrund der vorgesehenen Integration zusätzlicher Leuchten ist eine Anpassung der bereits vorliegenden Ausführungsplanung erforderlich. Dies beinhalltet die Anpassung des Beleuchtungsplans, der Kabeltrassen, Fundament- und Maststandorte und eine Aktualisierung der Stücklisten und technischen Unterlagen.
A 064
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Die hierfür erforderlichen Arbeiten können Erschütterungen im Umfeld erzeugen. In diesem Zusammenhang sind die gem. Erschütterungsgutachten vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten und die baubegleitenden Erschütterungsmessungen durchzuführen.
Aufgrund der Bauzeitverlängerung ist das bereits eingerichtete Erschütterungsmonitoring über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus aufrechtzuerhalten. Die Planungsänderung beschränkt sich insoweit auf die verlängerte Vorhaltung des Erschütterungsmonitorings.
A 067
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. In dem Zuge ist der Auftragnehmer auch mit der Herstellung von Stahlbetontreppen beauftragt. Ursprgl. geplant war ein konventioneller Anschluss der Auflager, sodass die Lastabtragung unmittelbar über das Auflager bzw. einen Mörtel- oder Vergussbereich in die angrenzende Tragkonstruktion erfolgt. Aufgrund von neuen Brandschutzanforderungen und Anforderungen an die Schall- und Lastabtragung werden nun Brandschutzschnüre und Elastomerauflager verbaut. Diese waren bisher nicht vorgesehen und führen demnach zu zusätzlichen Leistungen seitens des Auftragsnehemers.
A 068
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Bestandteil des Leistungsumfangs sind ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen und der erforderlichen Sparten. Dies umfasst u.a. die Verlegung von Leerrohren, Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau von Masten für die Oberleitungsabspannung mit Straßenbeleuchtung und weiteren Leistungen. Im Vorhof werden ergänzend Elektroverkabelungen sowie die Montage der erforderlichen Beleuchtung ausgeführt. Die hierfür notwendigen Leitungsführungen und Anschlüsse sind in die bereits hergestellten Freianlagen zu integrieren. Zur Sicherstellung einer technisch abgestimmten Ausführung innerhalb des bestehenden Baufeldes ist der Auftragnehmer mit der Umsetzung der zusätzlichen Leistungen zu beauftragen.
A 071
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. In diesem Zusammenhang sind, auch vom Auftraggeber genutzte, Containeranlagen vorzuhalten. Ursprüngich war eine Bauzeit von Januar 2024 bis Juni 2025 geplant.
Aufgrund von Verzögerungen im Projektablauf hat sich auch die Bauzeit verlängert. Dementsprechend mussten die Containeranlagen vor Ort bis Februar 2026 vorgehalten werden. Durch die verlängerte Vorhaltung entstehen zusätzliche Kosten, wie Reinigung und Instandhaltung.
A 066
Der Auftragnehmer ist mit der Ausführung des bauzeitlichen Zugangs zur U4/U5 beauftragt. Im Zuge des Rückbaus des Rüsselbauwerks wurden asbesthaltige Materialien gefunden, vgl. Anordnung Nr. 56. Ursprünglich war eine Verlagerung des entsprechenden Haufwerks vom Baufeld direkt zur Deponie geplant. Eine Zwischenlagerung asbesthaltiger Materialien war im bisherigen Auftragsumfang nicht vorgesehen, diese ist jedoch erforderlich, um die Materialien bis zur Freigabe zur endgültigen Entsorgung sicher zu verwahren.
Im Zuge der Rückbauarbeiten wurde Beton mit asbesthaltigen Abstandhaltern ausgebaut. Zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Materials wurde eine Probe entnommen und zur Untersuchung an ein Labor übergeben. Das Ergebnis der Materialuntersuchung lag frühestens am 05.02.2026 vor. Erst nach Vorliegen dieses Untersuchungsergebnisses konnte bei der zuständigen Behörde die Genehmigung für die Ablagerung des Materials auf der vorgesehenen Deponie beantragt werden. Aufgrund der erforderlichen Baufeldübergabe musste das Material jedoch bereits bis zum 09.02.2026 von der Baustelle entfernt werden. Mit der Erteilung der behördlichen Genehmigung war frühestens ab dem 13.02.2026 zu rechnen. Da der Rückbau sowie der Abtransport des Materials somit vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung erfolgen mussten, konnte das Material zunächst nicht endgültig auf der vorgesehenen Deponie abgelagert werden. Bis zum Vorliegen der behördlichen Genehmigung war daher eine Zwischenlagerung des Materials erforderlich.
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