Beschreibung der Beschaffung
Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die Bauabwicklung des Großprojektes "Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44" zuständig. Für den Bauabschnitt "Westbrücke", welcher den Verkehr der B44 über den Hauptbahnhof Ludwigshafen führen soll, sind im Vorfeld Anpassungen von unterschiedlichen DB spezifischen Gewerken erforderlich.
Der Bauabschnitt "Westbrücke" erstreckt sich vom westlichen Widerlager (Achse 10) im Bereich Ziegeleiweg bis zum östlichen Widerlager (Achse 110) mit den anschließenden Stützwänden im Kreuzungsbereich Lorientallee/Pasadenaallee. Dazwischen wird die Westbrücke von 9 Pfeilerachsen getragen die sich Hauptsächlich auf dem DB Gelände befinden. Siehe hierzu "Anlage 01_Westbrücke_Übersicht"
Für den Verlauf der Westbrücke und für die Herstellung der Pfeilerachsen 20, 50, 60 und 80 sind im Vorfeld Anpassungen an den DB spezifischen Gewerken erforderlich. Hierfür müssen im Vorfeld neue Kabelkanäle auf dem DB Gelände verlegt werden, um im Nachgang die Leit- und Sicherungstechnik (LST) und die 50 Hz Energiekabel darin zu verlegen. Außerdem müssen an verschiedenen Stellen neue Oberleitungsmasten hergestellt werden, da die bestehenden Oberleistungsmasten für die Herstellung der neuen Pfeilerachsen der Westbrücke rückgebaut werden müssen.
Kurze allgemeine Darstellung der erforderlichen Anpassungen auf dem DB Gelände je Pfeilerachse
1) Anpassungen aufgrund des Verlaufs der Westbrücke zwischen Achse 40 und Achse 50
Um den Verlauf der Westbrücke zwischen Pfeilerachse 40 und Pfeilerachse 50 zu ermöglichen muss im Vorfeld ein Oberleitungsmast rückgebaut werden. Der Rückbau des Oberleitungsmasten 0-59 am Gleis 18 ist aufgrund des notwendigen Lichtraumprofils der Westbrücke in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 18 aufrechtzuerhalten müssen im Vorfeld drei neu Oberleitungsmasten (N0-59, N0-59a und N0-59b) hergestellt werden.
2) Anpassungen Pfeilerachse 50
Um den Bau der zukünftigen Pfeilerachse 50 zu ermöglichen müssen im Vorfeld zwei Oberleitungsmasten rückgebaut werden. Der Rückbau der Oberleitungsmasten 0-27 und 0-29 am Gleis 8, 9, 10, 14 ist aufgrund der Herstellung der Pfeilerachse in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 8, 9, 10, 14 aufrechtzuerhalten, müssen im Vorfeld vier neu Oberleitungsmasten (N0-27, N0-29a, N0-29b und N0-29c) hergestellt werden.
3) Anpassungen Pfeilerachse 60
Um den Bau der zukünftigen Pfeilerachse 60 zu ermöglichen, müssen im Vorfeld vier Oberleitungsmasten rückgebaut werden. Der Rückbau der Oberleitungsmasten 67-3, 67-4, 67-5 und 67-6 am Gleis 1, 2, 11, 12 ist aufgrund der Herstellung der Pfeilerachse in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 1, 2, 11, 12 aufrechtzuerhalten, müssen im Vorfeld sechs neu Oberleitungsmasten (N67-3, N67-4, N67-5, N67-5a, N67-6 und N67-6a) hergestellt werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Bahnsteighinterkante vom Bahnsteig am Gleis 2 rückgebaut und wieder hergestellt werden. Gleichzeitig müssen in diesem Bereich die vorhandenen LST Kabel und ein Signal umgelegt werden, um während der Bauzeit der Pfeilerachse 60 die Sicht zum Signal zu gewährleisten.
Maßnahmen die mit der Oberleitungsarbeiten in Verbindung zu sehen sind:
1) Grünrückschnitt und Vergrämungsmaßnahmen
Aus naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Flächen für die zukünftigen Kabelkanäle und die Flächen für die Herstellung der Fundamente am Gleis 1 2 unattraktiv für Mauereidechsen gestaltet. Hierzu wurde eine Schotterschicht in den erforderlichen Bereichen aufgetragen und Verdichtet.
2) Kampfmittelsondierungen
Im Dezember 2022 wurden die erforderlichen Kampfmittelsondierungen für die Rammgründungen der Oberleitungsmasten ausgeführt. Für die Fundamente am Gleis 1 2 sind Kampfmittelsondierungen nicht vorgesehen, da der Dammbereich nach dem Krieg ausgeschüttet wurde.
3) LST
Die Maßnahmen der LST werden höchstwahrscheinlich im Juni 2023 beginnen. In den wichtigen Sperrzeiten "September/Oktober 2023" am Gleis 1, 2, 11, 12 müssen die LST Leitungen gemeinsam mit den Oberleitungsarbeiten umgesetzt werden. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig.
4) Kabeltiefbau
Die Maßnahmen zum Kabeltiefbautiefbau erfolgen zeitgleich mit den Maßnahmen an den Oberleitungsanlagen. Hier ist Abstimmungsbedarf vorhanden. Hierzu zählen die Herstellung der Kabelkanäle am Gleis 1, am Gleisbereich 8,9,10,14 und am Gleis 18. Zusätzlich die hintere Bahnsteigkante am Gleis 2 und die Fundamentherstellung für das neue Signal am Gleis 1.