Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7.1 ;7.2 und 7.3 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 4 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird erfüllt, wenn die Referenzen die im Formblatt 7.1 beschriebenen Leistungsmerkmale erfüllt werden.
Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein und durch Fotos, Aufbauplan oder Abnahmeprotokoll belegbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:
Mindestbedingungen
- Leistungsmerkmal 1: Verdrahtungstechnik, Projekte in der Verdrahtungstechnik umfassen den Umgang mit flexiblen Leitungen und Aderendhülsen in Kabelkanälen innerhalb von Sekundärtechnik-Schaltschränken: Die Sekundärtechnik-Schaltschränke sollten freistehend und mit einer Breite zwischen 600 und 1200 mm ausgestattet sein. ->Je Referenz wurden mindestens 5 Schränke gefertigt.
- Leistungsmerkmal 2: Kundenspezifischer Komponenteneinbau
Folgende Geräte wurden in den Sekundärtechnik-Schaltschränken verbaut: Leitungsschutzschalter, Hilfsrelais, Durchgangsklemmen, Messertrennklemmen, Prüfsteckdosen, Schienen
- Leistungsmerkmal 3: Fertigungstechnik, Projekterfahrung bei der Verarbeitung (Stanzung) von Metallplatten mit Bedien- und Anzeigeelementen wie z.B. Taster, Stellungsmelder, Um- oder Schlüsselschalter gemäß individueller Kundenvorgaben.
- Leistungsmerkmal 4: Niederspannungsverteilung, Installation von Kupferschienen (400 A mindestens) innerhalb des Schaltschrankes, einschließlich zugehörigen Berührungsschutzes. Im Schrank enthalten: Sicherungslasttrennschalter
Der Teilnehmer kann bis zu fünf Referenzen angeben. Es werden jeweils die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl gewertet. Eine Referenz wird von der Vergabestelle gewertet, wenn eine Mindestpunktzahl von 3 Punkten erreicht worden ist.
(Formel: 3 Referenzen x 4 Leistungsmerkmale x 1 Punkt = 12).
Mindestanforderung sind 10 Punkte.
(v) Ergänzende Angaben
Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bewerber das Formblatt 7.1 auszufüllen und zu jeder Referenzangabe die entsprechenden Nachweise [bspw. durch Abnahmeprotokoll o.ä., durch Aufbauplan oder Foto.] als Anlage zum Formblatt 7.1, Referenz Nr., Leistungsmerkmal Nr., beizufügen.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einver¬standen erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bewerbers/Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
(b) Einhaltung der Technischen Ausführungsrichtlinien
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, die besonderen Technischen Ausführungsrichtlinien zur Herstellung der Sekundärschränke einzuhalten. Entsprechende Angaben sind im Formblatt 7.2 zu machen.
(c) Prüf- und Nachbereitungsfläche zur Bemusterung/Werksprüfung
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, dass sie eine Prüf- und Nachbereitungsfläche zur Bemusterung/Werksprüfung für die gefertigten Sekundärtechnikschaltschränke in einem Radius von 50 km um Berlin (Stadtmitte) vorhalten, bzw. vorhalten werden. Die Prüf- und Nachbereitungsfläche ist der Vergabestelle bis spätestens zum Zeitpunkt der technischen Vertragsverhandlungen nachzuweisen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.
(d) Fertigungskapazitäten
Der Bewerber hat im Formblatt 7.2 ergänzende Informationen zu seinen Fertigungskapazitäten zu geben
1. über die Höhe seiner jährliche Fertigungskapazität von Sekundärschaltschränken.
2. über die Anzahl der Sekundärschaltschränke, die er gemäß dem beschriebenen Liefer- und Leistungsumfang im Auftragsfall jährlich fertigen kann.
(e) Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Qualitätsmanagementsystem entsprechend DIN EN ISO 9001 zu haben. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(f) Vertragsabwicklung in deutscher Sprache
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die bestätigen, dass sie in der Lage sind die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und deutschsprachiges Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.
(g) Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die ein Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem eingeführt haben (Zertifizierung nach ISO 45001, OHSAS 18001, SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Der Nachweis hat durch die aktuell gültigen entsprechende Zertifikate und der Beschreibung des eingeführten Systems auf dem entsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen, dazu hat der Bewerber bereitgestellte Formblatt „Formblatt zu 7.3 AGU Fragebogen“ zu nutzen und ausgefüllt mit seinen Teilnahmeunterlagen einzureichen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Der Auftraggeber wird die Antworten in dem AGU-Fragebogen gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss die Mindestpunktzahl für Gefährdungsklasse A erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Bieter aufgefordert, eine Bestätigung zum Formblatt AGU abzugeben.
Hinweise:
Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört.
Weitere ausführliche Beschreibungen und Anlagen/Formblätter zum Nachweis der technisch, beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Teilnahmebedingungen unter
https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.