Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-17 Auftragsbekanntmachung
2023-03-10 Ergänzende Angaben
2023-03-15 Ergänzende Angaben
2023-03-31 Ergänzende Angaben
2023-04-12 Ergänzende Angaben
2023-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Silber
Referenznummer: ECA-2023-006
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Silber 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6LRD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6LRD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 038-112802
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.
Die Ag-Leitpaste wird für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten eingesetzt, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonat (PC) Kunststofffolien aufgebracht wird.
Aufgrund der hohen Komplexität aller Prozessschritte zur Herstellung des gesamten Produktes (eID-Dokument) werden an den Antennendruck, sowie an die Material-, Prozess- und Verarbeitungseigenschaften der Ag-Leitpaste insgesamt hohe Anforderungen gestellt. Die für den Antennendruck eingesetzte Ag-Leitpaste muss neben dem Siebdruckprozess, auch alle weiteren nachfolgenden Prozessschritte zur Inlay- und Dokumentenherstellung zuverlässig und ohne Funktionalitätsverlust überstehen. Dazu gehört u.a. die Heißlamination des PC-Materials.
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Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 (zwei) Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Ei-ne Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses
Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine
Mindestabnahmeverpflichtung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte,
Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und
nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit
dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen
Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb
einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht
vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern
für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb
hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zu-schlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die
Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
c) Absatzvolumen (in Tonnen (to)) des Bewerbers mit Silberleitpaste in den letzten drei Kalenderjahren
Mindeststandards:
Das jährliche Absatzvolumen des Bewerbers mit Silberleitpaste muss in jedem der letzten drei Kalenderjahre mindestens 2,5 Tonnen (to) betragen haben.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6LRD/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6LRD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 038-112802 (2023-02-17)
Ergänzende Angaben (2023-03-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-158071
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 038-112802
ABl. S-Ausgabe: 53
Quelle: OJS 2023/S 053-158071 (2023-03-10)
Ergänzende Angaben (2023-03-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 056-164646
ABl. S-Ausgabe: 56
Quelle: OJS 2023/S 056-164646 (2023-03-15)
Ergänzende Angaben (2023-03-31)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-203646
ABl. S-Ausgabe: 68
Quelle: OJS 2023/S 068-203646 (2023-03-31)
Ergänzende Angaben (2023-04-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 075-224947
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2023/S 075-224947 (2023-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 217-680859
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und
qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und
Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten
Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und
Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.
Die Ag-Leitpaste wird für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten
eingesetzt, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonat
(PC) Kunststofffolien aufgebracht wird.
Aufgrund der hohen Komplexität aller Prozessschritte zur Herstellung des gesamten Produktes (eID-Dokument)
werden an den Antennendruck, sowie an die Material-, Prozess- und Verarbeitungseigenschaften der AgLeitpaste insgesamt hohe Anforderungen gestellt. Die für den Antennendruck eingesetzte Ag-Leitpaste
muss neben dem Siebdruckprozess, auch alle weiteren nachfolgenden Prozessschritte zur Inlay- und
Dokumentenherstellung zuverlässig und ohne Funktionalitätsverlust überstehen. Dazu gehört u.a. die
Heißlamination des PC-Materials.
Zusätzliche Informationen:
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Paste
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 85 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-29 📅
Name: DuPont (UK) Electronic Materials Ltd.
Postanschrift: 4th floor Kings Court
Postort: London Road, Stevenage
Postleitzahl: SG1 2HG
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Hertfordshire 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Quelle: OJS 2023/S 217-680859 (2023-11-06)