Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt den vorhandenen Radweg an der Kreisstraße 114 (K 114) zwischen Gifhorn
und Wolfsburg vom Dannenbütteler Weg bis zum Abzweig nach Calberlah zu erneuern und auszubauen.
Die Baumaßnahme erstreckt sich von Abs. 40, Stat. 1,466 bis Abs. 15, Stat. 8,674 auf einer Strecke von rund
7,4 km.
Der neu herzustellende Radweg wird mit einer durchgängigen Breite von 3,00 m in Asphaltbauweise hergestellt.
Das vorhandene Bankett zwischen der K 114 und dem neu herzustellenden Radweg wird angeglichen
bzw. verbreitert.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über eine Mulde bzw. in Teilbereichen einen Graben parallel zum Radweg.
Gemäß vorliegendem Bodengutachten steht im Ausbaubereich unterhalb der vorhandenen Betonoberfläche
des Radwegs sowie unterhalb der vorhandenen Asphaltoberfläche in den Einmündungsbereichen eine Auffüllung
aus Schotter/Kiese und Sand an.
Die Tragfähigkeit auf dem Planum ist voraussichtlich ausreichend. Sollte die Tragfähigkeit in Teilbereichen
nicht ausreichend sein, ist eine Untergrundverbesserung von ca. 0,30 m durchzuführen.
In den Rückbaubereichen des vorhandenen Radweges, die in der Lage nicht vom neu herzustellenden Radweg
durchquert werden, ist ausschließlich die Betonoberfläche zurückzubauen und mit Oberboden anzudecken.
Feldzufahrten sind an den neuen Radweg durch Anpassung mit einer Schottertragschicht und Asphalttragdeckschicht
anzugleichen.
Im Zuge des Ausbaus des Radwegs ist für das Wasserwerk Gifhorn in einem Teilbereich die vorhandene
Trinkwasserleitung zu erneuern.
Weitere Angaben: siehe Baubeschreibung