Helmholtz München möchte ein komplettes System für die vollautomatische, gemultiplexte räumliche Transkriptomik-/Multiomik-Profilierung auf subzellulärer Ebene auf der Grundlage hochempfindlicher und robuster fluoreszierender in-situ-Hybridisierungsprotokolle erwerben, welches als zentralisierter Core-Facility-Service angeboten werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochauflösender räumlicher Transkriptomik-Analysator
VgV_2023-002
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Helmholtz München möchte ein komplettes System für die vollautomatische, gemultiplexte räumliche Transkriptomik-/Multiomik-Profilierung auf subzellulärer...”
Kurze Beschreibung
Helmholtz München möchte ein komplettes System für die vollautomatische, gemultiplexte räumliche Transkriptomik-/Multiomik-Profilierung auf subzellulärer Ebene auf der Grundlage hochempfindlicher und robuster fluoreszierender in-situ-Hybridisierungsprotokolle erwerben, welches als zentralisierter Core-Facility-Service angeboten werden soll.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“1x Hochauflösender räumlicher Transkriptomik-Analysator
Optionen:
- Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold)
-...”
Beschreibung der Beschaffung
1x Hochauflösender räumlicher Transkriptomik-Analysator
Optionen:
- Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold)
- Gewährleistungsverlängerung für 24 Monate
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionen
- Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold)
- Gewährleistungsverlängerung für 24 Monate”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene
Leistung darstellen und folgende Punkte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene
Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und
dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
(2) Formblatt Eignung
Das Dokument "VgV_2023-002 Formblatt Eignung" wurde befüllt und hochgeladen.
Bitte bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 015-041531 (2023-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1x Hochauflösender räumlicher Transkriptomik-Analysator Optionen: - Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold) -...”
Beschreibung der Beschaffung
1x Hochauflösender räumlicher Transkriptomik-Analysator Optionen: - Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold) - Gewährleistungsverlängerung für 24 Monate
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optionen - Service / Wartungsvertrag für 2 Jahre (Bronze,Silber und Gold) - Gewährleistungsverlängerung für 24 Monate”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 015-041531
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 045-131274 (2023-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz Zentrum München GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE21H
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Telefon: +49 89318743216📞
E-Mail: thomas.seiferling@helmholtz-muenchen.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: High resolution spatial transcriptomicsanalyzer
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“1. High resolution spatial transcriptomicsanalyzer &
2. Optonal: extended warranty up to 24 months &
3. Optional offer for a service/maintenance contract...”
Kurze Beschreibung
1. High resolution spatial transcriptomicsanalyzer &
2. Optonal: extended warranty up to 24 months &
3. Optional offer for a service/maintenance contract after the warranty period, with a duration of 2 years (Gold/Silver/Bronze) each with duration of 24 months
are in the scope of the purchase.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2023-002.
The suitability of the only interested and bidding company has...”
Beschreibung der Beschaffung
A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2023-002.
The suitability of the only interested and bidding company has been validated but formal requirements were lacking. Therefore the public tender has been cancelled at 27th of February 2023.
The contracting authoritiy decided to award the contract in negotiated procedure without a call for competition.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Description of options:
Refer to: VgV_2023-002
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2023-002.
The suitability of the only interested and bidding company has...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
A public open procedure tender (according to VGV) took place with reference# VgV_2023-002.
The suitability of the only interested and bidding company has been validated but formal requirements were lacking. Therefore the public tender has been cancelled at 27th of February 2023.
The contracting authoritiy decided to award the contract in negotiated procedure without a call for competition.
Auftragsvergabe
Titel: High resolution spatial transcriptomics analyzer
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: 10x Genomics, Inc.
Postort: Pleasanton
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Region: us 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Application of legal remedies Detailed procedures on deadlines for the application of legal remedies: According to § 160 (3) Clause 1 German Act against...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Application of legal remedies Detailed procedures on deadlines for the application of legal remedies: According to § 160 (3) Clause 1 German Act against Restraints of Competition (GWB) an application for review is inadmissible if 1. the applicant became aware of the claimed violation of public procurement provisions before filing the application for review, but did not complain to the contracting authority within a time limit of 10 calendar days; the expiry of the time limit under § 134(2) remains unaffected, 2. violations of public procurement provisions which become apparent from the tender notice are not notified to the contracting authority by the end of the time limit for the application or the submission of a tender specified in the notice 3. violations of public procurement provisions which only become apparent from the procurement documents are not notified to the contracting authority by the end of the time limit for the application or the submission of a tender specified in the notice, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the objection. Sentence 1 shall not apply to an application under § 135(1) no. 2 to have the contract declared ineffective. § 134(1) sentence 2 shall remain unaffected. According to § 134 (1) German Act against Restraints of Competition (GWB) public contracting authorities shall inform the unsuccessful tenderers in writing and without delay of the name of the successful undertaking, the reasons for the rejection of their tenders and of the earliest date of the conclusion of the contract. This shall also apply to candidates who were not informed of the rejection of their tenders before notification of the decision on the award was sent to the successful tenderers. According to § 134 (2) German Act against Restraints of Competition (GWB) a contract may be concluded at the earliest 10 calendar days after the information pursuant to paragraph 1 has been sent (by fax, e-mail, electronically or via the e-tendering online portal. The standstill period shall begin on the day after which the contracting authority dispatches the information; the date of receipt by the tenderer and candidate in question shall be irrelevant.
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Quelle: OJS 2023/S 115-359274 (2023-06-13)