Beschreibung der Beschaffung
1. Projektbeschreibung
In der nachfolgenden Projektbeschreibung zur Ertüchtigung und Ausbau der Kläranlage Windeck-Herchen werden die Rahmenumstände und notwendigen Generalplanerleistungen beschrieben, welche vorliegend zur Ausschreibung kommen.
1.1 Umfang und Inhalt des Projekts
Die Kläranlage Herchen muss im laufenden Betrieb komplett umgebaut werden. Die hierzu erforderlichen Grundlagen (bis einschließlich LPH 4) inkl. eines „Umbaukonzeptes“ sowie die Genehmigungsplanung wurden durch das Ing.-Büro Dr. Denkert erbracht und durch die Bezirksregierung Köln genehmigt.
Detaillierte Informationen sind dem Genehmigungsantrag, der Genehmigung sowie den weiteren beigefügten Dokumenten zu entnehmen.
Aufgrund der vorliegenden Genehmigung bzw. der entsprechenden Planung wird davon ausgegangen, dass sämtliche Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht wurden bzw. vorliegen.
Die Aufgabenstellung zum Umbau der Kläranlage umfasst Ingenieurleistungen (Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung, Statiken, Berechnungen usw.) zum:
o Abriss und Neubau Zulaufpumpwerk
o Abriss und Neubau Rechengebäude/Sandfang inkl. Maschinentechnik
o Umbau "Kombibecken" in "Misch-/Speicherbecken"
o Neubau Belebungsbecken (ca. 1.500 m³)
o Neubau Nachklärbecken (ca. 800 m³)
o Neubau Fällmittel-, Kreide-, Kohlenstoffdosierung
o Neubau Belüftungszentrale
o Pumpen- und Maschinentechnik
o Umbau Betriebsgebäude
o Abriss Tropfkörper
o Erstellung eines detaillierten Umbaukonzeptes, Betriebshandbuchs, und von Detailplänen usw.
o Erstellung, Anpassung und Optimierung der Kläranlagensteuerung inkl. Pflichtenheft (Einschaltpunkte, Laufzeiten usw.; keine Regelung, die Programmierung der KA-Steuerung wird durch den Betreiber erbracht)
o SiGeKo-Plan/ -Überwachung
o Ökologische Baubegleitung, Bauleitung und Bauüberwachung
Diese Auflistung ist nicht abschließend; weitere Leistungen können erforderlich sein.
Während des Umbaus der Anlage dürfen die aktuell gültigen Überwachungswerte nicht überschritten werden. Zudem müssen jederzeit bis zu 50 l Abwasser pro Sekunde übernommen und gereinigt werden können. Hierzu sind teilweise besondere Bauzustände/Provisorien erforderlich.
Die Anlage wird wie die drei weiteren Kläranlagen der Gemeindewerke durch die Fa. WTE Betriebsgesellschaft Windeck (WTEB) betrieben und ist auf das Prozessleitsystem der Kläranlage Rosbach aufgeschaltet. Teilweise sind daher bestimmte Bauteile zu verwenden bzw. die Steuerung und das Prozessleitsystem zusammen mit der Fa. WTEB anzupassen.
Ziel ist es, die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 im Rahmen einer Generalplanerleistung in Bezug auf das obige Projekt durch den im Verhandlungsverfahren obsiegenden Bieter (ggf. stufenweise) ausführen zu lassen.
Da die Kläranlage Herchen in einem räumlich sehr beengten Baufeld liegt, ist es ausdrücklich erwünscht, dass die Bieter die Liegenschaft im Rahmen eines Ortstermins besichtigen. In diesem Falle wird um Kontaktaufnahme über das Vergabeportal gebeten.
1.2 Termine
Während des Umbaues sind jahreszeitliche Auflagen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zu beachten.
Die Umbauten sollen bis zum 31.12.2026 (Zielvorstellung) erfolgreich umgesetzt sein.
1.3 Stand der bisherigen Planungen (LPH 1 bis 4) und Planungsgrundlagen
Als Grundlage für die Ausführungsplanung (LPH 5) und die weiteren Leistungsphasen (LPH 6 bis 8) werden vom AG folgende Unterlagen bereitgestellt:
o [Bez.Reg Köln; 2022] Bezirksregierung Köln; Einleitung aus der Kläranlage Windeck-Herchen in die Sieg; Erlaubnisbescheid; Az: 54.2-(8.19)-6.1-2 vom 18.01.2022 – Anlage 08
o [Bez.Reg Köln; 2022A] Bezirksregierung Köln; Verfahren nach § 57 Abs. 2 LWG; 2.Änderungsbescheid zur Genehmigung vom 15.03.1989; Az:54.2-(8.19)-6-1-Al vom 29.03.2022 – Anlage 09
o [Dr. Denkert; 2017] Dr. Denkert, Bochum; Bau- und Wasserrechts-Antrag, Ertüchtigung und Ausbau Kläranlage Windeck-Herchen; Dezember 2017 – Anlage 10
o [Dr. Denkert; 2018] Dr. Denkert, Bochum; Ergänzungen zum Genehmigungsantrag auf Erweiterung der Kläranlage Windeck-Herchen – Anlage 11
o Aus Gründen der größtmöglichen Transparenz möchte die Vergabestelle den Teilnehmern zudem bereits in diesem Verfahrensstadium einen umfassenden Überblick über die bisherigen Planungsergebnisse und etwaige Bestandsunterlagen verschaffen. Hierzu überreichen wir als Anlage 12 einen ZIP-Ordner mit allen weiteren relevanten Unterlagen aus den bereits abgeschlossenen Leistungsphasen. Das entsprechende Inhaltsverzeichnis des ZIP-Ordners finden Sie in der Anlage 13.
Alle vorgenannten Unterlagen zum Planungsstand dienen damit der Veröffentlichung verfahrensrelevanter Arbeitsergebnisse im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten bzw. Teilnehmer, um einen Vorteil auf Seiten der Verfasser von vornherein auszuschließen.
Die bereitgestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln bzw. zu vernichten, falls keine weitere Verwendung hierfür vorliegt.
Die Dateien (.pdf) sind als [Verfasser_Jahr] benannt.
Abweichungen zum Genehmigungsantrag:
Bisher sind folgende Abweichungen zum Genehmigungsantrag bekannt bzw. müssen als Hinweise für die weitere Planung beachtet werden:
o Veränderung der Niederschlagsentwässerung, nur Teile der Hofflächen sollen in den Zulauf der Anlage geleitet werden, die weiteren Dach- und versiegelten Flächen sollen direkt an den Ablauf der Anlage angeschlossen werden. Teilweise werden hierzu neue Kanäle erforderlich.
o Der geplante 1m³ Müllcontainer (für Sand bzw. Rechengut) kann nicht verwendet werden, da das Entsorgungsunternehmen nur noch 5,5m³ Muldencontainer/Absetzmulden leert.
o Klärung Schwing- oder Rolltor an „Kreidelager“ wegen Geländeneigung, Zufahrtsmöglichkeit usw.. Ggf. ist eine Lagerung von Kreide usw. im Keller anzudenken.
o Zufahrtstor muss versetzt werden.
o Ggf. ist eine leicht veränderte Betriebsweise im Volllastbetrieb (50l/s) umzusetzen, dabei würde eine erhöhte Abwassermenge übernommen, 50l/s behandelt und das überschüssige Abwasser im Mischbecken (Kombibecken) zwischengespeichert. Hier könnten auch Teile der Niederschlagsentwässerung angeschlossen werden.
o Genauso könnte die Betonauflast durch gezieltes Fluten des Beckens entfallen, hierdurch würde sich die Rückhaltungsmenge erhöhen.
o Der Räumer des Kombibeckens wurde teilweise bereits im Jahr 2022 erneuert.
o Ein Gebläse „AERZEN Delta Blower G5; GM 10 S“ wurde 2022 erneuert und soll weiterverwendet werden.
o Aktuell wird ein 100 kVA-Notstromaggregat beschafft und hinter dem Betriebsgebäude installiert.
o Das Bauwerk für das Ablauf-MID ist so zu platzieren, dass eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um eine Filtrierung (Scheibenfilter) möglich ist.
o Als Ersatzmaßnahme für den Natureingriff ist die Fläche hinter dem Kombibecken nicht geeignet, die Kompensation wird durch die Gemeinde Windeck im „Rosbachtal“ erbracht.
o Die Mischrampenregelung wird erst nach baulicher Fertigstellung, Inbetriebnahme und 6-monatiger Testphase der Kläranlage direkt durch die GWW installiert. Die Steuerung der Kläranlage ist daher so auszulegen, dass auch ohne MIRAR das geforderte Reinigungsergebnis erreicht wird.
1.4 Aufgabenstellung und Leistungspflichten
Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung (jeweils in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI 2021) zu vergeben:
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke
• Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 und Anlagengruppe 7.2)
• Tragwerksplanung (nur bis Lph. 6)
• SiGeKo (Besondere Leistung)
• Ökologische Baubegleitung/-Bauüberwachung (Zusätzliche Leistung)
Ein Entwurf der Angebotsblätter ist als Anlage 14 beigefügt und wird den Teilnehmern als EXCEL .xlsx-Datei zur Verfügung gestellt.
ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.
Vom Generalplaner wird eine enge und gute Koordinierung der verschiedenen Leistungsbilder und Gewerke erwartet. Eine besondere Vergütung ist hierfür nicht vorgesehen.
Ggf. wird das Planungsteam durch weitere Fachberater ergänzt. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen.
Der AG legt Wert auf eine nachhaltige Baumaßnahme unter Berücksichtigung energieeffizienter Bauweisen. Darüber hinaus ist dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit unter dem Gesichtspunkt geringer Wartungs- und Erhaltungskosten Rechnung zu tragen.
Sind über die vom AG bereitzustellenden Unterlagen und Informationen hinaus weitere Auskünfte erforderlich, hat der AN diese vom AG unverzüglich und in schriftlicher Form anzufordern. Ebenso hat der AN den AG regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren. Insbesondere sind dem AG alle Entwicklungen, die das Erreichen des in der Auftragsaufgabenstellung beschriebenen Projektziels gefährden, unverzüglich mitzuteilen.
Der AN hat alle für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Auskünfte und Unterlagen so rechtzeitig beim AG und den anderen Beteiligten anzufordern, dass keine Beeinträchtigung des Projektablaufes entsteht.
Der AN ist ebenso verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern bzw. weiterzuleiten, dass diese ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen können.
Durch den AN sind in regelmäßigen Abständen, mindestens 14-tägig, bei Bedarf entsprechend öfter, Besprechungen zu organisieren und zu leiten. Das Ergebnis aus den Besprechungen ist durch den AN zu protokollieren und zu verteilen. Die Protokolle sind unverzüglich an den AG zu versenden, spätestens nach 3 Arbeitstagen. Der benannte Projektleiter Planung hat die Besprechungen zu führen.
Der Projektleiter Planung darf ausschließlich aus wichtigen Gründen und nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden.