Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung (§ 46 Abs. 1 VgV)
Eine umfangreiche und aussagekräftige Unternehmensdarstellung ist vorzulegen.
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Er-bringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Aus den Referenzen sollen sich im Hinblick auf die Eignung des Bieters insbesondere folgende Ge-sichtspunkte ergeben:
Sind einschlägige Kenntnisse im deutschen Gesundheitswesen und Erfahrungen bei ähnlichen Pro-jekten vorhanden.
Die Angaben zu den Referenzen müssen Art, Größe und Umfang der Referenztätigkeiten aufführen. Dabei sind u.a. auch mögliche Handlungsfelder explizit anzugeben, bei denen eine umfangreiche und besonders hochwertige Expertise vorhanden ist.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeit-raum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre bis max. fünf Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungen noch nicht abschließend erbracht wur-den, kann nur in besonderen Ausnahmefällen zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezo-gen werden, wenn die bereits erbrachte Referenzleistungen den tragfähigen Schluss auf die Leis-tungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters zulassen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist kumu-liert über mehrere Referenzen möglich.
Geforderte Mindeststandards:
Mindestens drei geeignete Referenzen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eignungsanforderungen
Angabe der Fachkräfte oder Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der ausge-schriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Die Mindestanzahl beträgt 10 Fachkräfte oder Stellen.
Es ist eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Füh-rungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerber-gemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft aufzuführen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Die Mindestanzahl der Gesamtbeschäftigten beträgt 25 Personen.
Die Mindestanzahl der Führungskräfte beträgt 3 Personen.
(siehe Dokument Eignungsanforderungen)