Beschreibung der Beschaffung
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
ng im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12),
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes,
Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.