Internet Access Leitungen für eine Liegenschaft des Bundesamtes für Justiz

Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt derzeit Datenverbindungen (redundant) mit 1 GBit/s. Um den stetig wachsenden Anforderungen im BfJ gerecht zu werden, ist beabsichtigt zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich. Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung zwei auf LWL basierenden 10 Gbit/s Layer 3 Datenverbindungen (redundant) mit Leistungsbeginn zum 1. März 2024 ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-16 Auftragsbekanntmachung
2023-12-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet Access Leitungen für eine Liegenschaft des Bundesamtes für Justiz
Referenznummer: 2023 0000 2366
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt derzeit Datenverbindungen (redundant) mit 1 GBit/s. Um den stetig wachsenden Anforderungen im BfJ gerecht zu werden, ist beabsichtigt zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich. Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung zwei auf LWL basierenden 10 Gbit/s Layer 3 Datenverbindungen (redundant) mit Leistungsbeginn zum 1. März 2024 ausgeschrieben.
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Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 592 700 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1

1️⃣
Interne Kennung: 2023 0000 2366
Titel: Internet Access Leitung (Los 1)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist beabsichtigt, zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich sein. Daher gibt es zwei Mengenlose. Die Angebotsabgabe erfolgt in Form eines Einzelangebots, das beide Mengenlose abdeckt. Das Angebot eines Bieters kann aber nur für eines der Mengenlose den Zuschlag erhalten, während das andere Mengenlos einem anderen Bieter zugeteilt wird.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# und KMU.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Postanschrift: Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Internet Access Leitung (Los 2)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-19 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-19 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31816
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31814
Technische und berufliche Fähigkeiten
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31815
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
+ 11 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss füh-ren und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskrite-rien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Fest-setzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Da-tum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarz-arbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-zes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von min-destens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigs-tens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten sei-nem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Un-ternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhin-derung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabe-verfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen besei-tigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durch-führung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fort-dauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadenser-satz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichen-den Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlos-sen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Justiz
Nationale Registrierungsnummer: 991-18338-39
Postanschrift: Adenauerallee 99 - 103
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-it@bfj.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundesjustizamt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-18338-39
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bfj.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 222-700891 (2023-11-16)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 592 700 EUR 💰

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-20 07:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2023-12-20 07:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 45556162-64a5-45d9-9cdb-0c9b8d5aacf7-08
Quelle: OJS 2023/S 243-766597 (2023-12-15)