Beschreibung der Beschaffung
In Köln besteht Bedarf für eine Dependance für das Berufskolleg Ehrenfeld (Hauptstandort Weinsbergstraße) einschließlich einer Sporthalle, mit mindestens drei Sportübungseinheiten.
Da die Stadt derzeit nicht über eine geeignete Fläche verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechenden Flächen, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung einer entsprechenden Dependance für das Berufskolleg Ehrenfeld beauftragt werden soll. Die Dependance für das Berufskolleg wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten. Die Flächen müssen sich im Suchgebiet laut beigefügten Plan befinden (siehe "Anlage_Suchgebiet") Bei den gesuchten Flächen muss es sich um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist allerdings möglich, dass die Sporthalle, auf einem maximal 250 Meter entfernten Gründstück separat errichtet werden kann.
Interessierte Bewerber*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder zwei Grundstücksfläche/n verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen eine Dependance für das Berufskolleg nebst Sporthalle zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Dependance für das Berufskolleg in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld oder Braunsfeld mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Die Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (Entfernung circa 250 Meter) und untereinander gut erreichbar sein.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Flächenbedarf ist dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe "2023-01-18 Ergebnisbericht zu Bedarfsplanung" und "Anlage_Raumliste").
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Mit dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Das/die Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf ein bis drei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befinden und uneingeschränkt einsehbar ist. Dabei wird eine Freifläche von circa 3.000 m² für den Außenbereich benötigt. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.