IT: Managed Services

Stadt Bocholt

Beschaffung von Managed Services: Crowdstrike "Falcon Complete" und Vectra "Cognito Detect for Network"

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-05 Auftragsbekanntmachung
2023-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 336/22
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Managed Services: Crowdstrike "Falcon Complete" und Vectra "Cognito Detect for Network"
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datensicherheitssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de 🌏
E-Mail: rechtsreferat@bocholt.de 📧
Telefon: +49 2871953453 📞
Fax: +49 2871953190 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYS9TS2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYS9TS2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-016389
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 975 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 8a Absatz 1a BSIG sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen ab dem 1. Mai 2023 verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung als Teil der angemessenen Vorkehrungen einzusetzen, um Störungen der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastruktur zu vermeiden.
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Umfangreiche Analysen und die Einbindung der Schul-IT führen daher zur notwendigen Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Datensicherheitssoftwarepakete sowie IT-Dienste.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 975 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bocholt Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58 46395 Bocholt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
B) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
C) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
zu A bis C) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen; die Erklärungen sind im Angebotsschreiben enthalten)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung nach § 47 VgV welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
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B) Eigenerklärung über erbrachte Leistung des Unternehmens (Referenzen), die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Art und Umfang der durchgeführten Leistungen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen zu erbringen.
Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Zusätzliche Informationen: Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 05 554 008
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.bocholt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYS9TS2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9TS2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 007-016389 (2023-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 978296.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 057-168167
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 007-016389
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLYUN

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-01 📅
Name: PMCS GmbH & Co. KG
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 16
Postort: Bad Camberg
Postleitzahl: 65520
Land: Deutschland 🇩🇪
Limburg-Weilburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 978296.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gem. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Quelle: OJS 2023/S 057-168167 (2023-03-16)