Auftragsgegenstand sind Unterstützungs- und Consultingleistungen zur Implementierung eines IT-Notfallmanagements inklusive Entwicklung eines IT-Notfallhandbuchs und entsprechender Notfallprozesse für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über ein bestimmtes Kontingent an Personentagen zur Unterstützung der IT-Notfallmanagement-Projekte in den abrufberechtigten Kliniken. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab. Der geschätzte Aufwand ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber. Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2023000565
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Unterstützungs- und Consultingleistungen zur Implementierung eines IT-Notfallmanagements inklusive Entwicklung eines IT-Notfallhandbuchs und entsprechender Notfallprozesse für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über ein bestimmtes Kontingent an Personentagen zur Unterstützung der IT-Notfallmanagement-Projekte in den abrufberechtigten Kliniken.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist.
Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab.
Der geschätzte Aufwand ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber.
Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Auftragsgegenstand sind Unterstützungs- und Consultingleistungen zur Implementierung eines IT-Notfallmanagements inklusive Entwicklung eines IT-Notfallhandbuchs und entsprechender Notfallprozesse für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über ein bestimmtes Kontingent an Personentagen zur Unterstützung der IT-Notfallmanagement-Projekte in den abrufberechtigten Kliniken.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist.
Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab.
Der geschätzte Aufwand ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber.
Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen.
und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen.
und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Unterstützungs- und Consultingleistungen zur Implementierung eines IT-Notfallmanagements inklusive Entwicklung eines IT-Notfallhandbuchs und entsprechender Notfallprozesse für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Auftragsgegenstand sind Unterstützungs- und Consultingleistungen zur Implementierung eines IT-Notfallmanagements inklusive Entwicklung eines IT-Notfallhandbuchs und entsprechender Notfallprozesse für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über ein bestimmtes Kontingent an Personentagen zur Unterstützung der IT-Notfallmanagement-Projekte in den abrufberechtigten Kliniken.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist.
Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leistungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab.
Der geschätzte Aufwand ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Einzelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufberechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber.
Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich des Krankenhauszukunftsfonds und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern (Option), sofern das Gesamtauftragsvolumen zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
Zusätzliche Informationen:
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen.
und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweise zur Eignung von Unterauftragnehmern/ Eignungsverleihern
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Der/die Unterauftragnehmer müssen ihre Eignung entsprechend den Eigenerklärungen zur Eignung inklusive Anlagen darlegen.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Die Erklärungen unter Ziffer II „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
Oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Beratungsleistungen IT-Notfallmanagement („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Beratungsleistungen IT-Notfallmanagement („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 650.000€ netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 650.000€ netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Falls der Teilnahmeantrag /das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der Teilnahmeantrag /das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Erklärung, dass sich das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet, für die zu Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 2.000.000,00 Euro
− Sachschäden 2.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 2.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der ersten Leistungserbringung, den Nachweis der Versicherung vorzulegen.
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften hat diese Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfolgen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 650.000€ netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 650.000€ netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Referenzen
Mit der Abgabe eines Angebots wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Anforderungen an die Vergleichbarkeit:
- Beratung im IT-Notfallmanagement in Krankenhäusern/Akut-Krankenhäusern mit mind. 600 Plätzen/Betten in Deutschland
- und: Der Referenzauftrag umfasst die Entwicklung/Erstellung eines IT-Notfallhandbuches.
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 3.3 „Erklärung Referenzen“ folgende Angaben zu machen:
• Name des Referenzgebers mit Adresse
• Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer
• Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
• Zeitraum der erbrachten Leistungen
• Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
• Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
• Kurzbeschreibung des Projekts
• Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle, insbesondere Inhalt der Beratung im IT-Notfallmanagement mit Erstellung eines IT-Notfallhandbuchs
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Auf gesondertes Verlangen ist ein IT-Notfallfallhandbuch aus einem genannten Referenzprojekt vorzulegen.
Nachweise Datenschutz:
Bestätigung, dass der Unternehmer die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anerkennt und einwilligt, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
- Erklärung zum Datenschutz
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des insgesamt und die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Beratung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich sowie die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Beratung ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des insgesamt und die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Beratung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich sowie die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Beratung ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent).
Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Hinweis:
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
BAS - Zertifizierung
Erklärung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zertifiziert ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Anforderungen an die Vergleichbarkeit:
- Beratung im IT-Notfallmanagement in Krankenhäusern/Akut-Krankenhäusern mit mind. 600 Plätzen/Betten in Deutschland
- und: Der Referenzauftrag umfasst die Entwicklung/Erstellung eines IT-Notfallhandbuches.
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung Umsetzungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung Personalausfallkonzept
Berufserfahrung des Projektleiters
Preis (Gewichtung): 70 %
Referenz Zusätzliche Informationen
Schätzmenge der Personentage: 552, Maximalmenge der Personentage: 1080
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 027-079038 (2023-02-02)
Ergänzende Angaben (2023-02-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 837 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Dahme Spreewald GmbH (Lübben)