Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ITDZ Berlin: Datenbankoperator Digitale Akte Berlin -DAB-
012_2023
Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung: Datenbankoperator Digitale Akte Berlin -DAB-
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Datenbankoperator Digitale Akte Berlin (DAB):
Lizensierung und Expertensupport eines Datenbankoperators zur Bereitstellung und Verwaltung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Datenbankoperator Digitale Akte Berlin (DAB):
Lizensierung und Expertensupport eines Datenbankoperators zur Bereitstellung und Verwaltung von PostgreSQL-Funktionen in Kubernetes.
Die Einführung der Digitale Akte ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen digitalen Verwaltung des Landes Berlin. Die Digitale Akte Berlin (DAB) setzt technisch auf einer OpenShift Plattform auf und nutzt containerbasierte Technologie. Für den Betrieb der Datenbank im Container mit der DAB wird ein Datenbankoperator benötigt, welcher im Schwerpunkt die nötigen Funktionen für Backup und Restore der Datenbank abbildet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): einfache Richtwertmethode (einf. RWM)
Qualitätskriterium (Gewichtung): einf. RWM
Preis (Gewichtung): einf. RWM
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 100 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbedingungen: Vertrag Datennbankoperator DAB, EVB-IT Überlassung Typ B, EVB-IT Pflege S-AGB, EVB-IT Dienstleistung, VOL/B”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind): ...
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind): ...
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied / den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer / den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U
III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Branche) unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U
III.1.2.2 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für den Vertrag.
Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. *E
“III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für...”
III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen; *E
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236, *U
III.1.3.3 (A) Anzahl der Mitarbeitenden im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Beratung/Experte Datenbankoperator unter Verwendung des Formulars E I; *A, *U, *S
III.1.3.4 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U
III.1.3.5 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS); *L
III.1.3.6 (A) Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu Datenbankoperatoren, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E III.
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung.
Folgende Angaben zur jeweiligen Referenz sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung der Referenz, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt der Referenz bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *L, *S
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“III.1.3.3 (A) Anzahl der Mitarbeitenden im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre größer gleich 3; *A, *U, *S
III.1.3.4 (A) mindestens hinreichend...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3.3 (A) Anzahl der Mitarbeitenden im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre größer gleich 3; *A, *U, *S
III.1.3.4 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird. *A, *U
III.1.3.5 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Informationssicherheitsmanagementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird. *L
III.1.3.6 (A) mindestens 2 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Abschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab EU-Bekanntmachung) ist.
Angaben zur Vergleichbarkeit der Größenordnung:
Mind. 2 Unternehmensreferenzen, davon eine im öffentlichen Sektor, zur Einführung eines Datenbankoperators und Betrieb von mindestens 3 Jahren, mit mindestens 60 Instanzen in produktiv (PROD) Betrieb.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“III.2.2.1 (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
III.2.2.1 (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U
III.2.2.2 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A
III.2.2.3 (A) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positione/Rolle unter Verwendung der Formulare E IV und E V:
- Experte Datenbankoperator (m/w/d); mind. 2 MA
Es dürfen bis zu maximal 3 Profile für die Position/Rolle Beratung Datenbankoperator eingereicht werden. *L, *S
geforderte Mindeststandards: sind unter VI.3) "zusätzliche Angaben" aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-20
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-20
13:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Hinweis zu IV.2.7) Es handelt sich um einen geplanten Termin.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2.3:
geforderte Mindeststandards: mind. 2 Profile Experte Datenbankoperator (m/w/d) mit folgenden Anforderungen:
- mindestens 3...”
VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2.3:
geforderte Mindeststandards: mind. 2 Profile Experte Datenbankoperator (m/w/d) mit folgenden Anforderungen:
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet Datenbankoperator
- Projekterfahrung bei der Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Einführung eines Datenbankoperators
- Schulungserfahrung im Umfeld Datenbankoperator
- Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-14)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Datenbankoperator Digitale Akte Berlin -DAB-
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 038-113196
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 116-361787 (2023-06-14)