K40 Projekt Bauoberleitung

Staatliches Bauamt Kempten

1. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage der Maßnahme Sigishofen: - BW 0-2 Brücke B 19 über Iller bei Sigishofen (8427/511) - BW 0-3 Brücke B 19 über Ast B19 AS Sonthofen Süd (8427/512) Die bestehenden Bauwerke sind Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Streckenabschnitt zwischen Sigishofen und Sonthofen Nord. Die vorliegende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Brücke über die Iller bei Sigishofen (BW 0-2), sowie die Erneuerung der Brücke über Ast B19 AS Sonthofen Süd (BW 0-3), im Bestand, incl. zugehörigen Straßenbau. Der Bauabschnitt ist insgesamt 376 m lang und beginnt von Oberstdorf kommend am bestehenden Bauwerk über die Kreisstraße OA 5 bei Abschnitt 180, Station 5,079 (Bau-km 0+279). Der Bau schließt neben dem BW 0-2 (Brücke über Iller bei Sigishofen) das BW 0-3 (Brücke über Ast B19) und die AS Sonthofen Süd mit ein und endet nördlich des Bauwerks bei Abschnitt 200, Station 0,051 (Bau-km 0+655). Die Stationierung der Planung (Bau-km) verläuft mit der Streckenkilometrierung (Abschnitt, Station) in nördlicher Richtung aufsteigend. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Projekt- und Bauoberleitung von: -BW 0-2, Illerbrücke Sigishofen mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 0-3, Ast B 19, AS Sonthofen Süd mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 8627/500, Brücke über den Schlattentobel -Planprüfung und Koordination Planlauf -Koordination Verkehrsführung -Abfallmanagement -Gründungsmanagement -Sicherheitsmanagement -Erschütterungsmessung RS Getriebe -Spartenmanagement -Öffentlichkeitsarbeit -Beweissicherung -Beachtung Auflagen Planfeststellung, wie z.B. Korrespondenz mit Anliegern und naturschutzfachliche Belange Arbeitszeiten Baufirmen: -BW 0-2 Dekadenbetrieb, mindestens jeder 2 Samstag wird gearbeitet -BW 0-3 Dekadenbetrieb, jeder Samstag und teilweise am Sonntag wird gearbeitet Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht mindestens durchschnittlich 4 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung: mindestens 1-2 mal pro Woche Samstagseinsätze sind grundsätzlich möglich und einzuplanen Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 2. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage des Schlattentobels: - Brücke B 19 über den Schlattentobel (8627/500) Das bestehende Bauwerk ist Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Streckenabschnitt zwischen Oberstdorf und der Staatsgrenze zu Österreich (Kleinwalsertal). Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung bzw. die Überbauerneuerung der Überführung der B19 über den Schlattentobel rund 170 m vor der Deutsch-Österreichischen Grenze. Die Instandsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, mit halbseitiger Sperrung der B 19 durch Ampelregelung. Die Straßenbauleistungen beschränken sich auf diejenigen Verkehrsflächen, die von der Bau-maßnahme als Arbeitsraum in Anspruch genommen werden. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Bauoberleitung der Maßnahme. Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht 2-3 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung 1-2 mal pro Woche Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 3. Ausführungszeiten: Leistungsbeginn örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsbeginn sofort nach Auftragserteilung mit Einarbeitung in die Maßnahme und ersten Treffen, nach ca. 2 Wochen, mit den beteiligten Baufirmen und Ingenieurbüros. Bauzeiten der Baumaßnahmen BW 0-2, Illerbrücke: vsl. Februar 2024 – vsl. Ende 2027 BW 0-3, Rampe über B19: vsl. März 2024 – vsl. Ende 2025 Schlattentobelbrücke: 08.04.2024 – Juli 2024 Leistungsende örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsende nach Schlusszahlung der letzten Teilleistung Gesamtmaßnahme Sigishofen ca. IV.2027 Schlattentobelbrücke, ca. IV.2024 Hinsichtlich einer ausführlichen Projektbeschreibung werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: K40 Projekt Bauoberleitung
Referenznummer: 23-085040
Kurze Beschreibung:
1. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage der Maßnahme Sigishofen: - BW 0-2 Brücke B 19 über Iller bei Sigishofen (8427/511) - BW 0-3 Brücke B 19 über Ast B19 AS Sonthofen Süd (8427/512) Die bestehenden Bauwerke sind Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Streckenabschnitt zwischen Sigishofen und Sonthofen Nord. Die vorliegende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Brücke über die Iller bei Sigishofen (BW 0-2), sowie die Erneuerung der Brücke über Ast B19 AS Sonthofen Süd (BW 0-3), im Bestand, incl. zugehörigen Straßenbau. Der Bauabschnitt ist insgesamt 376 m lang und beginnt von Oberstdorf kommend am bestehenden Bauwerk über die Kreisstraße OA 5 bei Abschnitt 180, Station 5,079 (Bau-km 0+279). Der Bau schließt neben dem BW 0-2 (Brücke über Iller bei Sigishofen) das BW 0-3 (Brücke über Ast B19) und die AS Sonthofen Süd mit ein und endet nördlich des Bauwerks bei Abschnitt 200, Station 0,051 (Bau-km 0+655). Die Stationierung der Planung (Bau-km) verläuft mit der Streckenkilometrierung (Abschnitt, Station) in nördlicher Richtung aufsteigend. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Projekt- und Bauoberleitung von: -BW 0-2, Illerbrücke Sigishofen mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 0-3, Ast B 19, AS Sonthofen Süd mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 8627/500, Brücke über den Schlattentobel -Planprüfung und Koordination Planlauf -Koordination Verkehrsführung -Abfallmanagement -Gründungsmanagement -Sicherheitsmanagement -Erschütterungsmessung RS Getriebe -Spartenmanagement -Öffentlichkeitsarbeit -Beweissicherung -Beachtung Auflagen Planfeststellung, wie z.B. Korrespondenz mit Anliegern und naturschutzfachliche Belange Arbeitszeiten Baufirmen: -BW 0-2 Dekadenbetrieb, mindestens jeder 2 Samstag wird gearbeitet -BW 0-3 Dekadenbetrieb, jeder Samstag und teilweise am Sonntag wird gearbeitet Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht mindestens durchschnittlich 4 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung: mindestens 1-2 mal pro Woche Samstagseinsätze sind grundsätzlich möglich und einzuplanen Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 2. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage des Schlattentobels: - Brücke B 19 über den Schlattentobel (8627/500) Das bestehende Bauwerk ist Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Streckenabschnitt zwischen Oberstdorf und der Staatsgrenze zu Österreich (Kleinwalsertal). Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung bzw. die Überbauerneuerung der Überführung der B19 über den Schlattentobel rund 170 m vor der Deutsch-Österreichischen Grenze. Die Instandsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, mit halbseitiger Sperrung der B 19 durch Ampelregelung. Die Straßenbauleistungen beschränken sich auf diejenigen Verkehrsflächen, die von der Bau-maßnahme als Arbeitsraum in Anspruch genommen werden. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Bauoberleitung der Maßnahme. Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht 2-3 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung 1-2 mal pro Woche Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 3. Ausführungszeiten: Leistungsbeginn örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsbeginn sofort nach Auftragserteilung mit Einarbeitung in die Maßnahme und ersten Treffen, nach ca. 2 Wochen, mit den beteiligten Baufirmen und Ingenieurbüros. Bauzeiten der Baumaßnahmen BW 0-2, Illerbrücke: vsl. Februar 2024 – vsl. Ende 2027 BW 0-3, Rampe über B19: vsl. März 2024 – vsl. Ende 2025 Schlattentobelbrücke: 08.04.2024 – Juli 2024 Leistungsende örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsende nach Schlusszahlung der letzten Teilleistung Gesamtmaßnahme Sigishofen ca. IV.2027 Schlattentobelbrücke, ca. IV.2024 Hinsichtlich einer ausführlichen Projektbeschreibung werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 23-085040
Titel: Maßnahmennummer: B72SABBD003500; Vergabenummer: 23-085040; Maßnahme: B19 Ern. BR ü Iller bei Sigishofen; Leistung: K40 Projekt Bauoberleitung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
1. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage der Maßnahme Sigishofen: - BW 0-2 Brücke B 19 über Iller bei Sigishofen (8427/511) - BW 0-3 Brücke B 19 über Ast B19 AS Sonthofen Süd (8427/512) Die bestehenden Bauwerke sind Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Stre-ckenabschnitt zwischen Sigishofen und Sonthofen Nord. Die vorliegende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Brücke über die Iller bei Sigishofen (BW 0-2), sowie die Erneuerung der Brücke über Ast B19 AS Sonthofen Süd (BW 0-3), im Be-stand, incl. zugehörigen Straßenbau. Der Bauabschnitt ist insgesamt 376 m lang und beginnt von Oberstdorf kommend am bestehen-den Bauwerk über die Kreisstraße OA 5 bei Abschnitt 180, Station 5,079 (Bau-km 0+279). Der Bau schließt neben dem BW 0-2 (Brücke über Iller bei Sigishofen) das BW 0-3 (Brücke über Ast B19) und die AS Sonthofen Süd mit ein und endet nördlich des Bauwerks bei Abschnitt 200, Sta-tion 0,051 (Bau-km 0+655). Die Stationierung der Planung (Bau-km) verläuft mit der Streckenkilometrierung (Abschnitt, Sta-tion) in nördlicher Richtung aufsteigend. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Projekt- und Bauoberleitung von: -BW 0-2, Illerbrücke Sigishofen mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 0-3, Ast B 19, AS Sonthofen Süd mit allen Provisorien incl. zugehörigen Straßenbau -BW 8627/500, Brücke über den Schlattentobel -Planprüfung und Koordination Planlauf -Koordination Verkehrsführung -Abfallmanagement -Gründungsmanagement -Sicherheitsmanagement -Erschütterungsmessung RS Getriebe -Spartenmanagement -Öffentlichkeitsarbeit -Beweissicherung -Beachtung Auflagen Planfeststellung, wie z.B. Korrespondenz mit Anliegern und natur-schutzfachliche Belange Arbeitszeiten Baufirmen: -BW 0-2 Dekadenbetrieb, mindestens jeder 2 Samstag wird gearbeitet -BW 0-3 Dekadenbetrieb, jeder Samstag und teilweise am Sonntag wird gearbeitet Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht mindestens durchschnittlich 4 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung: mindestens 1-2 mal pro Woche Samstagseinsätze sind grundsätzlich möglich und einzuplanen Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 2. Projektgegenstand, Objektbeschreibung und Lage des Schlattentobels: - Brücke B 19 über den Schlattentobel (8627/500) Das bestehende Bauwerk ist Bestandteil der B19, Oberstdorf – Kempten (Allgäu) im Strecken-abschnitt zwischen Oberstdorf und der Staatsgrenze zu Österreich (Kleinwalsertal). Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung bzw. die Überbauerneuerung der Überführung der B19 über den Schlattentobel rund 170 m vor der Deutsch-Österreichischen Grenze. Die Instandsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, mit halbseitiger Sperrung der B 19 durch Ampelregelung. Die Straßenbauleistungen beschränken sich auf diejenigen Verkehrsflächen, die von der Bau-maßnahme als Arbeitsraum in Anspruch genommen werden. Gegenstand der Leistung sind die örtliche Bauaufsicht, sowie die Bauoberleitung der Maßnah-me. Präsenzzeiten: -Örtliche Bauaufsicht 2-3 mal pro Woche -Projekt- und Bauoberleitung 1-2 mal pro Woche Problemlösungen: Es wird von der Projekt- und Bauoberleitung erwartet, dass Probleme auf der Baustelle erkannt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Ausarbeitung der Lösung obliegt dann den Baufirmen, in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht, Bauoberleitung und dem AG. 3. Ausführungszeiten: Leistungsbeginn örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsbeginn sofort nach Auftragserteilung mit Einarbeitung in die Maßnahme und ersten Treffen, nach ca. 2 Wochen, mit den beteiligten Baufirmen und Ingenieurbüros. Bauzeiten der Baumaßnahmen BW 0-2, Illerbrücke: vsl. Februar 2024 – vsl. Ende 2027 BW 0-3, Rampe über B19: vsl. März 2024 – vsl. Ende 2025 Schlattentobelbrücke: 08.04.2024 – Juli 2024 Leistungsende örtliche Bauaufsicht / Projekt- und Bauoberleitung Leistungsende nach Schlusszahlung der letzten Teilleistung Gesamtmaßnahme Sigishofen ca. IV.2027 Schlattentobelbrücke, ca. IV.2024 Hinsichtlich einer ausführlichen Projektbeschreibung werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Postleitzahl: 87527
Stadt: Sigishofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberallgäu 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-17 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können gem. § 56 VgV nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255121 Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und den Eignungskriterien (III.6.1) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (Bau-) Ingenieur-/in
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255121 Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und den Eignungskriterien (III.6.1) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens: Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens: Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 400.000 EUR netto gefordert. Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=255121 Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) und den Eignungskriterien (III.6.1) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Es sind 4 geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten (Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die der Abschluss der Bauoberleitung sowie der örtlichen Bauüberwachung im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erfolgt ist). Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Auflistung ist anhand des Formblattes III.10a (Liste geeigneter Referenzen) zu erstellen. Das Formblatt III.10a wird in den Vergabeunterlagen als xlsx-Datei zur Verfügung gestellt. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV die geforderten Angaben berücksichtigt: Referenzprojekt 1 aus dem Bereich örtliche Bauoberleitung/Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen Mindestanforderung: • Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau mehrerer Brückenbauwerke der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberfüh-rung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) mit Verkehr im Baufeld zum Gegenstand hat. • Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 (BOL): mind. 90 % der abgefragten Leis-tungen erbracht • Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 erbracht • Projektvolumen: Baukosten ab 7 Mio. € netto Referenzprojekt 2 aus dem Bereich örtliche Bauoberleitung/Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen Mindestanforderung: • Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Neubau/Ersatzneubau ei-nes oder mehrerer Brückenbauwerke der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) zum Gegenstand hat. • Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 (BOL): mind. 90 % der abgefragten Leis-tungen erbracht • Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 erbracht • Projektvolumen: Baukosten ab 3 Mio. € netto Referenzprojekt 3 aus dem Bereich örtliche Bauoberleitung/Bauüberwachung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen Mindestanforderung: • Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das die Instandsetzung / Teilerneuerung eines Brückenbauwerks der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) zum Gegenstand hat. • Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8 (BOL): mind. 90 % der abgefragten Leistungen erbracht • Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 erbracht • Projektvolumen: Baukosten ab 0,5 Mio. € netto Referenzprojekt 4: aus dem Bereich örtliche Bauoberleitung/Bauüberwachung Verkehrsanlage Mindestanforderung: • Leistungserbringung im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Straßenkörper und zum Betrieb erforderlicher Anlagen, mit Verkehr im Baufeld zum Gegenstand hat. • Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 8 (BOL) • Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlage • Projektvolumen: Baukosten ab 1 Mio. € netto Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens: Die geforderte Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Fachpersonals müssen mindestens betragen (Mindestanforderung): • Projekt-/Bauoberleitung: (Bau-) Ingenieur/-in, mind. 3 Jahre Berufserfahrung • Vertretung Projekt-/Bauoberleitung: (Bau-) Ingenieur/-in, mind. 3 Jahre Berufserfahrung • Örtliche Bauüberwachung: (Bau-) Ingenieur/-in, Techniker/-in oder Meister/-in des Bauhauptgewerbes mit Erfahrung im Brücken- und Straßenbau, mind. 3 Jahre Berufserfahrung • Vertretung Örtliche Bauüberwachung: (Bau-) Ingenieur/-in, Techniker/-in oder Meister/-in des Bauhauptgewerbes mit Erfahrung im Brücken- und Straßenbau, mind. 3 Jahre Berufserfahrung Die Leistungen der Projekt-/ Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung dürfen nicht durch dieselbe Person erbracht werden. Eine Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der berufliche Qualifikation der Personen) ist mit dem Angebot einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatliches Bauamt Kempten
Nationale Registrierungsnummer: 09-0997205-45
Postanschrift: Rottachstr. 13
Postleitzahl: 87439
Postort: Kempten
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@stbake.bayern.de 📧
Telefon: +49831524302 📞
URL: https://www.stbake.bayern.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/255121 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) oder der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1)* und Nachweisen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 2176-2411 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Kempten - Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 09-0997205-45
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Rottachstr. 13
Postleitzahl: 87439
Postort: Kempten
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabe@stbake.bayern.de 📧
Telefon: +49 8315243-02 📞
URL: https://www.stbake.bayern.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-704330 (2023-11-17)