Karlsruhe-Basel, StA 8B ABS, Pfa 8.5 - 8.9, Qualitätsprüfung Vorplanung

DB Netz AG (Bukr 16)

Karlsruhe-Basel, StA 8B ABS, Pfa 8.5 - 8.9, Qualitätsprüfung Vorplanung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-16 Auftragsbekanntmachung
2023-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Referenznummer: 22FEI57237
Kurze Beschreibung: Karlsruhe-Basel, StA 8B ABS, Pfa 8.5 - 8.9, Qualitätsprüfung Vorplanung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: miriam.gring@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386260 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc31b84d-156a-4763-90f1-6fb8067d135c 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc31b84d-156a-4763-90f1-6fb8067d135c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-038327
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind: 1. Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH 2. Mailänder Consult GmbH 3. Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH 4. ZPP Ingenieure AG 5. DB Engineering & Consulting GmbH Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Das Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Die unter 1.2 dargestellte Finanzierung ist die gültige Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe dieser Maßnahme. Das Großprojekt ABS/NBS KA-BA behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./Entscheidung: 2014-DE-TM-0094-M

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-sonstige Eignungskriterien gemäß Anlage 1 zum Teilnahmeantrag ("22FEI57237 Teilnahmeantrag Anlage 1 (Eignungskriterien).pdf"):
i) Eignungskriterium „Projekterfahrung des Bewerbers“
ii) Eignungskriterium „Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers“
iii) Eignungskriterium „Technische Ausstattung des Bewerbers“
Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gring, Miriam
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc31b84d-156a-4763-90f1-6fb8067d135c 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Poststr. 3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind:
1. Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
2. Mailänder Consult GmbH
3. Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH
4. ZPP Ingenieure AG
5. DB Engineering & Consulting GmbH
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Verwenden Sie hierzu die Datei "22FEI57237 Teilnahmeantrag.pdf" mit Anlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 015-038327 (2023-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-360283
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 015-038327
ABl. S-Ausgabe: 115

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-13 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 115-360283 (2023-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Karlsruhe-Basel, StA 8B ABS, Pfa 8.5 - 8.9, Qualitätsprüfung Vorplanung
Referenznummer: 22FEI57237
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 5b90d5b2-0b6b-4814-b303-9be4c906efa2
Beschreibung der Beschaffung: Karlsruhe-Basel, StA 8B ABS, Pfa 8.5 - 8.9, Qualitätsprüfung Vorplanung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Postleitzahl: 76139
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-05 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Amberg Engineering AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-13 📅
Kennung des Angebots: 2023894634
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Amberg Engineering AG
Nationale Registrierungsnummer: 648a18c4-d3ce-45ab-bb24-744d11451c63
Postleitzahl: 8105
Postort: Regensdorf-Watt
Region: Zürich 🏙️
Land: Schweiz 🇨🇭
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-sw-a
E-Mail: miriam.gring@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386260 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
2 - NA06 - 8.7 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen etc.). Die Einarbeitung eines neuen AN ohne ausreichende Projektkenntnis ist angesichts der Komplexität des Vorhabens mit hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten an einen anderen AN vergeben werden könnte. Eine Vergabe ohne erneuten Wettbewerb ist somit möglich. 2 - NA06 - 8.8 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten an einen anderen AN vergeben werden könnte. Eine Vergabe ohne erneuten Wettbewerb ist somit möglich. 2 - NA06 - 8.9 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen etc.). Die Einarbeitung eines neuen AN ohne ausreichende Projektkenntnis ist angesichts der Komplexität des Vorhabens mit hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
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2 - NA06 - 8.7 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten. 2 - NA06 - 8.8 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten. 2 - NA06 - 8.9 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 220-755581 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
2 - NA06 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen etc.). Die Einarbeitung eines neuen AN ohne ausreichende Projektkenntnis ist angesichts der Komplexität des Vorhabens mit hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusat 2 - NA06 - 8.5 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen etc.). Die Einarbeitung eines neuen AN ohne ausreichende Projektkenntnis ist angesichts der Komplexität des Vorhabens mit hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten an einen anderen AN vergeben werden könnte. Eine Vergabe ohne erneuten Wettbewerb ist somit möglich. 2 - NA06 - 8.6 - Durch die bereits erfolgte Einbindung der INGE BIM Ka-BA in die Qualitätsprüfung der Vorplanung verfügt diese über eine besondere Qualifikation, auch die weitere Qualitätsprüfung im Projekt zu übernehmen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche erforderlichen Leistungen fachgerecht und konsistent erbracht werden. Das Risiko redundanter Bearbeitungsschritte wird dadurch signifikant reduziert. Die Einbindung eines Dritten würde in diesem Fall zu zusätzlichen Schnittstellen führen, die voraussichtlich Qualitätsverluste und zusätzliche Prüfschleifen zur Folge hätten. Ein vollständig neuer Auftragnehmer hätte zudem erhebliche Schwierigkeiten, die komplexen fachlichen Zusammenhänge und das Zusammenspiel der einzelnen Projektaspekte ohne umfangreiche Einarbeitung vollständig zu erfassen. Dies würde zu Verzögerungen, Mehraufwand durch Doppel- oder Nacharbeiten sowie zu weiteren Abstimmungsrunden und Prüfläufen führen – mit entsprechenden Mehrkosten für das Projekt. Aus diesen Gründen wird ein AN-Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen. Eine Vergabe an Dritte würde außerdem einen erheblichen Koordinierungsaufwand verursachen (z. B. doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungen zwischen Auftraggeber und mehreren Auftragnehmern, Austausch von Prüfergebnissen hohem Aufwand und einem erheblichen Risiko eines Informationsverlusts verbunden und daher nicht zu empfehlen. Ein solcher Wechsel würde den laufenden Projektablauf verzögern, zu zusätzlichen Kosten führen und stünde im Widerspruch zum Grundsatz wirtschaftlichen Handelns. Darüber hinaus wären Schwierigkeiten im Hinblick auf eine einheitliche Haftung und Gewährleistung zu erwarten. Es handelt sich somit um eine erforderliche zusätzliche Leistung, welche nur unter unwirtschaftlichen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten an einen anderen AN vergeben werden könnte. Eine Vergabe ohne erneuten Wettbewerb ist somit möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
2 - NA06 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten. 2 - NA06 - 8.5 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten. 2 - NA06 - 8.6 - Die INGE BIM Ka-BA ist durch den Vertrag mit der Nummer 22FEI57237 mit der Durchführung der Qualitätsprüfung der Vorplanung mit den Leistungspositionen 2.1 - 2.14 aus dem Vertragsdokument "Anlage 01.1 Leistungsbeschreibung_QP VP" beauftragt. Gemäß der Leistungsbeschreibung des Hauptvertrags war ursprünglich geplant die vollständigen Unterlagen – bestehend aus den BIM-Modellen und den Vorplanungsheften (VP-Heften) – für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PfA) sukzessive zur Prüfung an den AN übergeben werden. Der vorgesehene Übergabezeitraum war dabei von September 2023 bis Januar 2024, wobei je Abschnitt eine Bearbeitungsdauer von acht Wochen vorgesehen war. Aufgrund der komplexen Vorgänge und der Vielschichtigkeit der zu übergebenden Leistung fanden länger als geplant Abstimmungen zwischen dem AG und dem Generalplaner statt. Aus diesem Grund konnte die Übergabe nicht wie vertraglich vorgesehen einmalig geschehen, sondern musste aufgrund der äußeren Gegebenheiten in mehreren, zeitlich versetzten Teillieferungen erfolgen. Dies machte die ursprünglich geplante kontinuierliche und durchgängige Bearbeitung der einzelnen Abschnitte für den AN nicht möglich. Ferner wurden Unterlagen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sobald als möglich an den AN geliefert, damit dieser mit seiner Prüfung beginnen konnte. Parallel lief die Planung/Überprüfung der Unterlagen beim AG und seinem Generalplaner weiter, so dass es bei dem AN zu einer ungeplanten zusätzlichen Anpassung und Fortschreibung der Prüfung kam. Es handelt sich somit um erforderliche zusätzliche Leistungen, welche die Erfüllung des Werkvertrages gewährleisten.
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Quelle: OJS 2025/S 220-757419 (2025-11-13)